Inflationsausgleichsprämie auch für Lehrkräfte!?

vom | Kategorie: Allgemein, Ausschuss für berufspraktische Fragen, Tipps und Hinweise

Eine spürbare, wenngleich vorübergehende Entlastung: Bei den Beschäftigten der Autobahn GmbH wurde eine Einmalzahlung in Form einer Inflationsausgleichsprämie von 3.000 € vereinbart. Die Tarifbeschäftigten in Hessen (TV-H) und Landesbeamten haben davon aber leider nichts!

Die Einmalzahlung in Höhe von 3.000 € als Inflationsausgleichsprämie für alle Lehrkräfte könnte das Land Hessen als außertarifliche Maßnahme gewähren. Die Landesregierung ist bisher jedoch nicht auf die Forderung eingegangen.

Grundsätzlich lehnen wir und der dbb Hessen Einmalzahlungen ab, da sie Strohfeuer sind. Anders als lineare Erhöhungen sind sie nicht tabellenwirksam, wirken nicht dynamisierend und auch nicht rentenwirksam.

Aber die Preise sind überall gestiegen. Die Inflation liegt erheblich höher als im Oktober 2021 von Fachleuten prognostiziert. Darum fordern viele Beschäftigte im Wirkungsbereich des TV-H und verbeamtete Lehrkräfte in Hessen diese Inflationsausgleichsprämie. Hierzu muss sich die Landesregierung endlich äußern!

Ein neuer TV-H wird aber erst Anfang 2024 verhandelt werden. Eine Regelung zur angemessenen Erhöhung der Einkommen für die Landesbeschäftigten kann also erst in den anstehenden Tarifverhandlungen erfolgen.
Für die Landesbeamtinnen und -beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Hessen wird die Forderung nach höheren linearen Anpassungen als nur 2 Mal 3 % im Zuge des jetzigen Gesetzgebungsverfahrens umso nachdrücklicher gestellt.

ℹ️ Der Tarifabschluss 2023, der eine Inflationsausgleichzahlung festlegt, gilt ausschließlich für Beschäftigte bei Bund und Kommunen sowie für Beschäftigte einzelner freier Träger.

Die dbb Hessen-Pressemitteilung 16/2022 vom 12. Dezember 2022 mit dem Titel “Wenn schon Inflationsausgleichsprämie, dann auch für hessische Tarifbeschäftigte” findet sich hier.

 

Ausschuss für berufspraktische Fragen (BPA)

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