DPhV erwartet von der KMK den umfassenden Schutz der Persönlichkeitsrechte beim geforderten schulischen Umgang mit KI
Schaffung von notwendigen Rahmenbedingungen durch den Dienstherrn ist Voraussetzung für kritisch-konstruktiven Umgang mit KI / Leistungsbewertungen dürfen final nur durch Lehrkraft vorgenommen werden
Im Vorfeld der ersten Bildungsministerkonferenz (Bildungs-MK) und angesichts fortschreitender Überlegungen zum Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) an Schulen warnt der Deutsche Philologenverband (DPhV) vor übertriebenen Erwartungen und plädiert für einen kritisch-konstruktiven Umgang mit KI.
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