dbb Mitteilungen

Pressemitteilungen des dbb

dbb Hessen 3/2019 – Sonderausgabe

Inhalt der dbb Hessen Nachrichten: Einkommensrunde 2019 in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL); Einigung erzielt. Nun richten sich alle Augen wieder auf die Tarifrunde 2019 in Hessen, und hier auf die 2. Verhandlungsrunde für den TV-H am 28./29. März in Dietzenbach.

dbb Hessen bezweifelt Grundgesetztreue von DITIB

„Der dbb Hessen und die unter seinem Dach organisierten Lehrerverbände haben erhebliche Zweifel, ob die `Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion´(DITIB) noch auf dem Boden des Grundgesetzes steht“ erklärte in Frankfurt der hessische dbb – Landesvorsitzende Heini Schmitt.  Nach einer Konferenz mit den Vorsitzenden der Lehrerverbände im dbb (glb- Gesamtverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen, HPhV – Hessischer Philologenverband, VBE – Verband Bildung und Erziehung und VDL – Verband der Lehrer) bekräftigte er, dass die Zeit dafür überreif sei, das Verwirrspiel um die Beteiligung von DITIB am Islamischen Religionsunterricht (IRU) zu beenden.
weiterlesen →

dbb Hessen Nachrichten 2/2019

Sonderausgabe: Auftakt zur Einkommensrunde 2019 in Hessen
Forderungen für die Beamten und Versorgungsempfänger:
• Zeitgleiche und systemgerechte Übertragung auf die Beamten und Versorgungsempfänger
• Aufholung des Rückstands bei Besoldung und Versorgung aus den Jahren 2015 und 2016 von rd. 3,5 % und Gestaltung der Besoldungstabelle so, dass sie mindestens den verfassungsrechtlichen Vorgaben auch hinsichtlich des Abstandsgebots genügt.

Amtsangemessene Alimentation: Erinnerung für alle verbeamteten Lehrkräfte im aktiven Schuldienst – Antragsfrist ist der 31.12.2024

Auch für das Jahr 2025 hat sich an der grundsätzlichen Situation, dass die hessische Besoldung verfassungswidrig zu niedrig ist, nichts geändert.
Wie in den letzten Jahren auch, möchten wir daran erinnern, dass Sie vor dem 31.12.2025 einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation für das Jahr 2025 und die Folgejahre stellen sollten.

Dies gilt für alle verbeamteten Lehrkräfte des Landes Hessen, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben sowie für Lehrkräfte mit drei oder mehr Kindern.

Haben Sie bereits in den vergangenen Jahren einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt, müssen Sie dies, nach Aussage des dbb, nicht erneut tun.

Als Hilfestellung stellt der dbb Hessen seinen Mitgliedsgewerkschaften ein entsprechendes Musterschreiben für die Mitglieder zur Verfügung. Dieses finden Sie unter https://www.hphv.de/downloads/-> FORMULARE.

Der dbb Hessen weist darauf hin, dass die Geltendmachung der Ansprüche bei der jeweiligen Bezügestelle spätestens bis zum 31.12.2025 erfolgt sein muss.
Es ist sinnvoll, sich eine Eingangs- bzw. Sendebestätigung aufzubewahren.