Praxissemester und Grundpraktikum sind gestartet – finanzielle Auswirkungen für betreuende Lehrkräfte

vom | Kategorie: Aktuelles, Tipps und Hinweise

Das Praxissemester und das ebenfalls neu eingeführte Grundpraktikum müssen alle Studierenden  absolvieren, die ab dem Wintersemester 2023/24 ein Studium des Lehramts in Hessen  aufgenommen haben. Künftig gibt es das Grundpraktikum (ca. 10 Leistungspunkte) in der ersten und das Praxissemester (ca. 20 Leistungspunkte) in der zweiten Hälfte des jeweiligen Studiengangs zusammen. Schwerpunkt des Grundpraktikums ist die Reflexion der eigenen Eignung für den Beruf als Lehrkraft im entsprechenden Lehramt. Schwerpunkt des Praxissemesters ist insbesondere die Reflexion des pädagogischen Handelns anhand der im Laufe des Studiums erworbenen und vertieften Kenntnisse.

Die Schulen leisten bei der praktischen Ausbildung während des Studiums wie auch im pädagogischen Vorbereitungsdienst einen wertvollen Beitrag, zu dessen Erbringung sie gleichermaßen gesetzlich verpflichtet sind (HLBG § 4 Abs. 5).

Die im Modellversuch des Praxissemesters gezahlte Zulage für die Betreuung von Studierenden wird auf das landesweite Praxissemester übertragen. Somit erhalten Lehrkräfte, die Studierende im Rahmen des Praxissemesters betreuen, eine monatliche Stellenzulage in Höhe von 78,99 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Stellenzulage anteilig ihres Beschäftigungsumfangs.

Informationsschreiben des Hessischen Kultusministeriums:
Informationsschreiben für die Schulen zur Durchführung des Grundpraktikums und des Praxissemesters in der Regelphase

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