Besoldungsanpassung: dbb Hessen enttäuscht von Gesetzentwurf – weitere Schritte nötig
Jahrelang machte es sich die Landesregierung schwer, nun soll plötzlich alles ganz schnell gehen: Bereits am kommenden Dienstag, 19. Mai, soll das Hessische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026/27 in erster Lesung in den Landtag eingebracht werden. „Der dbb Hessen ist enttäuscht über den unambitionierten Gesetzentwurf“, sagt der stellv. Landesvorsitzende Volker Weigand. „Bis auf die Übernahme des Tarifergebnisses gibt es zu wenige Verbesserungen.“
Kritikwürdig von Seiten des dbb Hessen ist vor allem die Einführung des so genannten fiktiven Partnereinkommens, das das bisherige Alleinverdienermodell ablösen soll.
Für den dbb Hessen kommt dieser Schritt dennoch nicht überraschend. Ähnliche Modelle wurden in den vergangenen Monaten in diversen Ländern und im Bund etabliert. An dieser Praxis hat sich die Landesregierung nun orientiert. „Diesen Schritt hat der dbb Hessen von Beginn an abgelehnt. Eine Einbeziehung eines fiktiven Partnereinkommens ist aus unserer Sicht verfassungsrechtlich zumindest fragwürdig“, sagt der stellvertretende Landesvorsitzende des dbb Hessen, Volker Weigand und kündigte an, den Vorschlag der Landesregierung nun juristisch prüfen zu lassen.
„Die Anhebung der kinderbezogenen Familienzuschläge ist für uns nicht der richtige Weg“, fährt Weigand fort. „Werden Kinder überproportional bei der Alimentation begünstigt, ist das ein klarer Verstoß gegen das Leistungsprinzip. Auch das hat der dbb Hessen stets abgelehnt.“
Für die angespannte finanzielle Situation, die Innenminister Poseck seit Monaten als schwierig beschreibt, bringt Weigand grundsätzlich Verständnis auf, stellt aber auch klar: „Als Landesregierung kann man nicht rein aus der Kassenlage heraus agieren. Ein solches Gesetz muss auch verfassungsrechtlich sauber sein.“ Schließlich habe das Land gegenüber seinen Beamten eine Fürsorgepflicht.
Wohlwollend zur Kenntnis nimmt Weigand, dass der Gesetzentwurf vorsieht, das im März erzielte Tarifergebnis auf die Beamten und Versorgungsempfänger zu übertragen. Vorerst offen bleiben die ausstehenden Rückzahlungsansprüchen für Tausende Landesbeamte. Aus Sicht des dbb Hessen wäre es wünschenswert gewesen, dies in einem einzigen Gesetzentwurf zu klären. „Dazu haben wir von Herrn Poseck bislang noch gar nichts gehört.“
dbb Pressemeldung vom 12.05.2026
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