Tarif- und Arbeitsrecht zur Einkommensrunde 2023/2024 und mögliche Auswirkungen auf den Beamtenbereich im Rahmen der Besoldungsrunde 2023/2024
Rundschreiben des Geschäftsbereichs Tarif zu „Erstinstanzliches Urteil zum Anspruch auf Inflationsausgleichszahlungen in der Elternzeit – Vorsorgliche Geltendmachung von Ansprüchen”
Der dbb Geschäftsbereich Tarif hat mit Rundschreiben vom 15. Mai 2024 (Nr. 3/2024) über ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Arbeitsgerichts Essen informiert. Das Gericht hat entschieden, dass der Tarifvertrag Inflationsausgleich, den der dbb mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände abgeschlossen hat, insoweit gegen Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes verstößt, als er Beschäftigte in Elternzeit willkürlich schlechter stellt als andere Beschäftigte, die im fraglichen Zeitraum keinen Anspruch auf finanzielle Leistungen des Arbeitgebers haben (konkret sind das Beschäftigte mit Anspruch auf Kinderkrankengeld und Beschäftigte mit Anspruch auf Krankengeldzuschuss, die diesen wegen der Höhe der Barleistungen des Sozialversicherungsträgers nicht ausgezahlt bekommen). Das Gericht führt aus, dass der Tarifvertrag insoweit unwirksam ist und der Anspruch auf Inflationsausgleichszahlung auch dann besteht, wenn aufgrund von Elternzeit im fraglichen Zeitraum kein Anspruch auf Entgelt bestand.
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