Die zweite Staatsprüfung im Teil-Lockdown: Planbarkeit erhöhen und Ersatzprüfungen ermöglichen!

vom | Kategorie: Ausschuss für berufspraktische Fragen

Wöchentlich gibt es im schulischen Bereich neue Anordnungen und Sonderregelungen, um der Corona-Pandemie entgegenzuwirken. Sicherheit und Planbarkeit sind in diesen Zeiten ein Wunschdenken. Das darf aber nicht zu Lasten der Lehrkräfte in Ausbildung gehen, die von langer Hand ihre Examenslehrproben planen. Berücksichtigt werden muss zusätzlich, dass von März bis Juli 2020 die Schulen komplett bzw. teilweise geschlossen waren, wodurch ihnen unterrichtspraktische Erfahrungen aus dem zweiten Hauptsemester fehlen.

Das Kultusministerium hat entschieden, dass die Organisation des aktuellen Schuljahres im „angepassten Regelbetrieb“ vorzusehen ist. Dadurch ist die Ausbildung an den Schulen derzeit in einigen Fächern nicht mehr vollständig gewährleistet. Immer mehr Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) können wegen der Quarantäne-Verordnungen keinen Präsenzunterricht mehr erteilen, was zu einem Ausfall führt, der nicht ausgeglichen werden kann.

Daher begrüßt der Ausschuss für berufspraktische Fragen (BPA) des Hessischen Philologenverbandes (hphv) die bereits erfolgten Anpassungen von Prüfungs- und UB-Modalitäten einzelner Studienseminare in Hessen wie bspw. das Zuschalten des Ausbildenden zur Videokonferenz bei Distanzlernen. Bei eingeschränktem Schulbetrieb und nicht ausgleichbarem Unterrichtsausfall können auf Antrag theoretische Ersatzleistungen abgenommen werden.

Lehrproben mit ganzen Lerngruppen in Präsenz sind nach wie vor das erstrebenswerte Optimum. Doch wer übernimmt die Verantwortung, wenn sich in einen ohnehin schon vollen Klassenraum zusätzlich noch eine mindestens vierköpfige Prüfungskommission begibt und Mindestabstände dadurch nicht mehr gewährleistet werden können? Zudem sind die LiV durch Maskenpflicht und verpflichtende Lüftungspausen alle 20 Minuten einer zusätzlichen Belastung ausgesetzt. In der besonderen Situation des Distanzunterrichts wiederum kann die Technik zum Problem werden, was den LiV negativ angelastet werden kann.

Bei aller Fürsorge und Voraussicht ist es unmöglich, die Situation an jeder hessischen Schule und die unterschiedlichen Unterrichtssettings zu antizipieren. Somit fehlt jegliche Vergleichbarkeit. Der BPA fordert daher für die Zweiten Staatsprüfungen in ganz Hessen folgende Planungsszenarien unabhängig vom Infektionsgeschehen:

Entweder:

Die obligatorische Prüfung aller individuellen Umstände (Risikogruppe, technische Ausstattung usw.) und die Möglichkeit zur Beantragung der Abnahme von Ersatzleistungen.

Oder:

Die allgemeine Beschränkung auf die Anfertigung von Unterrichtsentwürfen und deren Erörterung mit dem Prüfungsausschuss (nach §50 Abs. 13 HLbGDV).

Nur so kann eine annähernde Chancengleichheit für alle LiV und die Vergleichbarkeit der Lehrproben im Zweiten Staatsexamen des Prüfungsdurchgangs im Herbst 2020 gewährleistet werden.

Der Ausschuss für berufspraktische Fragen (BPA)

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