Praxissemester und Grundpraktikum sind gestartet – finanzielle Auswirkungen für betreuende Lehrkräfte
Das Praxissemester und das ebenfalls neu eingeführte Grundpraktikum müssen alle Studierenden absolvieren, die ab dem Wintersemester 2023/24 ein Studium des Lehramts in Hessen aufgenommen haben. Künftig gibt es das Grundpraktikum (ca. 10 Leistungspunkte) in der ersten und das Praxissemester (ca. 20 Leistungspunkte) in der zweiten Hälfte des jeweiligen Studiengangs zusammen. Schwerpunkt des Grundpraktikums ist die Reflexion der eigenen Eignung für den Beruf als Lehrkraft im entsprechenden Lehramt. Schwerpunkt des Praxissemesters ist insbesondere die Reflexion des pädagogischen Handelns anhand der im Laufe des Studiums erworbenen und vertieften Kenntnisse.
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