Tariferhöhung auf Beamte übertragen – Hessische Besoldung bleibt verfassungswidrig

vom | Kategorie: Aktuelles, Berichte

Der Hessische Landtag hat nun das neue Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz beschlossen.
Die Bezüge steigen analog zu den Tarifbeschäftigten rückwirkend zum 01. Juli 2026 um 3,02
Prozent, mindestens aber um 110 Euro. Zum 01. Oktober 2027 folgt eine weitere Erhöhung um 2,8
Prozent. Mehr dazu Neues Besoldungsgesetz

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