Schulbetrieb in der „Übergangsphase bis zum 31. Januar 2021“ – Politik mit Stringenz ist vonnöten
Schulen sind keine Inseln der Seligen in Pandemiezeiten, die mit dem Infektionsgeschehen nichts zu tun haben. Es verbietet sich daher, sie im Januar in den Regelbetrieb einsteigen zu lassen.
Die Präsenzpflicht wird in den Schulen nach den Vorgaben aus Wiesbaden für die Jahrgänge eins bis sechs ausgesetzt. Das Ministerium hofft dabei auf die Eigenverantwortung der Eltern hinsichtlich deren Entscheidung, ihre Kinder in die Schule zu schicken oder im Distanzunterricht zu belassen. Diese den Eltern angebotene „Wunschlösung“ wirft sowohl schulorganisatorische als auch unterrichtliche Probleme auf.
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