Bericht der Fortbildung „Die Lehrkraft im Spannungsfeld zwischen Eltern und Schulleitung“
Am 26.02.2019 fand in Michelstadt die vom dlh-Kreisvorstand Bergstraße-Odenwaldkreis veranstaltete Schulrechtsfortbildung unter der Leitung von Herbert Grimme, Herausgeber des dlh-Schulrechtsratgebers, statt. Die stellv. dlh-Kreisvorsitzende Ute Molden begrüßte die Anwesenden mit dem Verweis auf § 4 der Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in dem es heißt: „Lehrkräfte haben die geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften und Anordnungen der Schulaufsichtsbehörden, Weisungen der Schulleiterin oder des Schulleiters und die Beschlüsse der Schulkonferenz und der Lehrerkonferenzen zu beachten. Sie sind verpflichtet, sich über die geltenden Vorschriften, Weisungen und Konferenzbeschlüsse zu informieren.“ Dies sei eine herausfordernde Aufgabe, denn nichts ist im Schulbereich beständiger als der Wandel der Vorschriften.
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