Aktuelles / Presse

Geltendmachung/Wahrung von besoldungsrechtlichen Ansprüchen für 2023

Vom dbb Hessen: Da sich das Jahr dem Ende zuneigt und der dbb Hessen zuletzt mit zahlreichen Anfragen befasst waren, spricht er nachstehend für die einzelnen Fallkonstellationen Empfehlungen zur Geltendmachung bzw. Wahrung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Ansprüche für das Haushaltsjahr 2023 aus.

Landesbeamtinnen und -beamte (auch auf Probe) sowie Landesversorgungsempfängerinnen und -empfänger, die in den zurückliegenden Jahren ihre Ansprüche bereits geltend gemacht hatten:

Mit Schreiben vom 16. November 2021 sowie weiterem Schreiben vom 30. November 2022 hat der Hessische Innenminister Peter Beuth versichert, dass er an seinem bereits erklärten Verzicht auf die Einrede der zeitnahen Geltendmachung von Besoldungsansprüchen weiterhin festhält. Insofern hält der dbb Hessen die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen für das Jahr 2023 für entbehrlich.

Hinzu kommt, dass das BVerfG sowie der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinen Entscheidungen v. 4. Mai 2020 bzw. v. 30.11.2021 festgelegt hatten, dass Beamtinnen und Beamte, die einmal ihre Ansprüche geltend gemacht haben, dies nicht in den folgenden Jahren wiederholen müssen.

Landesbeamtinnen und -beamte (auch auf Probe) sowie Landesversorgungsempfängerinnen und -empfänger, die bislang noch keine Ansprüche geltend gemacht hatten:

Bezugnehmend auf die Rechtsprechung des BVerfG, zuletzt v. 4. Mai 2020, sowie die Entscheidung des VGH v. 30.11.2021 empfiehlt der dbb Hessen hier, für das laufende Haushaltsjahr 2023 Widerspruch einzulegen und den Anspruch geltend zu machen.

Beamtinnen und -beamte (auch auf Probe) sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger beim Bund und bei den Kommunen:

Hier empfiehlt der dbb Hessen auch, für das laufende Haushaltsjahr 2023 Widerspruch einzulegen und den Anspruch geltend zu machen, sofern nicht eine entsprechende Erklärung des Dienstherrn über die fortdauernde Wirkung bereits geltend gemachter Ansprüche bzw. über den Verzicht auf die Einrede der zeitnahen Geltendmachung von Ansprüchen abgegeben wurde.

Als Hilfestellung stellt der dbb Hessen seinen Mitgliedsgewerkschaften ein entsprechendes Musterschreiben für die Mitglieder zur Verfügung. Dieses finden Sie unter https://www.hphv.de/downloads/-> FORMULARE.

Der dbb Hessen weist darauf hin, dass die Geltendmachung der Ansprüche bei der jeweiligen Bezügestelle spätestens bis zum 31.12.2023 erfolgt sein muss. Es ist sinnvoll, sich eine Eingangs- bzw. Sendebestätigung aufzubewahren.

Schule und Recht: Webinar zu Urheberrecht, Datenschutz und Cybermobbing

Der Jurist und Lehrer Dr. jur. Günther Hoegg führte am 14. November 2023 auf Einladung des stellvertretenden Vorsitzenden des Hessischen Philologenverbandes Thorsten Rohde ein Webinar für Lehrerinnen und Lehrer durch. Themen waren das Urheberrecht, der Datenschutz und Cybermobbing. „Heiße Eisen“, auch im schulischen Alltag. Die zahlreichen Rückfragen der Teilnehmer machten die Aktualität der Themen deutlich. Dr. Hoegg konnte einmal mehr mit einem kurzweiligem Vortrag und anhand konkreter Beispiele überzeugen.
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Lehramtsstudierende, die weiterdenken – Unsere Zielgruppe

Seit geraumer Zeit bietet der Ausschuss für berufspraktische Fragen (BPA) neben den Veranstaltungen für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst auch Webinare für Lehramtsstudierende zum Vorbereitungsdienst in Hessen an. Zuvor hatte der Verband diese Zielgruppe nicht im Blick – das hat sich geändert.


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Neue Referendare bedanken sich – Erfolgreiches Webinar zum Vorbereitungsdienst

Am 14. November 2023 führte der Ausschuss für berufspraktische Fragen (BPA) nun zum siebten Mal seine halbjährliche Informationsveranstaltung für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst durch. In knapp 90 Minuten präsentierten der neue Ausschussvorsitzende Dennis Hütter und seine Stellvertreterin Victoria Hildebrand wertvolle Informationen zum neuen hessischen Lehrerbildungsgesetz und wie es den Vorbereitungsdienst in Hessen verändert hat.


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Neue kostenfreie digitale Fortbildung zum Thema “Künstliche Intelligenz in der Schule?” am 17.01.2024

KI-Technologien sind aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. In diesem Workshop für Lehrerinnen und Lehrer erfahren diese, wie sie datenschutzkonforme KI-Konzepte in ihren Unterricht einbauen können, um Schülerinnen und Schüler für dieses wichtige Thema zu sensibilisieren und um deren Lernprozess zu verbessern.
Ausgehend von Informationen über grundlegende Funktionsweisen von Chatbots lernen die Teilnehmenden in der Fortbildung “Künstliche Intelligenz in der Schule”, wie sie KI-Technologien im Unterricht einsetzen können, um den Lernprozess ihrer Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Wir werden verschiedene Anwendungsgebiete von KI im Unterricht diskutieren und zeigen, wie man beispielsweise mithilfe von Chatbots, personalisierten Lerninhalten und intelligenten Tutorien den Unterricht an die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler anpassen kann. Auch werden Möglichkeiten, die Arbeit von Lehrerinnen und Lehrern zu erleichtern beleuchtet. Der Workshop bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit, selbst praktische Erfahrungen mit KI-Technologien zu sammeln und sich mit anderen Lehrkräften auszutauschen. Darüber hinaus werden rechtliche und ethische Fragen, welche bei der Nutzung von KI auftreten, diskutiert sowie ein Ausblick auf kommende Entwicklungen gewagt.

Die Teilnehmerzahl ist auf 200 Personen begrenzt. Die Platzvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Der Zugangscode wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern rechtzeitig mitgeteilt. Die Veranstaltung wird als Fortbildungsveranstaltung akkreditiert.

Anmeldung bis 10.01.2024 möglich unter: https://www.dphv.de/2023/10/19/kuenstliche-intelligenz-in-der-gymnasialen-bildung-kostenlose-online-fortbildung-des-dphv-am-24-januar-2023/