Rechtstipp: Teilnahme an verbandlichen Veranstaltungen
Regelmäßig, wenn Veranstaltungen des HPhV anstehen, erhalte ich Anrufe von Mitgliedern, die mir mitteilen, dass ihre Schulleiterin oder ihr Schulleiter sie nicht für die Pädagogische Tagung, den Gewerkschaftstag, die Vertreterversammlung oder eine der vielen Veranstaltungen des HPhV freistellen will.
Nach § 69 Abs. 3 Hessisches Beamtengesetz (HBG) i. V. m. § 16 HUrlVO ist Beamtinnen und Beamten auf Antrag der erforderliche Urlaub zur Ausübung einer sonstigen ehrenamtlichen, politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung unter Belassung der Besoldung zu gewähren, soweit der Dienstbetrieb dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird. weiterlesen →
Amtsangemessene Alimentation: Erinnerung für alle verbeamteten Lehrkräfte im aktiven Schuldienst – Antragsfrist ist der 31.12.2024
Auch für das Jahr 2025 hat sich an der grundsätzlichen Situation, dass die hessische Besoldung verfassungswidrig zu niedrig ist, nichts geändert.
Wie in den letzten Jahren auch, möchten wir daran erinnern, dass Sie vor dem 31.12.2025 einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation für das Jahr 2025 und die Folgejahre stellen sollten.
Dies gilt für alle verbeamteten Lehrkräfte des Landes Hessen, die bisher noch keinenAntrag gestellt haben sowie für Lehrkräfte mit drei oder mehr Kindern.
Haben Sie bereits in den vergangenen Jahren einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt, müssen Sie dies, nach Aussage des dbb, nicht erneut tun.
Als Hilfestellung stellt der dbb Hessen seinen Mitgliedsgewerkschaften ein entsprechendes Musterschreiben für die Mitglieder zur Verfügung. Dieses finden Sie unter https://www.hphv.de/downloads/-> FORMULARE.
Der dbb Hessen weist darauf hin, dass die Geltendmachung der Ansprüche bei der jeweiligen Bezügestelle spätestens bis zum 31.12.2025erfolgt sein muss.
Es ist sinnvoll, sich eine Eingangs- bzw. Sendebestätigung aufzubewahren.