hphv Mitteilungen

Pressemitteilungen des hphv

Keine Entwertung der Noten

Die Koalition von CDU und Grünen will vermehrt Schulen die Möglichkeit geben, auf Noten zu verzichten, lediglich bei einem Schulwechsel ist ein Notenzeugnis unabdingbar.
Es kann nur große Skepsis auslösen, wenn wieder einmal der Wert der Ziffernnoten angezweifelt wird und eine notenfreie Pädagogik propagiert wird. Dabei kommen Noten keineswegs aus dem Nichts. Sie sind definiert, werden mehrmals mit dem Schüler besprochen und fassen unterschiedliche Leistungsfacetten in einer Ziffer zusammen. Die deutliche Mehrheit der Schüler und Eltern schätzt die Noten als transparente Bilanzierung von Schulleistungen.
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23. Januar: Internationaler „Tag der Handschrift“

Tippen auf Tastatur statt Tintenfüller? Ein Kulturgut droht unter die Räder zu geraten
Am 23. Januar wird weltweit das Handschreiben in den Blick genommen. Mit Besorgnis betrachtet der Hessische Philologenverband die Entwicklung, dass in den Schulen das Schreiben mit der Hand an Bedeutung verliert. Der Trend weg vom Schreibblock, hin zur Computertastatur und zum Display kann nicht unhinterfragt bleiben.
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Bildungssprache Deutsch fördern

Der Hessische Philologenverband gratuliert dem hessischen Kultusminister Prof. Dr. Lorz zu seiner Wahl zum Vorsitzenden der Kultusministerkonferenz (KMK) und unterstützt ausdrücklich dessen Anliegen, die Förderung der Bildungssprache Deutsch auszubauen. Gute, auch gehobene Sprachkenntnisse in Deutsch sind unerlässlich und müssen für die innergesellschaftliche Kommunikation dringend gefördert werden.
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Amtsangemessene Alimentation: Erinnerung für alle verbeamteten Lehrkräfte im aktiven Schuldienst – Antragsfrist ist der 31.12.2024

Auch für das Jahr 2025 hat sich an der grundsätzlichen Situation, dass die hessische Besoldung verfassungswidrig zu niedrig ist, nichts geändert.
Wie in den letzten Jahren auch, möchten wir daran erinnern, dass Sie vor dem 31.12.2025 einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation für das Jahr 2025 und die Folgejahre stellen sollten.

Dies gilt für alle verbeamteten Lehrkräfte des Landes Hessen, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben sowie für Lehrkräfte mit drei oder mehr Kindern.

Haben Sie bereits in den vergangenen Jahren einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt, müssen Sie dies, nach Aussage des dbb, nicht erneut tun.

Als Hilfestellung stellt der dbb Hessen seinen Mitgliedsgewerkschaften ein entsprechendes Musterschreiben für die Mitglieder zur Verfügung. Dieses finden Sie unter https://www.hphv.de/downloads/-> FORMULARE.

Der dbb Hessen weist darauf hin, dass die Geltendmachung der Ansprüche bei der jeweiligen Bezügestelle spätestens bis zum 31.12.2025 erfolgt sein muss.
Es ist sinnvoll, sich eine Eingangs- bzw. Sendebestätigung aufzubewahren.