DPhV bezweifelt Seriosität des Bas-Aufschlags zu Rentenzahlungen von Beamten
Der Deutsche Philologenverband (DPhV) bezweifelt, dass die Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas die strukturellen Unterschiede zwischen Pensionen und Renten kennt. Das Bundesverfassungsgericht hat durch seine Urteile zu Grundsätzen des Berufsbeamtentums mehrfach bestätigt, dass das lebenslange Alimentationsprinzip des Dienstherrn zum Berufsbeamtentum gehört. Beamte, die in die Rentenversicherung einzahlen würden, wären keine Beamten mehr. Zudem übersieht Frau Bas die aus ihrem Vorschlag resultierenden Haushaltsbelastungen. Zum einen sind entgegen landläufiger Meinung Beamte nicht teurer als Angestellte. Verschiedene Gutachten* belegen seit Jahrzehnten, dass die Versorgungskosten unter denen vergleichbarer Arbeitnehmer liegen. Zum anderen führt eine Umstellung auf das Angestelltenmodell zu erheblichen Doppelbelastungen: Pensionszahlungen an Bestandsbeamte einerseits, Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung für neue Angestellte andererseits. Das ist weder vom Bundes- noch von den Landeshaushalten zu stemmen.
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