LandesTicket gilt (noch) nicht als 49 €-Ticket

vom | Kategorie: Aktuelles, Allgemein, Ausschuss für berufspraktische Fragen, Tipps und Hinweise

In der Vergangenheit (Juni, Juli und August 2022) konnte das LandesTicket auch als 9 €-Ticket in ganz Deutschland genutzt werden. Analog dazu fordern wir, dass das hessische LandesTicket auch als 49€-Ticket gilt und damit die Nutzung des ÖPNV deutschlandweit ermöglicht.

 

 


Das hessische Innenministerium teilte auf Nachfrage mit, dass eine abschließende Klärung dieser Frage noch aussteht. Deshalb gilt bis dato: Das LandesTicket Hessen gilt nicht als 49€-Ticket! Es berechtigt ausschließlich zur kostenfreien Nutzung des ÖPNV in Hessen.

Zum jetzigen Zeitpunkt (Stand Juli 2023) kann die Hessische Landesregierung noch keine Aussage hinsichtlich einer Ausweitung des Gültigkeitsbereichs des LandesTickets Hessen treffen und lehnt somit eine Aufwertung des LandesTickets zum 49€-Ticket derzeit ab. Grund dafür ist der derzeitige ungekündigte Tarifvertrag, welcher ohne Nachwirkung zum 31. Januar 2024 endet. Das LandesTicket gilt unabhängig davon bis Ende 2024.

Bis zu den anstehenden Tarifverhandlungen (vsl. Anfang 2024) wird noch zwischen Bund und Ländern geklärt, ob und unter welchen Bedingungen für die Jobticketvariante (wie beim LandesTicket Hessen) eine Nutzung als Deutschlandticket erfolgen kann. Aufgrund der nicht feststehenden Rahmenbedingungen müssen wir also die Tarifverhandlungen 2024 abwarten. Sobald sich an dieser Sachlage etwas ändert, werden wir entsprechend informieren.

BPA (Ausschuss für berufspraktische Fragen)

← zurück