dbb Info Nr. 9: Gewährung von Sonderurlaub im Beamtenbereich
Das Bundesministerium des Innern und für Bau und Heimat (BMI) hat für den Bundesbereich durch Rundschreiben Regelungen zur Gewährung von Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung (§ 22 Abs. 2 SUrlV) zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen vor dem Hintergrund von COVID 19 und der Neuregelung in § 56 Abs. 1a IfSG getroffen. dbb Info 09-2020