Endlich Rechtssicherheit für Schulen bei Reisetätigkeiten

vom | Kategorie: hphv Mitteilungen

Der Hessische Philologenverband fordert das Hessische Kultusministerium zum wiederholten Mal auf, den sog. Wandererlass umgehend zu aktualisieren und neu zu fassen. Für die Lehrkräfte ist dabei sicherzustellen, dass die Reisekosten für Kurs- und Klassenfahrten in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten zu gewähren sind.

Klassen- und Kursfahrten, Schüleraustausche und Exkursionen sind integraler Bestandteil des schulischen Bildungsauftrages. Deshalb fordert heute auch der Deutsche Philologenverband die Kultusministerien der Länder auf dafür Sorge zu tragen, dass Lehrkräfte solche Fahrten nicht privat mitfinanzieren müssen. „Ebenso muss die Verwaltung der zur Durchführung dieser Fahrten benötigten Finanzmittel an den Schulen endlich möglich sein – und das juristisch nicht angreifbar!“, so die Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Susanne Lin-Klitzing. „Alle anfallenden Kosten der Aufsichts- und Begleitpersonen sind bei Kurs- und Klassenfahrten vollumfänglich zu übernehmen. Dieser Verpflichtung müssen die Kultusminister endlich nachkommen!“

In Hessen ist seit mehr als einem Jahr angekündigt, dass der bisherige Wandererlass einer Revision unterzogen werden soll. Nach wie vor warten die hessischen Lehrkräfte auf diese Neufassung, die dringend notwendig ist. Die Rahmenbedingungen von Klassen-, Studien- und Austauschfahrten haben sich geändert. Die zurzeit geltenden Kostengrenzen korrespondieren nicht mit der Realität und sind zu niedrig angesetzt. Die Möglichkeit zur Ansparung der Klassenfahrten über mehrere Monate wird konterkariert durch die Bestimmungen zur Kontoführung durch Lehrkräfte, da eine Ansparung über die Schuljahresgrenze nicht mehr gestattet ist.

Noch immer sieht das Kultusministerium für Lehrkräfte eine pauschale Kostenerstattung bei Kurs- und Klassenfahrten vor, obwohl das Land Hessen bereits durch Verwaltungsgerichtsentscheidungen dazu verurteilt wurde, die tatsächlichen Kosten zu erstatten. „Es ist nicht hinnehmbar, dass Lehrkräfte als einzige Beamte des Landes Hessen für erhebliche Kosten bei dienstlichen Tätigkeiten aus eigener Tasche aufkommen müssen, zumal sie qua Dienstordnung zur Durchführung der Veranstaltungen verpflichtet sind“, konstatiert Reinhard Schwab, Vorsitzender des Hessischen Philologenverbandes.

Pressemeldung vom 28.01.2020

Pressekontakt:
HESSISCHER PHILOLOGENVERBAND e.V.
Dr. Iris Schröder-Maiwald
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0611- 33460701
Mail: schroeder-maiwald@hphv.de

 

← zurück