Kontinuität im Ausschuss für Gymnasiallehrkräfte an anderen Schulformen

vom | Kategorie: Ausschuss für Gymnasiallehrkräfte an anderen Schulformen

Die Vertreterversammlung hat mich am 5. Oktober letzten Jahres für weitere vier Jahre im Amt des Vorsitzenden des Ausschusses für Gymnasiallehrkräfte an anderen Schulformen (GAS) bestätigt. Für das damit zum Ausdruck gebrachte Vertrauen möchte ich mich auch an dieser Stelle bei allen Schulvertrauensleuten noch einmal ausdrücklich bedanken.
Der Ausschuss, dem seither sieben Mitglieder aus den Schulamtsbezirken Wiesbaden, Rüsselsheim, Frankfurt, Darmstadt und Hanau angehören, hat sich sodann am 8. Dezember im Sporthotel Grünberg konstituiert. Markus Stellfeldt wurde in seinem Amt als stellvertretender Ausschussvorsitzen der bestätigt. ‘Quo vadis, hphv?’ war außerdem das Thema eines fruchtbaren und vertrauensvollen Gesprächsmit dem neu gewählten Vorsitzenden, Volker Weigand.

Zu einer Klausurtagung kam der Ausschuss am 15. und 16. Februar dieses Jahres in Frankfurt zusammen. An lass waren die bevorstehende Personalratswahl und die Frage, wie das Ergebnis des hphv an den Schulformen, die keine Vollgymnasien sind, gesteigert werden könnte. Zunächst wurde das Ergebnis der letzten Personalratswahl in den im Ausschuss repräsentierten Schulamtsbezirken analysiert,dann ein eigenes Plakat für die betreffenden Schulen entwickelt und schließlich dessen Verteilung und Bestellung geregelt. Auch die Sitzung am 29. April stand ganz im Zeichen der Personalratswahl. Inwiefern unser Ziel erreicht wurde, kann aufgrund fehlender Daten noch nicht abschließend beantwortet werden.

Am 8. Juli beratschlagte der Ausschuss, erneut im Sporthotel Grünberg, über seine Anträge zur diesjährigen Vertreterversammlung. Neben bekannten ‘Dauerbrennern’ möchte sich der Ausschuss zusätzlich einer möglichen Reform der Fachhochschulreife annehmen. Demnach fordert der Ausschuss, dass der Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife in Hessen künftig ausschließlich an Fachoberschulen möglich ist. Damit würde ihr automatischer Erwerb am Ende der Jahrgansstufe 12 entfallen.

Denn nach Ansicht des Ausschusses ist alleine an dieser Schulform die adäquate Vorbereitung auf die zentrale Abschlussprüfung (ZAP) gewährleistet. Auch in den Bundesländern Bayern und Sachsen ist der Erwerb eines studienqualifizierenden Abschlusses in der gymnasialen Oberstufe aller Schulformen ohne Prüfung nicht vorgesehen. Die gymnasiale Oberstufe sollte ausschließlich auf den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife mit samt den dazugehörigen Prüfungen abzielen. Eine Ausnahme von einer solchen Neuregelung würde in einer
nachträglichen Zuerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife bei Gründen, die die Schülerin bzw. der Schüler nicht zu vertreten hat, bestehen.
In seiner kommenden Sitzung am 7. Oktober wird der Ausschuss sich weiter mit der Vorbereitung der Vertreterversammlung beschäftigen.

Borries A. Thiele, Vorsitzender des Ausschusses für Gymnasiallehrkräfte an anderen Schulformen (GAS)

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