Betreuung für Kinder von Lehrkräften endlich gesetzlich regeln!

vom | Kategorie: hphv Mitteilungen

Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und -therapeuten, Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder und Beschäftigte in (teil-)stationären Einrichtungen – alle diese pädagogischen Professionen werden auf der Liste des Hessischen Sozialministerium bei den Berufsgruppen aufgeführt, deren Kinder ein Anrecht auf eine Notbetreuung in den ansonsten geschlossenen Kindertagesstätten haben. Es fehlen jedoch die knapp 61.700 Lehrkräfte des Landes Hessen, die ab dem 27. April an den Schulen wieder präsent sein müssen. 

Was soll mit deren Kinder geschehen, soweit der andere Elternteil ebenfalls eine Lehrkraft ist oder einen ebenfalls nicht auf der Liste aufgeführten Beruf ausübt? Laut Aussage der hessischen Corona-Hotline sind diese Kinder auf das Wohlwollen der jeweiligen Kommune oder des Kita-Trägers angewiesen. Sie haben nämlich keinen Rechtsanspruch auf Betreuung. Oder sollen die Lehrkräfte gar, wie in der schulischen Notbetreuung vor und während der Osterferien, ihre Kinder mit in die Klassen nehmen und dort einem erhöhten Ansteckungsrisiko aussetzen? So kann es doch nicht gehen!

Der Ausschuss für berufspraktische Fragen (BPA) des hessischen Philologenverbandes fordert deswegen eine klare Entscheidung der Landesregierung: auch Lehrkräfte müssen auf die Liste des Sozialministeriums aufgenommen werden und somit für ihre Kinder einen Rechtsanspruch auf Notbetreuung in den Kitas erhalten. Hier muss endlich Klarheit geschaffen werden!

hphv-Pressemeldung vom 20.04.2020

 

 

 

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