Tipps und Hinweise

Neuer Wegweiser des hphv, dieses Mal für Studierende des Lehramts an Gymnasien – WEGWEISER im Lehramtsstudium

Nach dem WEGWEISER im Berufseinstieg sowie dem WEGWEISER durch den Vorbereitungsdienst ist eine neue Broschüre aus dieser Reihe erschienen, die sich komplettiert: der WEGWEISER im Lehramtsstudium. Auf gut vierzig Seiten werden die wesentlichen Aspekte erläutert, die angehende Lehrerinnen und Lehrer an den Universitäten zu beachten haben. Das geht von der Wahl des richtigen Studienortes über den Studienverlauf und Praktika während des Studiums bis hin zur Arbeit am eigenen Portfolio, das nach dem neuen Hessischen Lehrkäftebildungsgesetz eine überragende Rolle auf dem Weg in den Lehrberuf spielt.
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Aktuell: dlh-Ratgeber Komplement “Hessisches Schulgesetz”

Mit dem im GVBl. 2025 Nr. 16 am 10.3.2025 veröffentlichten Gesetz über die Ausgliederung der Stadt Hanau aus dem Main-Kinzig-Kreis und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften vom 6. März 2025  wurde durch Artikel 14 dieses Gesetzes auch das Hessische Schulgesetz (HSchG) in zwei Paragraphen geändert.

Im Rahmen der Reihe “dlh-Ratgeber aktuell Komplement” hat Herbert Grimme, der Verfasser des dlh-Ratgebers, die Textfassung des HSchG aktualisiert.

Zum Download

Wir suchen Verstärkung: Volljurist/Volljuristin (m/w/d) in Teilzeit mit wöchentlicher Arbeitszeit von 15 – 20 Stunden

Der Hessische Philologenverband e.V. (hphv) sucht zum 1. Juni eine (angehende) Volljuristin/einen (angehenden) Volljuristen (m/w/d) in Teilzeit mit wöchentlicher Arbeitszeit von 15 – 20 Stunden.

Als größte hessische Interessenvertretung für Lehrkräfte an Gymnasien und Schulen mit gymnasialem Bildungsangebot setzen wir uns für unsere Mitglieder ein und bieten diesen umfassende rechtliche Unterstützung. Wenn Sie eine interessante, vielseitige und verantwortungsvolle juristische Tätigkeit suchen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!

Wir bieten:

  • Einen sicheren, abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit flachen Hierarchien und offener Kommunikation.
  • Familienfreundliche Arbeitszeiten und die Option auf Homeoffice (auch in größerem Umfang).
  • Ein kollegiales und wertschätzendes Arbeitsumfeld in einem kleinen Team. Das Büro befindet sich fußläufig vom Wiesbadener Hauptbahnhof entfernt.
  • Einen Parkplatz, z.B. im Lilli (Q-Park) am Bahnhof, oder ein Deutschlandticket.
  • Kostenübernahme nach Absprache für die Teilnahme an Fortbildungen und Seminaren (insbesondere bei Bedarf zur Weiterbildung und Qualifizierung im Bereich “Schulrecht”).
  • Kostenübernahme nach Absprache von Lizenzen für Abonnements und Online-Zugängen, z.B. von Fachverlagen.
  • Unterstützung durch die Zusammenarbeit im Netzwerk mit unseren Dachverbänden, dem Deutschen Philologenverband (DPhV), und dem dbb beamtenbund und tarifunion (dbb bund / dbb Hessen ).
  • Bezahlung je nach Voraussetzung nach Entgeltgruppe E 13/14 des TV-Hessen einschließlich aller im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen, wie z. B. Jahressonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld) sowie zusätzliche betriebliche Altersversorgung

Ihre Aufgaben:

  • Beratung unserer Mitglieder: Schriftliche sowie mündliche Beratung und Auskunft zu schulrechtlichen, beamtenrechtlichen, versorgungsrechtlichen und personalvertretungsrechtlichen Fragen. Unterstützung der Personalratsarbeit in Absprache.
  • Prüfung von Ansprüchen und deren Durchsetzung: Analyse möglicher Ansprüche und deren rechtlicher Durchsetzbarkeit; erforderlichenfalls Beauftragung zur behördlichen und gerichtlichen Vertretung unserer Mitglieder.
  • Unterstützung der Gremienarbeit:
    Teilnahme an Verbandsveranstaltungen.
    Teilnahme an Sitzungen der hphv-Organe bei rechtlichen Fragestellungen.
    Planung und Durchführung von Seminaren zu rechtlichen Themen.
    Erstellung von Artikeln für die hphv-Verbandszeitschrift.

Ihr Profil und Ihre Stärken:

Sie verfügen über

  • ein erfolgreich abgeschlossenes 1. und 2. Staatsexamen der Rechtswissenschaften oder befinden sich auf dem Weg dorthin,
  • Kenntnisse im Beamten-, Tarif-, Schul-, und Personalvertretungsrecht; idealerweise auch im Vereins- und Arbeitsrecht,
  • die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich und klar zu vermitteln,
  • eine dienstleistungsorientierte Arbeitsweise,
  • hohe Eigeninitiative, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit,
  • Kommunikationsstärke und Freude an der Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Zielgruppen.

Wenn Sie Teil unseres kleinen, freundlichen Teams werden möchten, senden Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung per E-Mail an Frau Dr. Schröder-Maiwald (schroeder-maiwald@hphv.de). Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!

Hessischer Philologenverband
Schlichterstr. 18, 65185 Wiesbaden
Tel.: 0611 / 307445

Deutscher Lehrkräftepreis 2025

Der „Deutsche Lehrkräftepreis – Unterricht innovativ“ wird vom Deutschen Philologenverband (DPhV) und der Heraeus Bildungsstiftung veranstaltet und in drei Kategorien vergeben: In „Ausgezeichnete Lehrkräfte“ nominieren Schülerinnen und Schüler des laufenden und vorherigen Abschlussjahres aus dem Sekundarbereich ihre besonders engagierten Lehrerinnen und Lehrer, die das verantwortungsvolle Miteinander fördern und deren soziale Kompetenz sie persönlich erlebt haben. „Unterricht innovativ“ wendet sich an Lehrkräfte im Sekundarbereich, die Unterrichtsmodelle für die Schule der Zukunft konzipieren und mit innovativen Unterrichtsideen arbeiten. Darüber hinaus werden in dieser Kategorie auch zwei Sonderpreise vergeben: Der Cornelsen Verlag lobt den Sonderpreis „Umwelt und Nachhaltigkeit“ aus, die PwC-Stiftung den Sonderpreis „Kulturelle Bildung“. Bei allen Einreichungen gibt es keine fachliche Beschränkung und sie sind aus Schulen in Deutschland sowie den Deutschen Auslandsschulen willkommen. Für „Vorbildliche Schulleitung“ können Kollegien aus allen Schulformen ihre Schulleitung oder auch Schulleitungsteams nominieren.

Über die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger entscheidet nach einer intensiven Gutachterphase eine hochkarätig besetzte Jury unter Vorsitz von Prof. Dr. David-S. Di Fuccia (Universität Kassel). Die Preisgelder im Wert von rund 60.000 Euro (inkl. Teilnahme an einem jährlichen Exzellenzcamp) sind zweckgebunden und sollen für Projekte im Unterricht verwendet werden. Darüber hinaus werden alle Preisträgerinnen und Preisträger Alumni eines Exzellenz-Netzwerks.


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Teildienstfähigkeit – eine mögliche Alternative, wenn Teilzeit nicht genehmigt wurde

Immer wieder wird an den Rechtsschutz herangetragen, dass Anträge auf voraussetzungslose Teilzeit nach § 62 HBG nicht bewilligt werden, da der Personalmangel an den Schulen entgegensteht. Viele Lehrkräfte haben den Weg in die Teilzeit aber gehen wollen, da sie sich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sehen, ihren vollen Dienst zu versehen. Als Alternative wird den Lehrkräften eine Teildienstfähigkeit bzw. begrenzte Dienstfähigkeit vorgeschlagen. Die Voraussetzungen hierfür möchte ich nachfolgend kurz darstellen.
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