Wer misst, muss passende Förderung mitdenken und finanzieren! Denn Datenerhebung ohne anschließende Förderung ist lediglich Bürokratie – DPhV fordert Bildungsministerien auf, kritische Hinweise aus SWK-Gutachten ernstzunehmen!
Das heute von der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission (SWK) der Kultusministerkonferenz veröffentlichte Gutachten zur datengestützten Entwicklung und Steuerung in Schulen benennt ein zentrales Problem, das der Deutsche Philologenverband (DPhV) seit Jahren anmahnt: Lehrkräfte erhalten nach Datenerhebungen häufig keine verwertbaren Rückmeldungen und erst recht keine konkreten Förderformate, mit denen sie ihre Schülerinnen und Schüler zielgerichtet unterstützen könnten. Das Gutachten stellt klipp und klar fest, dass unklar bleibt, welche Maßnahmen aus der Interpretation der Daten abgeleitet werden können. Was sollen Lehrkräfte für ihre pädagogische Arbeit damit anfangen? Das stellt ein strukturelles Problem, wenn nicht sogar ein Scheitern der diesbezüglichen Bildungspolitik dar!
„Zentrale Datenerhebungen dürfen nicht länger Selbstzweck sein und ihre Nutzung den Lehrkräften als kreative Übung überlassen werden. Sie müssen strukturell und unmittelbar mit praktisch nutzbaren Vorschlägen für konkrete Fördermaßnahmen verbunden sein, die den Schülerinnen und Schülern zugutekommen,“ mahnt DPhV-Bundesvorsitzende Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing an. Das SWK-Gutachten liefert erstmals eine umfassende wissenschaftliche Bestandsaufnahme und konkrete Empfehlungen für alle Ebenen des Bildungssystems. Der DPhV nimmt dieses Gutachten ernst, das ausdrücklich davor warnt, eine „Datafizierung aller schulischen Prozesse“ zu betreiben und schulische Akteurinnen und Akteure im Umgang mit Daten zu überfordern. Genau das aber droht.
Für den DPhV ist die Richtung klar: Datengestützte Entwicklung und Steuerung in Schulen und frühkindlicher Entwicklung steht und fällt mit drei Voraussetzungen – Zielklarheit, Rollenklarheit und Ressourcenklarheit. Das Gutachten teilt diese Logik: Seine Empfehlung verlangt, Ziele datengestützter Entwicklung müssten „klar und eindeutig“ auf Lern- und Entwicklungsprozesse der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet sein.
Was die Bildungsministerien dafür vorhalten müssen, ist:
- Jährliche Rückmeldungen aus Lernstandserhebungen nützen Lehrkräften nur, wenn sie direkt mit einer Auswahl fachdidaktisch treffsicherer Fördermaterialien verknüpft sind – bereitgestellt vom Dienstherrn und nicht selbst entwickelt von ohnehin überlasteten Lehrkräften.
- Zeitfenster für Datenarbeit müssen strukturell im Stundenplan ausgewiesen und auf die Unterrichtsverpflichtung ermäßigend angerechnet werden. Wer das nicht sicherstellt, schiebt Lehrkräften und Schulleitungen weitere Aufgaben zu, ohne die dafür nötigen Ressourcen bereitzustellen.
- Datengestützte Entwicklung und Steuerung braucht neue Funktionsstellen mit klaren Verantwortlichkeiten. Diese dürfen nicht stillschweigend draufgesattelt und als „Ehrenamt“ verbucht werden.
- Lehrkräfte dürfen nicht in den Einsatz von KI-Tools gedrängt werden, bevor rechtliche Rahmenbedingungen, Datenschutzstandards und Qualifizierungsangebote geklärt sind.
- Eine rechtsverbindliche Klärung der Datenschutz-Fragen zur sogenannten Schüler-ID und einem Bildungsverlaufsregister – sollten sie denn kommen – muss erfolgt sein, bevor diese eingeführt werden sollten.
- Die dauerhafte und verlässliche Finanzierung einer datenschutzkonformen IT-Infrastruktur – ländergemeinsam und mit verlässlicher Unterstützung des Bundes – muss sichergestellt sein, wie das SWK-Gutachten es ausdrücklich fordert. Lehrkräfte können nicht datengestützt arbeiten sollen, wenn Systeme nicht funktionieren oder von Schule zu Schule inkompatibel sind. Das ist eine politische Entscheidung, keine technische.
Das Gutachten schlägt überdies vor, datengestützte Lernentwicklungsgespräche als Alternative zum Halbjahreszeugnis zu etablieren. Der DPhV widerspricht: Halbjahreszeugnisse sind kein Auslaufmodell – schon gar nicht am Gymnasium. Sie sind ein bewährtes, transparentes, verständliches Rückmeldeinstrument – für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte gleichermaßen, gerade am Gymnasium, wo Versetzungen und spätere Hochschulzulassungen an klare Leistungsnachweise gebunden sind. Lernentwicklungsgespräche können bedarfsorientiert Zeugnisse ergänzen – aber nicht ersetzen.
„Das SWK-Gutachten benennt zutreffend etliche Baustellen. Das muss die Bildungspolitik ernstnehmen und in Vorleistung gehen – mit ausreichend Ressourcen für zusätzliche Arbeit, klaren Strukturen und Respekt vor der täglichen Arbeit der Lehrkräfte. Wer Daten erhebt, aber nötige Vorleistungen für einen reflektierten praktischen Nutzen für die Schulen nicht erbringt, belastet Lehrkräfte, die die pädagogische Verantwortung tragen, ohne dass dies ihren Schülerinnen und Schülern konkret nützt. Das wäre das Gegenteil von guter Bildungspolitik“, so Lin-Klitzing.
DPhV-Pressemeldung vom 26.03.2026
← zurück