Tarif- und Arbeitsrecht zur Einkommensrunde 2023/2024 und mögliche Auswirkungen auf den Beamtenbereich im Rahmen der Besoldungsrunde 2023/2024
Rundschreiben des Geschäftsbereichs Tarif zu „Erstinstanzliches Urteil zum Anspruch auf Inflationsausgleichszahlungen in der Elternzeit – Vorsorgliche Geltendmachung von Ansprüchen“ Der dbb Geschäftsbereich Tarif hat mit Rundschreiben vom 15. Mai 2024 (Nr. 3/2024) über ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Arbeitsgerichts Essen informiert. Das Gericht hat entschieden, dass der Tarifvertrag Inflationsausgleich, den der dbb mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände abgeschlossen hat, insoweit gegen Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes verstößt, als er Beschäftigte in Elternzeit willkürlich schlechter stellt als andere Beschäftigte, die im fraglichen Zeitraum keinen Anspruch auf finanzielle Leistungen des Arbeitgebers haben (konkret sind das Beschäftigte mit Anspruch auf Kinderkrankengeld und Beschäftigte mit Anspruch auf Krankengeldzuschuss, die diesen wegen der Höhe der Barleistungen des Sozialversicherungsträgers nicht ausgezahlt bekommen). Das Gericht führt aus, dass der Tarifvertrag insoweit unwirksam ist und der Anspruch auf Inflationsausgleichszahlung auch dann besteht, wenn aufgrund von Elternzeit im fraglichen Zeitraum kein Anspruch auf Entgelt bestand. weiterlesen →
Deutscher Lehrkräftepreis – Unterricht innovativ
Lehrkräfte und Schulleitungen verdienen für ihre Leistung nicht nur Unterstützung, sondern auch Applaus! Mit dem „Deutschen Lehrkräftepreis – Unterricht innovativ” will der Philologenverband die öffentliche Wertschätzung von Lehrkräften und Schulleitungen steigern und ihre vorbildliche Arbeit der Öffentlichkeit präsentieren. Und hier gilt: Abschauen ist ausdrücklich erlaubt!
In drei Kategorien („Unterricht innovativ“, „Vorbildliche Schulleitung“, „Ausgezeichnete Lehrkräfte“) und für zwei Sonderpreise („Kulturelle Bildung“, „Umwelt und Nachhaltigkeit“) können sich Lehrkräfte und Schulleitungen bewerben oder nominiert werden. Noch bis zum 15. September 2024 können Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge 2023/2024, Lehrkräfte, Lehrkräfte-Teams und Kollegien ihre Vorschläge und Bewerbungen für den „Deutschen Lehrkräftepreis – Unterricht innovativ 2024″ unter www.lehrkraeftepreis.de einreichen.
Jetzt mitmachen unter www.lehrkraeftepreis.de!
Neubearbeitung Ratgeber kompakt zum Thema „Mehrarbeit „
Neu erschienen ist das GVBl. Nr. 34 mit der Berichtigung des Gesetzes über die Gewährung einer Inflationsausgleichszahlung im Jahr 2024 und über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen im Jahr 2025 (HBesVAnpG 2025) vom 18. Juli 2024. Betroffen ist auch der Artikel 14 (Mehrarbeitsvergütungsverordnung).
Herbert Grimme, der Verfasser des dlh-Ratgebers und zahlreicher weiterer dlh-Ratgeber kompakt, hat einen aktualisierten Ratgeber kompakt verfasst. Sie finden ihn hier: RatgeberKompakt_Mehrarbeit_Juli 2024
Erstinstanzliches Urteil zum Anspruch auf Inflationsausgleichszahlungen in der Elternzeit – Vorsorgliche Geltendmachung von Ansprüchen
Das Arbeitsgericht Essen hat mit Urteil vom 16. April 2024 (Aktenzeichen 3 Ca 2231/23) entschieden, dass die Inflationsausgleichszahlungen gemäß dem zwischen dbb, Bund und Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände abgeschlossenen Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise vom 22. April 2023 (TV Inflationsausgleich) während der Elternzeit in voller Höhe zustanden, wenn ein Vollzeit-Arbeitsvertrag vorlag. Die Nichtberücksichtigung der Personen in Elternzeit im TV Inflationsausgleich verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz. Der Tarifvertrag sei insoweit unwirksam. Es bestehe kein sachlich nachvollziehbarer Grund, Beschäftigte in Elternzeit schlechter zu stellen als beispielsweise Beschäftigte, die Kinderkrankengeld beziehen oder Anspruch auf Krankengeldzuschuss haben, auch wenn dieser aufgrund der Höhe der Barleistungen des Sozialversicherungsträgers nicht gezahlt wird, da auch diese Beschäftigten keinerlei finanzielle Leistungen vom Arbeitgeber beziehen.
Auf das Arbeitsverhältnis der Klägerin sind der TVöD und die den TVöD ergänzenden Tarifverträge, damit auch der TV Inflationsausgleich, anwendbar. Dieser sah für Vollzeitbeschäftigte einen Inflationsausgleich in Höhe von 1.240 Euro im Juni 2023 vor, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Entgelt bestand. Des Weiteren sah der TV Inflationsausgleich monatliche Sonderzahlungen in Höhe von je 220 Euro für Vollzeitbeschäftigte in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 vor, wenn an mindestens einem Tag im Bezugsmonat Anspruch auf Entgelt bestand. Die Klägerin war ab Sommer 2022 in Elternzeit und arbeitete bis Ende 2023 nicht bei ihrer Arbeitgeberin. In den im TV Inflationsausgleich genannten Zeiträumen im Jahr 2023 hatte die Klägerin demnach keinen Anspruch auf Entgelt.
Auch die in § 4 Absatz 2 TV Inflationsausgleich genannten Ansprüche, die einem Anspruch auf Entgelt gleichstehen, waren bei ihr nicht gegeben. Im Januar und Februar 2024 arbeitete sie während der Elternzeit in Teilzeit. Die Arbeitgeberin gewährte der Klägerin im Jahr 2023 keine Inflationsausgleichszahlungen, im Januar und Februar 2024 nur gemäß ihrer Teilzeitquote. Das Arbeitsgericht Essen urteilte nun, dass der Klägerin auch während ihrer Elternzeit die vollen Inflationsausgleichszahlungen zustanden, da die Nichtberücksichtigung der Personen in Elternzeit gegen das Grundgesetz verstoße. Der volle Anspruch bestehe sowohl in der Zeit, in der die Klägerin nicht bei der Beklagten tätig war, als auch in der Zeit, in der sie in Teilzeit tätig war.
Eine ebenfalls geltend gemachte Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sprach das Gericht der Klägerin nicht zu, da die Arbeitgeberin bei der Nichtzahlung des vollen Inflationsausgleichs nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig rechtswidrig gehandelt habe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung ist zugelassen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, kann dies nach unserer Auffassung über den Bereich des Bundes und der Kommunen hinaus auch Auswirkungen auf die Ansprüche auf Inflationsausgleich aus entsprechenden Tarifverträgen, etwa mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder dem Land Hessen, haben.
Wir empfehlen daher die vorsorgliche schriftliche Geltendmachung der zurückliegenden sowie zukünftigen Ansprüche auf Inflationsausgleichszahlung während der Elternzeit gegenüber dem Arbeitgeber. Musterschreiben zur Geltendmachung der Ansprüche für die Bereiche Bund / Kommunen, Länder der TdL und Hessen fügen wir als Anlagen bei. Im Bereich des Bundes und der Kommunen ist allerdings damit zu rechnen, dass die Arbeitgeberseite sich bezüglich der Ansprüche für Juni 2023 bis Oktober 2023 auf die sechsmonatige Ausschlussfrist zur Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeits-, Ausbildungs- beziehungsweise Praktikantenverhältnis ab Fälligkeit des jeweiligen Anspruchs berufen wird.
Nationaler Bildungsbericht erschienen: Bildung in Deutschland
Der zehnte Nationale Bildungsbericht ist am 17.06.2024 veröffentlicht worden. Er beschreibt die Gesamtentwicklung des deutschen Bildungswesens und widmet sich in diesem Jahr schwerpunktmäßig der beruflichen Bildung.
Der Bildungsbericht erscheint alle zwei Jahre. Er soll helfen, bildungspolitische Herausforderungen zu erkennen, entsprechende politische und öffentliche Debatten anzuregen und eine wissenschaftsbasierte Datengrundlage bereitzustellen. Der unabhängige Bericht bietet eine fokussierte Darstellung wesentlicher Entwicklungslinien, Leistungen und Aufgaben des Bildungswesens in Deutschland.