dbb-Info 22/2019: Prüfung der Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation – haushaltsnahe Geltendmachung

vom | Kategorie: dbb Mitteilungen

Erneute Antragstellung für das Haushaltsjahr 2019
Dem Bundesverfassungsgericht liegen zahlreiche Verfahren zu Fragen der amtsangemessenen Besoldung – sowohl was die Ausgestaltung der Grundbesoldung, aber auch die Höhe des Familienzuschlags für Beamte mit drei und mehr Kindern betrifft – vor.

So hat u.a. das Bundesverwaltungsgericht mit Aussetzungs- und Vorlagebeschlüssen vom 22.09.2017 dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die den Berliner Richtern gewährte Besoldung in den Jahren 2009 bis 2015 noch amtsangemessen bemessen war.
Im Hinblick auf diese – und zahlreiche andere vergleichbare – anhängigen Verfahren in verschiedenen Gebietskörperschaften ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar, ob die den Beamtinnen und Beamten gewährte Besoldung im Bund und allen Ländern in allen Konstellationen und in allen streitigen Zeiträumen noch amtsangemessen ausgestaltet ist. Insofern bleiben die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Die Frage ist insbesondere, ob das Bundesverfassungsgericht die von ihm in dem Jahr 2015 aufgestellten Kriterien zur Bemessung der unteren Grenze einer amtsangemessenen Alimentation – und dabei insbesondere auch die Frage der Einhaltung des Abstandsgebots – weiter konkretisieren oder teilweise neu gewichten wird.

Zur umfassenden Unterstützung in diesem komplexen Bereich stellt der dbb seinen Mitgliedsgewerkschaften und Landesbünden, wie auch in den Jahren 2017 und 2018, einen Musterantrag/Widerspruch zur Verfügung (Prüfung Gewährung AA 2019 – Grundbesoldung 2019), um es den Mitgliedern zu ermöglichen, eigenständig ihre Rechte bei ihrem Dienstherrn noch im laufenden Haushaltsjahr 2019 geltend zu machen.

Des Weiteren liegen beim Bundesverfassungsgericht mehrere Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln zur Entscheidung vor, die die Frage der amtsangemessenen Alimentation für Beamte mit drei und mehr berücksichtigungsfähigen Kindern zum Gegenstand haben. Der dbb hat zu diesen Verfahren (BvL 6/17, 2 BvL 7/17, 2 BvL 8/17) am 13. Mai 2019 Stellung genommen. Auch diesbezüglich gilt es die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.
Da auch der Ausgang dieser Verfahren als offen bezeichnet werden muss, stellt der dbb hierzu seinen Mitgliedsgewerkschaften und Landesbünden ebenfalls einen entsprechenden Musterantrag/Musterwiderspruch zur eigenständigen Geltendmachung gegenüber dem Dienstherrn im Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung (Prüfung Gewährung AA 2019 – drei und mehr Kinder).

Die eigenständige Geltendmachung durch die Mitglieder selbst ist bedauerlicher Weise in beiden Fällen geboten, da eine Rechtsschutzgewährung durch den dbb angesichts der Vielzahl der Konstellationen, Zeiträume, Rechtskreise, weiterer besoldungsrechtlicher Umstände – sowie der nicht immer hinreichenden Erfolgsaussichten der Verfahren – nicht möglich ist.
Soweit hinsichtlich der Verfahren beim Bundesverfassungsgericht weitere Einzelheiten bzw. Terminierungen bekannt sind, wird der dbb berichten.

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