Wichtige Information: Warum der Verband rückwirkende Beitragserstattungen nicht leisten kann
Unsere Gemeinschaft lebt von Solidarität, Verlässlichkeit und Stabilität. Als Verband sind wir darauf angewiesen, dass unsere Mitgliederbeiträge verlässlich eingehen, um unsere Aufgaben langfristig planen und finanzieren zu können. In letzter Zeit erreichen uns vermehrt Anfragen zu rückwirkenden Beitragserstattungen – überwiegend durch verspätete Statusänderungen.
Wir möchten daher an dieser Stelle erläutern, warum es uns nur möglich ist, solche Änderungen rückwirkend bis zu drei Monaten zu berücksichtigen oder bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge zu erstatten.
Warum Änderungen nur für die Zukunft möglich sind
Unser Verband organisiert sich als Solidargemeinschaft, die ihre Leistungen und Angebote für alle Mitglieder auf einer stabilen finanziellen Grundlage aufbaut. Damit wir langfristig planen können – zum Beispiel für Veranstaltungen, Fortbildungsangebote, Rechtsberatung oder andere Mitgliedsservices –, sind wir auf eine verlässliche Kalkulation der Mitgliedsbeiträge angewiesen.
Wenn Änderungsmitteilungen rückwirkend über einen längeren Zeitraum berücksichtigt werden müssten, entstünde eine Unsicherheit, die unsere finanzielle Planbarkeit erheblich beeinträchtigen würde. Dies würde nicht nur zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen, sondern auch die Finanzierung unserer Leistungen gefährden.
Was bedeutet das konkret?
Änderungen des Statuswechsels oder Kündigungen können wir nur ab dem Zeitpunkt berücksichtigen, zu dem sie uns schriftlich mitgeteilt werden. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge können wir rückwirkend nur bis zu drei Monaten erstatten. Wir möchten Sie daher bitten, uns relevante Änderungen rechtzeitig mitzuteilen, damit diese in der laufenden Beitragsberechnung berücksichtigt werden können.
Warum diese Regel im Interesse aller Mitglieder ist
Diese Vorgehensweise dient der Stabilität und Sicherheit unserer gesamten Gemeinschaft. Nur durch verlässliche Beitragszahlungen ist es möglich, Ihnen die gewohnten Leistungen auch künftig in vollem Umfang anzubieten.
Wir verstehen, dass es in einzelnen Fällen bedauerlich sein kann, wenn Änderungen nicht rückwirkend berücksichtigt werden können. Gleichzeitig bitten wir Sie um Verständnis dafür, dass der Verband im Interesse aller Mitglieder auf einer klaren und verlässlichen Beitragsstruktur bestehen muss.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass unser Verband auch in Zukunft stark, handlungsfähig und ein verlässlicher Partner für Sie bleibt.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Der Vorstand des hphv und das Team der Geschäftsstelle