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Pressemitteilungen des hphv

Schulbetrieb in der „Übergangsphase bis zum 31. Januar 2021“ – Politik mit Stringenz ist vonnöten

Schulen sind keine Inseln der Seligen in Pandemiezeiten, die mit dem Infektionsgeschehen nichts zu tun haben. Es verbietet sich daher, sie im Januar in den Regelbetrieb einsteigen zu lassen.
Die Präsenzpflicht wird in den Schulen nach den Vorgaben aus Wiesbaden für die Jahrgänge eins bis sechs ausgesetzt. Das Ministerium hofft dabei auf die Eigenverantwortung der Eltern hinsichtlich deren Entscheidung, ihre Kinder in die Schule zu schicken oder im Distanzunterricht zu belassen. Diese den Eltern angebotene „Wunschlösung“ wirft sowohl schulorganisatorische als auch unterrichtliche Probleme auf.
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„Dritte Welle“ nach den Weihnachtsferien?!

Hessischer Philologenverband fordert vorbereitende Maßnahmen für die Option „Distanzunterricht“
Präsenzunterricht muss das erklärte Ziel bleiben, daran besteht kein Zweifel. Schülerinnen und Schüler brauchen den geregelten Unterricht, schon allein da manche Unterrichtsinhalte ohne die schulischen Einrichtungen oder die Lerngemeinschaft nicht oder nur eingeschränkt umgesetzt werden können. Ausschließlicher Distanzunterricht, digitales Arbeiten zu Hause, kann nicht die angestrebte Lösung sein. Sollte jedoch die Zahl der Corona-Neuinfektionen vor Weihnachten oder nach den Lockerungen über die Weihnachtstage weiter stark ansteigen, muss diese Option wieder aufgegriffen werden, um die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften zu schützen.
So wie im Bereich der Ausstattung von Klassenräumen mit Schutz- und Lüftungsausrüstung sind allerdings nach wie vor immense Defizite in der Vorbereitung auf Distanzunterricht festzustellen.
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Die Abiturprüfungen rücken näher – ein ‚Hinterherregieren‘ darf es nicht geben!

Lehrkräfte in der neuen Abiturprüfungsphase nicht zusätzlich belasten
Der Hessische Philologenverband sieht die Verschiebung der Abiturprüfungen auf den Zeitraum nach den Osterferien als akzeptable Maßnahme, sowohl angesichts der Pandemie als auch grundsätzlich. Es entsteht so ein Prüfungsquartal, welches der Bedeutung der Abiturprüfungen gerecht wird.
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Dauerrisiko Covid-19 – dauerhaft und planvoll die schulische Situation entschärfen!

Das Schulleben in Pandemie-Zeiten stellt uns alle vor noch nie dagewesene Herausforderungen. Lehrkräfte sehen sich in ihrem Bildungsauftrag ausgebremst und unterrichten unter Bedingungen, die den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts hinsichtlich der Infektionsprophylaxe nicht entsprechen, d.h. sie leben mit der Angst im Nacken, infiziert zu werden. „Wir erwarten, dass die Lehrkräfte in der öffentlichen Diskussion in Schutz genommen werden“, mahnt der Landesvorsitzende Reinhard Schwab.
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Schulbetrieb, ja – aber nur bei konsequenter Berücksichtigung der Gefahrenlage!

Im Hinblick auf das Herunterfahren des öffentlichen Lebens prallen unterschiedliche Positionen aufeinander, von denen sich aktuell diejenige durchsetzt, die von Vorsicht und Befürchtungen vor einem Gesundheitsnotstand gekennzeichnet ist. Es sind Maßnahmen derer, die im Falle einer Notlage des Gesundheitssystems in die Verantwortung genommen werden. „Das Offenhalten der Schulen sollte grundsätzlich erstes Ziel sein, denn der Bildungsauftrag und dessen Notwendigkeit dürfen nicht gefährdet werden. Gleichzeitig wird damit auch dem Bedürfnis der jungen Menschen nach sozialer Nähe, nach freundschaftlichen Bezügen Rechnung getragen“, formuliert Reinhard Schwab, Vorsitzender des Hessischen Philologenverbandes, sehr deutlich. „Lernen und Bildung sind Beziehungsarbeit. Schulisches Lernen geschieht in Beziehungen zwischen Lehrern und Schülern sowie im Miteinander der Schüler.“  
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