DPhV: Deutsche Rechtschreibung ist auch in Zeiten von KI nicht verhandelbar / Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ernst zu nehmen
Dieselbe Sprache zu sprechen ist – wörtlich wie sprichwörtlich – die Grundvoraussetzung für gegenseitiges Verständnis. Zu einer solchen einheitlichen Sprache gehört das geschriebene Wort ebenso wie das gesprochene. Einheitliche Regeln der Rechtschreibung stellen sicher, dass jeder das Kommunizierte verstehen kann, dass Missverständnisse vermieden werden und dass alle in gleicher Weise am Austausch teilnehmen können.
Mit größtem Unverständnis reagiert der Deutsche Philologenverband (DPhV) daher auf das Infragestellen der Bedeutung der deutschen Rechtschreibung und ihrer souveränen Beherrschung, vermittelt durch den Schulunterricht. DPhV-Bundevorsitzende Prof. Susanne Lin-Klitzing sagt: „Der Konsens über gemeinsame Rechtschreibregeln ist eine gewaltige Errungenschaft. Sie aus reiner Bequemlichkeit und aufgrund nur oberflächlicher Auseinandersetzung zu opfern, wäre unverantwortlich. Wenn wir uns nicht einmal auf gemeinsame Rechtschreibregeln einigen können, worauf wollen wir uns dann überhaupt noch einigen? Erst jüngst hat das Bundesverfassungsgericht die gesellschaftliche Bedeutung der Rechtschreibung hervorgehoben. Wir täten gut daran, dem Bundesverfassungsgericht zu folgen und nicht irgendwelchen Spontanimpulsen, wie beispielsweise denen vom baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann dazu. Eine Aufweichung der Bedeutsamkeit der Rechtschreibregeln für den Schulunterricht wäre ein fatales Signal für den Bildungsstandort Deutschland.“
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