Schulbetrieb, ja – aber nur bei konsequenter Berücksichtigung der Gefahrenlage!
Im Hinblick auf das Herunterfahren des öffentlichen Lebens prallen unterschiedliche Positionen aufeinander, von denen sich aktuell diejenige durchsetzt, die von Vorsicht und Befürchtungen vor einem Gesundheitsnotstand gekennzeichnet ist. Es sind Maßnahmen derer, die im Falle einer Notlage des Gesundheitssystems in die Verantwortung genommen werden. „Das Offenhalten der Schulen sollte grundsätzlich erstes Ziel sein, denn der Bildungsauftrag und dessen Notwendigkeit dürfen nicht gefährdet werden. Gleichzeitig wird damit auch dem Bedürfnis der jungen Menschen nach sozialer Nähe, nach freundschaftlichen Bezügen Rechnung getragen“, formuliert Reinhard Schwab, Vorsitzender des Hessischen Philologenverbandes, sehr deutlich. „Lernen und Bildung sind Beziehungsarbeit. Schulisches Lernen geschieht in Beziehungen zwischen Lehrern und Schülern sowie im Miteinander der Schüler.“
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