Das Streikverbot für verbeamtete Lehrkräfte bleibt: Ein richtiges Zeichen
Der Hessische Philologenverband (hphv) begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum weiterhin gültigen Streikverbot für verbeamtete Lehrkräfte. „Wir sehen uns in unserer Auffassung in vollem Umfang bestätigt, wie es ja auch das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung von 2018 verkündet hat“, zeigt sich Volker Weigand, Vorsitzender des hphv, erleichtert. Ein anderes Urteil hätte aus Sicht des hphv wahrscheinlich schwerwiegende Folgen für die Verbeamtung von Lehrkräften mit sich gebracht. So bleibt es bei dem austarierten System von Fürsorge- und Treuepflicht. Damit endet das lange Warten auf eine finale Entscheidung zu dieser für die Schullandschaft außerordentlich bedeutsamen Frage nach vielen Jahren. „Hervorzuheben ist auch die sehr deutliche Mehrheit, mit welcher der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dieses Urteil gefällt hat“, so der Vorsitzende weiter. Mit 16 zu einer Stimme hat der Gerichtshof seine Entscheidung getroffen. Dies lässt aus Sicht des Philologenverbandes nun definitiv keinen Spielraum mehr für Interpretationen und weitere Gespräche zum Streikrecht für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis.
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