Abordnung von Gymnasiallehrkräften an Grundschulen – allenfalls freiwillig

vom | Kategorie: hphv Mitteilungen

Der Lehrkräftemangel an den Grundschulen ist offensichtlich, und die Folgen sind beunruhigend. Aufgrund der Corona-Pandemiesituation verschärft sich die Lage noch.
Kultusminister Lorz hat am Freitag in einer Presseerklärung angekündigt, Gymnasiallehrkräfte zwangsweise zum Unterricht in der Grundschule zu verpflichten. Die Entschärfung der Problematik darf aber nicht auf dem Rücken der Gymnasien und Gymnasiallehrkräfte ausgetragen werden, die mit ganz anderen Erwartungen und Vorbereitungen den Lehrerberuf angestrebt haben.
„Wir können den Kultusminister nicht aus seiner sozialen Verantwortung denen gegenüber entlassen, die sich bewusst einem Studium mit gymnasialer Perspektive gewidmet haben und nach entsprechendem Vorbereitungsdienst ihren Beruf ausüben wollen“, so der Landesvorsitzende des Hessischen Philologenverbandes Reinhard Schwab. Fraglich ist überdies, woher die zusätzlichen Lehrkräfte kommen sollen. Die Gymnasien sind in aller Regel nicht überbesetzt und die Bewerberinnen und Bewerber, die auf den Ranglisten stehen, haben nur selten die Fakultas in den benötigten Mangelfächern.
Eine Dienstverpflichtung lehnt der Philologenverband kategorisch ab. Über eine freiwillige Abordnung auf Zeit kann man reden, allenfalls mit maximal halber Stundenzahl und nur in den Unterricht der Klassen 3 und 4.

Pressemeldung vom 27.04.2020

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