Aktuelles / Presse

Neuer Flyer des DPhV: Umgang mit strafbaren Inhalten auf (Schüler-)Handys

Der aktuelle Flyer wurde im Berufspolitischen Ausschuss des DPhV entwickelt und soll den Lehrkräften, die oft unsicher sind, wie sie damit umgehen sollen, wenn Schülerinnen und Schüler auf ihren Handys strafbare Inhalte haben, wichtige Hinweise geben.
Hier geht es zum Download.

DPhV kritisiert aktuelle ifo-Studie scharf

Lin-Klitzing: „Mit Daten von gestern darf keine leistungsunabhängige Schulpolitik für morgen gemacht werden!“ / Narrativ der Autoren ist leistungsvergessen und wirtschaftsfeindlich
Mit großer Irritation reagiert der Deutsche Philologenverband (DPhV) auf die aktuelle Studie des ifo Instituts ifo instituts für Wirtschaftsforschung. In „Ungleiche Bildungschancen: Ein Blick in die Bundesländer“ stellen die Autoren fest, dass Bildungschancen in Berlin und Brandenburg höher seien als etwa in Bayern oder Sachsen. Dabei schneiden Letztgenannte seit Jahren in Leistungsvergleichen wesentlich besser ab als die vermeintlichen Gewinner. DPhV-Bundesvorsitzende Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing sagt: „Es ist äußerst bedenklich, wenn ausgerechnet ein Wirtschaftsforschungsinstitut mit Daten von gestern eine leistungsvergessene Schulpolitik für morgen gestalten will!“
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Gesetzentwurf für Inflationsausgleich und Besoldungserhöhung endlich eingebracht

Nachdem die Teilgewerkschaften des DGB Hessen wie die GEW oder Verdi am 30. April (vgl. https://hessen.verdi.de/…/tarifverhandlungen…) dem am 15. März verabschiedeten Tarifabschluss endlich zugestimmt haben, haben am 7. Mai die Regierungsparteien CDU und SPD im Landtag nun den Entwurf für ein Gesetz eingebracht, das die Übertragung des Ergebnisses auf Beamtinnen und Beamte sowie auf Pensionärinnen und Pensionäre regelt.
Er sieht folgende Regelungen vor:
▶️ Für 2024 wird eine steuerfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von insgesamt 3.000 Euro gewährt, die in drei Teilen zu jeweils 1.000 Euro im Juni, Juli und November ausgezahlt wird.
▶️ Erhöhung der Besoldung zum 1. Februar 2025 um 4,8 Prozentpunkte.
▶️ Erhöhung der Besoldung zum 1. August 2025 um weitere 5,5 Prozentpunkte.


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Hessischer Philologenverband zieht Zwischenbilanz beim Abitur 2024 und mahnt Verbesserungen für 2025 an

Der Hessische Philologenverband (hphv) sieht nach Abschluss der schriftlichen Abiturprüfungen weiterhin Optimierungsbedarf im Hinblick auf das Abitur 2025. Zwar hat sich aus Sicht des Verbandes die Terminierung des schriftlichen Abiturs auf die Zeit nach den Osterferien insofern bewährt, da durch das Ende der Q4-Unterrichtszeit vor den Ferien ein klarer Schnitt erfolgt und die Prüflinge sich auf die Abiturprüfungen konzentrieren können. Der hphv stellt jedoch fest, dass sich durch diese Festlegung für die Kolleginnen und Kollegen insbesondere im Zeitraum April bis Juni zwangsläufig eine deutliche Arbeitszeitverdichtung ergibt. Durch den Unterricht in den anderen Jahrgangsstufen fällt weiterhin Korrekturbedarf an. Schulische Veranstaltungen, wie z.B. Exkursionen, die Betreuung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst oder die Teilnahme an Konferenzen, sind weiterhin parallel zu den Abiturkorrekturen zu leisten.
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DPhV: Deutsche Rechtschreibung ist auch in Zeiten von KI nicht verhandelbar / Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ernst zu nehmen

Dieselbe Sprache zu sprechen ist – wörtlich wie sprichwörtlich – die Grundvoraussetzung für gegenseitiges Verständnis. Zu einer solchen einheitlichen Sprache gehört das geschriebene Wort ebenso wie das gesprochene. Einheitliche Regeln der Rechtschreibung stellen sicher, dass jeder das Kommunizierte verstehen kann, dass Missverständnisse vermieden werden und dass alle in gleicher Weise am Austausch teilnehmen können.

Mit größtem Unverständnis reagiert der Deutsche Philologenverband (DPhV) daher auf das Infragestellen der Bedeutung der deutschen Rechtschreibung und ihrer souveränen Beherrschung, vermittelt durch den Schulunterricht. DPhV-Bundevorsitzende Prof. Susanne Lin-Klitzing sagt: „Der Konsens über gemeinsame Rechtschreibregeln ist eine gewaltige Errungenschaft. Sie aus reiner Bequemlichkeit und aufgrund nur oberflächlicher Auseinandersetzung zu opfern, wäre unverantwortlich. Wenn wir uns nicht einmal auf gemeinsame Rechtschreibregeln einigen können, worauf wollen wir uns dann überhaupt noch einigen? Erst jüngst hat das Bundesverfassungsgericht die gesellschaftliche Bedeutung der Rechtschreibung hervorgehoben. Wir täten gut daran, dem Bundesverfassungsgericht zu folgen und nicht irgendwelchen Spontanimpulsen, wie beispielsweise denen vom baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann dazu. Eine Aufweichung der Bedeutsamkeit der Rechtschreibregeln für den Schulunterricht wäre ein fatales Signal für den Bildungsstandort Deutschland.“
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