Mitteilung über die Verschiebung der Personalratswahlen
Der Hessische Landtag hat am 24. März in erster und zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Verschiebung der Personalratswahlen einstimmig angenommen: Die Amtszeit aller nach dem HPVG gewählter Personalvertretungen wird über den 31. Mai 2020 hinaus verlängert, längstens bis 31. Mai 2021. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung den Zeitraum für die Personalratswahlen festzulegen.
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