Informationen zur Haftung bei der Verwahrung von Smartphones
Auf der diesjährigen Vertreterversammlung des hphv in Bad Soden wurde die Problematik der Haftung bei Beschädigung eines Smartphones während der Verwahrung durch Lehrkräfte oder die Schule im Rahmen der neuen Smartphone-Schutzzonen erörtert.
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB) weißt in seinen FAQ daraufhin, dass kein generelles Verbot besteht, mobile digitale Endgeräte in die Schule mitzubringen.
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