hphv Mitteilungen

Pressemitteilungen des hphv

„Corona-Rechtshotline“ für alle Mitglieder des hphv

Die letzten Wochen waren für alle voller neuer Erfahrungen.  Für viele Lehrkräfte ist die Situation des sogenannten „Homeschooling“ absolutes Neuland und hat ihnen, den Schülerinnen und Schülern sowie den teils überforderten Eltern gezeigt, dass es nicht so einfach zu bewerkstelligen ist! Nun beginnt der „Wiedereinstieg in den Schulbetrieb“ und Lehrkräfte werden vor neue Probleme gestellt. Aus dem Kultusministerium gibt es fast täglich neue Anweisungen und vielen von Ihnen ist nicht klar, ob Sie zur Gruppe derjenigen gehören, die trotz der unsicheren Zeiten wieder an die Schule müssen oder nicht! Der hphv hat daher für seine Mitglieder eine „Corona-Rechtshotline“ eingerichtet. Sie können über die Rufnummer 0162 9564405 unseren Justiziar, Rechtsanwalt Stephan F. Dietz, bei rechtlichen und allgemeinen Fragen erreichen!

Betreuung für Kinder von Lehrkräften endlich gesetzlich regeln!

Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und -therapeuten, Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder und Beschäftigte in (teil-)stationären Einrichtungen – alle diese pädagogischen Professionen werden auf der Liste des Hessischen Sozialministerium bei den Berufsgruppen aufgeführt, deren Kinder ein Anrecht auf eine Notbetreuung in den ansonsten geschlossenen Kindertagesstätten haben. Es fehlen jedoch die knapp 61.700 Lehrkräfte des Landes Hessen, die ab dem 27. April an den Schulen wieder präsent sein müssen. 
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Keine Verkürzung der Sommerferien! Keine Schnellschüsse in herausfordernden Zeiten!

Im Krisenfall kommen mitunter Dispute auf, die zwar schlagzeilentauglich, aber wenig hilfreich sind. Ein Beispiel hierfür ist die Anregung, die Sommerferien zu verkürzen. Dies ist nur auf den ersten Blick eine hilfreiche Option. Derzeit befinden sich die Schulen, Lehrkräfte und Schülerschaft, nämlich in einer Lage ohne Beispiel. Alle Konzentration ist darauf gerichtet, sinnvolle Wege zu suchen, um sowohl Lehren und Lernen zu ermöglichen und Abschlussprüfungen durchzuführen, als auch – genau so wichtig – gesundheitliche Gefährdungen zu minimieren. Lernplattformen wollen aufgerüstet, Online-Schulungen durchgeführt werden. Zudem gilt es Regelungen für die Rückkehr in den Präsenzunterricht zu erarbeiten, wobei dann neben Hygienestandards und Verhaltensregeln, etwa das Abstandsgebot, auch ein Unterrichten im ‚Schichtbetrieb‘ ins Spiel kommt.    
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Philologen unterstützen die Petition der hessischen LiV zur 2. Staatsprüfung 2020

Eine Petition der hessischen LiV im Prüfungssemester hat die folgende Alternative zur Position der Lehrkräfteakademie für die 2. Staatsprüfung 2020 vorgeschlagen: Erhöhung der Gewichtung der Vorleistungen und Durchführung einer mündlichen Prüfung (Fallprüfung gemäß § 51 HLBGDV) mit folgender Umverteilung: Unterrichtsbesuche 60%, pädagogische Facharbeit 10%, Schulleitungsgutachten 10% und mündliche Prüfung 20%.
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„Eckpunkte“ und viele offene Fragen im Hinblick auf die Schulöffnungen

Verständigung von Bund und Ländern über die nächsten Schritte in der Corona-Krise
Die Schulen sollen den Betrieb ab dem 27. April Schritt für Schritt wieder aufnehmen. In der Pressekonferenz am 15. April ging Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier lediglich auf „Eckpunkte“ ein. Danach ist der Einstieg zunächst für Abschlussklassen und qualifikationsrelevante Jahrgänge sowie die letzte Klasse der Grundschule geplant, um so Prüfungsvorbereitungen und Abschlussprüfungen sicherzustellen. Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet. Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz wird in Bus und Bahn sowie beim Einkaufen empfohlen.
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