Aktuelles

Neuauflage des “Wegweisers durch den Vorbereitungsdienst” – Tipps und Hilfen für LiV

Mit der Novellierung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes (HLbG) im Mai 2022 hat sich einiges in der Ausbildung neuer Lehrkräfte verändert. Für diejenigen, die im November 2022 den Vorbereitungsdienst in Hessen begonnen haben und im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2023/2024 ihre Zweite Staatsprüfung ablegen werden, gelten bereits die neuen Standards.
Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss für berufspraktische Fragen (BPA) den bisherigen “Wegweiser durch den Vorbereitungsdienst” komplett umgekrempelt und aktualisiert.
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Neues Schuljahr, neuer Stammtisch

Den Schulalltag hinter sich lassen, Kolleginnen und Kollegen anderer Schulen treffen und zum Feierabend ein paar Kaltgetränke genießen?

Das kannst Du bei unserem Stammtisch für Lehramtsstudierende, Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, Berufseinsteiger, junge Lehrkräfte und Interessierte!

Jeden 2. Dienstag im Monat im Hopfenglück im Felsenkeller (Leipziger Straße 12, 36037 Fulda) ab 19 Uhr.
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Wahlprüfsteine – Fragen an die Parteien und deren Antworten

Zu den am 8. Oktober 2023 stattfindenden Landtagswahlen hat der Hessische Philologenverband an die im Landtag vertretenen Parteien ’Wahlprüfsteine’ verschickt. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Antworten.

CDU – Wahlprüfsteine des Hessischen Philologenverbandes

FDP – Wahlprüfsteine des Hessischen Philologenverbandes

SPD – Wahlprüfsteine des Hessischen Philologenverbandes

Die Grünen – Wahlprüfsteine des Hessischen Philologenverbandes

Die Linke – Wahlprüfsteine des Hessischen Philologenverbandes

AfD-Wahlprüfsteine-des-Hessischen-Philologenverbandes

LandesTicket gilt (noch) nicht als 49 €-Ticket

In der Vergangenheit (Juni, Juli und August 2022) konnte das LandesTicket auch als 9 €-Ticket in ganz Deutschland genutzt werden. Analog dazu fordern wir, dass das hessische LandesTicket auch als 49€-Ticket gilt und damit die Nutzung des ÖPNV deutschlandweit ermöglicht.

 

 


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Bezahlte Freistellung des Partners oder der Partnerin nach einer Geburt für 8 Tage

Seit dem 20. Juni 2023 haben Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (bereits seit 2022) in Hessen einen Anspruch auf Freistellung „aus Anlass der Niederkunft“. Die sog. Elterntage können in den ersten acht Wochen nach der Geburt in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Zahlung von Besoldung oder Entgelt bleibt unverändert erhalten. Nimmt man die Elterntage nicht in Anspruch, verfallen sie. Ein finanzieller Ausgleich der Elterntage ist nicht möglich. Dringende betriebliche oder dienstliche Interessen sind bei der zeitlichen Festlegung zu berücksichtigen.
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