Tipps und Hinweise

Schnelltests sind geprüft und gesundheitlich unbedenklich

An den Hamburger Schulen kommen nur Schnelltests zum Einsatz, die den hohen gesetzlichen Ansprüchen für Medizinprodukten entsprechen, vom Bundesministerium geprüft und freigegeben wurden und von denen keinerlei gesundheitliche Beeinträchtigung ausgeht. Das gilt für alle an Schulen eingesetzten Schnelltests der Marken Siemens, Roche und Lhyer. Diese Tests werden in allen Bundesländern und Lebensbereichen eingesetzt, unter anderem auch in Kitas und Schulen.
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Remonstration gegen die Anweisung zur Durchführung von Corona-Selbsttests mit Schülerinnen und Schülern

Auf der Seite www.hphv.de/downloads finden Sie nach dem Log-in unter „Formulare“ einen Mustertext für eine Remonstration gegen die Anweisung zur Durchführung (Beaufsichtigung und Anleitung) von Corona-Selbsttests mit Schülerinnen und Schülern.
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Alle Lehrkräfte können sich für die Corona-Schutzimpfung registrieren lassen

Alle Lehrkräfte können sich für die Corona-Schutzimpfung registrieren lassen. Hier ist die  notwendige Arbeitgeberbescheinigung zur Impfung gegen das Virus.
Die Registrierung und Koordinierung der Terminvergabe erfolgt dieses Mal nicht durch die Staatlichen Schulämter, sondern ausschließlich persönlich über die landesweite Online-Plattform https://impfterminservice.hessen.de/ oder täglich zwischen 8 und 20 Uhr über die Hotline 116 117 sowie 0611 / 505 92 888.

Wir sichern Ihre Rechte! Neuer Rechtsratgeber kompakt zum aktuellen Thema “Distanzunterricht und Datenschutz”

Die Rechtsunsicherheit bei der Durchführung von Distanzunterricht wächst.
Der Hessische Philologenverband informiert über die wichtigsten Rechtsgrundlagen und Auswirkungen für die schulische Praxis. Informationen zu diesem komplexen Themenfeld sind so wichtig wie nie.

Die Online-Version des dlh-Ratgebers kompakt „Distanzunterricht und Datenschutz“ zum Download finden Sie hier.

Wir sichern Ihre Rechte!