Kritik an langen Bearbeitungszeiten bei der Beihilfe in Hessen hält weiter an
Die Bearbeitungszeiten bei der Beihilfe in Hessen sorgen weiterhin für Unmut auch unter den Lehrerinnen und Lehrern des Landes. Nach Berichten von Betroffenen, die sich an den Hessischen Philologenverband (hphv) wenden, kommt es beim Regierungspräsidium Kassel, das zentral für die Beihilfebearbeitung zuständig ist, weiterhin zu deutlichen Verzögerungen bei der Erstattung eingereichter Rechnungen. So gibt die Beihilfestelle selbst den aktuellen Bearbeitungsstand der Anträge mit Ende Dezember (22. bis 29.12.2025), und somit fast zwei Monaten rückwirkend, an. Der hphv betont, dass die Kritik sich keinesfalls gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder die Leitung der Beihilfestelle selbst richtet, systemisch aber Verbesserungen eintreten müssten.
Nicht nur Lehrkräfte, auch alle anderen Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sind auf eine zeitnahe Rückerstattung angewiesen, da sie Arztrechnungen, Krankenhauskosten oder Aufwendungen für Medikamente in der Regel zunächst privat vorfinanzieren müssen. Verzögerungen von mehreren Wochen oder gar Monaten können insbesondere bei Familien, Pensionärinnen und Pensionären sowie im Bereich Pflege zu finanziellen Belastungen führen. Deutlich wird dies im Vergleich mit der in der Regel deutlich schnelleren Erstattung durch die jeweilige Krankenkasse. Dort erfolgt die Überweisung der Beträge in der Regel binnen weniger Tage.
Zuvor hatten bereits u.a. auch der dbb Hessen als Dachverband des hphv sowie verschiedene Medien in den vergangenen Jahren wiederholt darauf hingewiesen, dass insbesondere die steigenden Antragszahlen zu strukturellen Problemen in der Bearbeitung beitragen. Geprüft werden sollte unter anderem eine personelle Verstärkung der Beihilfestelle. Das bereits im Oktober 2024 formulierte Ziel, eine Beschleunigung der Antragsbearbeitung auf ein Zeitfenster von vier Wochen zu erreichen, ist bislang nicht eingelöst worden.
„Die Beihilfe ist keine freiwillige Leistung, sondern Teil der verfassungsrechtlich verankerten Fürsorgepflicht des Dienstherrn“, betont der Philologenverband. Entsprechend hoch sei die Erwartung an eine verlässliche und zügige Abwicklung, um durch eine zeitliche Annäherung an die Bearbeitungszeiten der Krankenkassen die Diskussion endlich zu beenden.
hphv-Pressemeldung vom 17.02.206
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