Hessischer Philologenverband fordert die sofortige Rücknahme der angekündigten Besoldungsverschiebung                 

vom | Kategorie: Aktuelles, hphv Mitteilungen

Der Hessische Philologenverband (hphv) lehnt die am Dienstag angekündigte Verschiebung der Besoldungserhöhung vom 1.August 2025 auf den 1.Dezember 2025 ab und fordert die Landesregierung auf, diesen Schritt umgehend zurückzunehmen. Angesichts weiter steigender Steuereinnahmen von 26,4 Milliarden Euro in 2024 auf 27,7 Milliarden Euro in 2025, die vor wenigen Tagen im Rahmen der Steuerschätzung verkündet wurden, sieht der Verband keine Sparzwänge, die eine solche Maßnahme rechtfertigen.

Zahlreiche Nachrichten und Mails haben den Philologenverband seit der Ankündigung erreicht und signalisieren eine massive Verärgerung und Enttäuschung nicht nur der im hphv organisierten Kolleginnen und Kollegen. Nicht erst seit der gewonnenen Besoldungsklage im November warten alle hessischen Beamtinnen und Beamte darauf, dass das Land Hessen endlich wieder eine verfassungskonforme Besoldung herstellt. Mit der angekündigten Verschiebung schlägt die Landesregierung jetzt jedoch einen anderen Weg ein. Dies muss auf die Beschäftigten umso befremdlicher wirken, da bis zuletzt viele Projekte umgesetzt wurden, die verfassungsrechtlich nicht geboten sind, wie z.B. die Schaffung des Digitalministeriums. Gerade in den Jahren 2022 und 2023 wurden die enormen Kostensteigerungen, welche mit hohen Inflationsraten auch für die hessischen Beamtinnen und Beamten einhergegangen sind, nicht ausgeglichen.

Es sei erinnert, dass die Besoldungserhöhung aus dem Frühjahr 2024 vergleichbar ist mit den Tarifabschlüssen in diesen Jahren in vielen Branchen, insbesondere aber auch den Abschlüssen für die Beamtinnen und Beamten im Bund und in den anderen Bundesländern. Nun wird die zeitlich erheblich verzögerte Zahlung in einem negativen wirtschaftlichen Kontext vermutlich als “unverhältnismäßig” von der Bevölkerung wahrgenommen, was so nicht ist. Obwohl die damalige Landesregierung im Jahr 2023 den Einstieg in eine umfassende Reparatur der verfassungswidrigen Besoldung angekündigt hat, sind nach zwei Schritten keine weiteren erfolgt.

Dahingehende Aussagen, dass auch andere Einschnitte angedacht worden sind und dass Beamtinnen und Beamte angesichts ihres sicheren Arbeitsplatzes doch auch einmal eine solche Maßnahmen aushalten müssen, weist der hphv entschieden zurück und erinnert erneut an die Fürsorgepflicht des Landes als Arbeitgeber. Aus Sicht des Philologenverbandes setzt Hessen hier seine Verlässlichkeit als Arbeitgeber aufs Spiel und schreckt Menschen ab, die gerade in Zeiten des Fachkräftemangels als zukünftige Beamtinnen und Beamte im Polizeidienst, in der Justiz, in der Verwaltung und auch als Lehrkräfte dringend benötigt werden. Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen wirbt für den Beruf der Lehrerin und des Lehrers. Verbunden mit dieser Maßnahme wird die Werbeaktion nicht erfolgreich sein!

Statt Besoldungsverschiebungen fordert der im dbb Hessen organisierte Lehrkräfteverband die Landesregierung auf, schnellstmöglich eine verfassungskonforme Bezahlung in Angriff zu nehmen.

hphv- Pressemeldung vom 14.11.2024

 

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