Ländervereinbarung der Kultusministerkonferenz: Deutscher Philologenverband fordert deutliche Veränderungen
“Die jetzt verhandelte Ländervereinbarung wird vermutlich ebenso lange Gültigkeit haben wie das Hamburger Abkommen von 1964. Deshalb wäre ein Bildungsstaatsvertrag aus Sicht des Deutschen Philologenverbandes die bessere Variante gewesen. Dieser hätte intensiv in den Länderparlamenten diskutiert werden können, bevor die Ministerpräsidenten ihn unterzeichnen. Das fällt jetzt leider aus. Wir sehen aber einen deutlichen Veränderungsbedarf am Entwurf selbst und einen Nachholbedarf in der Diskussion!”, so die Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Susanne Lin-Klitzing.
Lin-Klitzing erwarte klare Zielbestimmungen über die angestrebten Qualitätssicherungsmaßnahmen im Schulwesen hinaus. Diese seien zwar zu unterstützen, müssten aber deutlich über das Messen und Vergleichen von Schul- und Schülerleistungen in den Bundesländern hinausgehen. Dazu gehöre, dass Bundesländer, deren Schul- und Schülerleistungen kontinuierlich am unteren Ende der bundesdeutschen Rangskala lägen, sich verpflichteten, leistungssteigernde Maßnahmen der KMK anzunehmen und umzusetzen. Dieser Aufgabe müsse die KMK und müssten die Länder sich stellen. Das leiste sie in dieser Ländervereinbarung nicht.
Außerdem forderte die DPhV-Vorsitzende gemeinsame Anstrengungen und klare, verbindliche Aussagen für die Lehrerbildung, die Lehrerbedarfsplanung und die Lehrkräfteeinstellung. Diese gebe es in der jetzigen Ländervereinbarung nicht, das sei aber Aufgabe der KMK. Lin-Klitzing erwarte konkret:
- einheitliche verbindliche Vorgaben für die Nachqualifikation von Quer- und Seiteneinsteigern im Lehrerberuf. Ohne eine sowohl universitäre als auch pädagogische Nachqualifikation dürfe kein Quer- oder Seiteneinsteiger unterrichten,
- eine Vereinbarung, dass ein 18-monatiger Vorbereitungsdienst nicht unterschritten werden dürfe. Besser seien die bewährten 24 Monate Vorbereitungsdienst. “Der Qualitätsverlust ist immens, den die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler für die bewusste Kürzung des Vorbereitungsdienstes zugunsten eines immer längeren Studiums zahlten”, so Lin-Klitzing.
Der Kern sei allerdings, führte Lin-Klitzing aus, dass in den Ländern selbst keine genügende Verantwortung für eine kontinuierlich ausreichende Einstellung der Lehrkräfte übernommen werde. Wenn die Länder hier tatsächlich eine Verbesserung anstrebten, woran man zweifeln könne, müsse über die obigen Maßnahmen hinaus ein Pakt zwischen den jeweiligen Ministerpräsidenten, Finanzministern und Kultusministern geschlossen werden, um eine kontinuierlich bedarfsgerechte Lehrkräfteeinstellung mit einer Zielgröße von 130% Unterrichtsversorgung sicherzustellen. Die Einstellungszahlen seien die wesentliche Stellgröße.
Durchaus positiv, wenngleich leider noch nicht endgültig festgelegt, sondern lediglich in den “politischen Vorhaben” beschrieben, sieht Lin-Klitzing die Anstrengungen zu einem vergleichbareren Abitur auf höherem Niveau. Sie erwarte hier die Sicherung von allgemeiner Studierfähigkeit, Wissenschaftspropädeutik und vertiefter Allgemeinbildung auf höherem Niveau durch
- eine von allen Bundesländern einheitlich einzubringende Anzahl von mindestens 36, besser 40 Kursen aus zwei Jahren gymnasialer Oberstufe,
- eine einheitlich hohe Anzahl von Abiturprüfungsfächern, eine 50% Entnahme anspruchsvoller Abituraufgaben aus dem gemeinsamen Abiturprüfungspool, die zukünftig unter gleichen Prüfungsbedingungen in den Ländern durchgeführt werden und die ein beliebiges Anheben von Abiturprüfungsnoten durch die Kultusminister ausschließen sollten.
Ebenso mahnt sie ein qualifiziertes Übergangsverfahren von der Grundschule an die weiterführenden Schulen an und erwartet, dass die zentralen Aufgaben der Lehrkräfte wie in den bereits im Jahre 2000 verabschiedeten Lehrerbildungsstandards nach wie vor mit “Unterrichten”, “Beurteilen”, “Beraten” und “Erziehen” beschrieben werden und nicht so, wie leider in dieser Ländervereinbarung in Art. 17, wo das Beurteilen ausgelassen, aber dafür das “Betreuen” hinzugefügt werde.
DPhV-Pressemeldung vom 16.10.2020
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