Schulausflugticket für hessische Schulen – Endlich freie Fahrt auf Schulausflügen!
Es wird per Post an alle berechtigten Schulen gesendet. Dazu zählen alle öffentlichen Schulen und Ersatzschulen mit Primarstufe oder Sekundarstufe I in Hessen.
Es wird per Post an alle berechtigten Schulen gesendet. Dazu zählen alle öffentlichen Schulen und Ersatzschulen mit Primarstufe oder Sekundarstufe I in Hessen.
Eine spürbare, wenngleich vorübergehende Entlastung: Bei den Beschäftigten der Autobahn GmbH wurde eine Einmalzahlung in Form einer Inflationsausgleichsprämie von 3.000 € vereinbart. Die Tarifbeschäftigten in Hessen (TV-H) und Landesbeamten haben davon aber leider nichts!
Die Einmalzahlung in Höhe von 3.000 € als Inflationsausgleichsprämie für alle Lehrkräfte könnte das Land Hessen als außertarifliche Maßnahme gewähren. Die Landesregierung ist bisher jedoch nicht auf die Forderung eingegangen.
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In der Vergangenheit (Juni, Juli und August 2022) konnte das LandesTicket auch als 9 €-Ticket in ganz Deutschland genutzt werden. Analog dazu fordern wir, dass das hessische LandesTicket auch als 49€-Ticket gilt und damit die Nutzung des ÖPNV deutschlandweit ermöglicht.
Seit dem 20. Juni 2023 haben Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (bereits seit 2022) in Hessen einen Anspruch auf Freistellung „aus Anlass der Niederkunft“. Die sog. Elterntage können in den ersten acht Wochen nach der Geburt in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Zahlung von Besoldung oder Entgelt bleibt unverändert erhalten. Nimmt man die Elterntage nicht in Anspruch, verfallen sie. Ein finanzieller Ausgleich der Elterntage ist nicht möglich. Dringende betriebliche oder dienstliche Interessen sind bei der zeitlichen Festlegung zu berücksichtigen.
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Die vom Pädagogischen Ausschuss erarbeitete aktualisierte und erweiterte 5. Auflage der Broschüre ist erschienen!
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