Aktuelles

Praxissemester und Grundpraktikum sind gestartet – finanzielle Auswirkungen für betreuende Lehrkräfte

Das Praxissemester und das ebenfalls neu eingeführte Grundpraktikum müssen alle Studierenden  absolvieren, die ab dem Wintersemester 2023/24 ein Studium des Lehramts in Hessen  aufgenommen haben. Künftig gibt es das Grundpraktikum (ca. 10 Leistungspunkte) in der ersten und das Praxissemester (ca. 20 Leistungspunkte) in der zweiten Hälfte des jeweiligen Studiengangs zusammen. Schwerpunkt des Grundpraktikums ist die Reflexion der eigenen Eignung für den Beruf als Lehrkraft im entsprechenden Lehramt. Schwerpunkt des Praxissemesters ist insbesondere die Reflexion des pädagogischen Handelns anhand der im Laufe des Studiums erworbenen und vertieften Kenntnisse.
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Veranstaltungsangebote

01.01.2024 – 07.12.2025
Veranstaltungsangebote der Hessischen Lehrkräfteakademie

01.01.2024 – 31.12.2025
Veranstaltungsangebote im Schulportal Hessen zu digitaler Technik und Medien

31.01.2024
Webinar: Personalvertretung für Einsteiger

08.02.2024
Fortbildung des dlh zu den Personalratswahlen 2024: Webinar für Örtliche Wahlvorstände

22.02.2024 – 23.02.2024
Pädagogische Tagung des Hessischen Philologenverbandes „Digitalisierung und KI – den Schulalltag effektiv meistern“
in Amt für Lehrerbildung – Tagungsstätte Weilburg

22.02.2024
dlh-Informationsveranstaltung zur Beamtenversorgung (Zusatztermin)

26.02.2024
Kostenfreie digitale Fortbildung von DPhV, SCHULEWIRTSCHAFT und BDA zum Thema „Berufliche Orientierung an Gymnasien – Erfahrungen und Chancen“

NEU: dlh-Ratgeber kompakt „Schul-Datenschutzverordnung“ vom 1. Dezember 2023

Die neue Schul-Datenschutzverordnung ist zum Ende des Jahres 2023 in Kraft getreten, deren Bestimmungen für die tägliche Arbeit der Lehrkräfte von hoher Relevanz sind (z.B. die Festlegungen für die Nutzung privater Endgeräte der Lehrkräfte, siehe § 20 SchDSV in Verbindung mit der umfassenden Auflistung in der Anlage Teil A/Abschnitt 6). Herbert Grimme, der Verfasser des dlh-Ratgebers (Dienstvorschriften im Schulbereich), hat daher diese Verordnung in die Reihe ‚dlh-Ratgeber aktuell‘ aufgenommen.
Die Datei zum Download finden Sie hier.

Das Streikverbot für verbeamtete Lehrkräfte bleibt: Ein richtiges Zeichen

Der Hessische Philologenverband (hphv) begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum weiterhin gültigen Streikverbot für verbeamtete Lehrkräfte. „Wir sehen uns in unserer Auffassung in vollem Umfang bestätigt, wie es ja auch das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung von 2018 verkündet hat“, zeigt sich Volker Weigand, Vorsitzender des hphv, erleichtert. Ein anderes Urteil hätte aus Sicht des hphv wahrscheinlich schwerwiegende Folgen für die Verbeamtung von Lehrkräften mit sich gebracht. So bleibt es bei dem austarierten System von Fürsorge- und Treuepflicht. Damit endet das lange Warten auf eine finale Entscheidung zu dieser für die Schullandschaft außerordentlich bedeutsamen Frage nach vielen Jahren. „Hervorzuheben ist auch die sehr deutliche Mehrheit, mit welcher der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dieses Urteil gefällt hat“, so der Vorsitzende weiter. Mit 16 zu einer Stimme hat der Gerichtshof seine Entscheidung getroffen. Dies lässt aus Sicht des Philologenverbandes nun definitiv keinen Spielraum mehr für Interpretationen und weitere Gespräche zum Streikrecht für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis.
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