Allgemein

Stellungnahme des HPhV zur Änderungsverordnung OAVO / April 2019

Novellierungen können wir uns grundsätzlich immer dann anschließen, wenn sie den Anspruch an die Bildungsqualität stützen. Verordnungen sichern Bildungsprozesse administrativ ab, spiegeln aber auch stets politische Setzungen. Beobachtbar ist seit geraumer Zeit eine Tendenz zur Verflachung des Niveaus. Vermutlich steht dahinter die Intention, möglichst vielen Schülern einen möglichst hohen Bildungsabschluss zu ermöglichen.
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