Teildienstfähigkeit – eine mögliche Alternative, wenn Teilzeit nicht genehmigt wurde
Immer wieder wird an den Rechtsschutz herangetragen, dass Anträge auf voraussetzungslose Teilzeit nach § 62 HBG nicht bewilligt werden, da der Personalmangel an den Schulen entgegensteht. Viele Lehrkräfte haben den Weg in die Teilzeit aber gehen wollen, da sie sich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sehen, ihren vollen Dienst zu versehen. Als Alternative wird den Lehrkräften eine Teildienstfähigkeit bzw. begrenzte Dienstfähigkeit vorgeschlagen. Die Voraussetzungen hierfür möchte ich nachfolgend kurz darstellen.
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