Das Streikverbot für verbeamtete Lehrkräfte bleibt: Ein richtiges Zeichen

vom | Kategorie: Aktuelles, hphv Mitteilungen

Der Hessische Philologenverband (hphv) begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum weiterhin gültigen Streikverbot für verbeamtete Lehrkräfte. „Wir sehen uns in unserer Auffassung in vollem Umfang bestätigt, wie es ja auch das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung von 2018 verkündet hat“, zeigt sich Volker Weigand, Vorsitzender des hphv, erleichtert. Ein anderes Urteil hätte aus Sicht des hphv wahrscheinlich schwerwiegende Folgen für die Verbeamtung von Lehrkräften mit sich gebracht. So bleibt es bei dem austarierten System von Fürsorge- und Treuepflicht. Damit endet das lange Warten auf eine finale Entscheidung zu dieser für die Schullandschaft außerordentlich bedeutsamen Frage nach vielen Jahren. „Hervorzuheben ist auch die sehr deutliche Mehrheit, mit welcher der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dieses Urteil gefällt hat“, so der Vorsitzende weiter. Mit 16 zu einer Stimme hat der Gerichtshof seine Entscheidung getroffen. Dies lässt aus Sicht des Philologenverbandes nun definitiv keinen Spielraum mehr für Interpretationen und weitere Gespräche zum Streikrecht für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis.

Auch wird die gewerkschaftliche Betätigung hierdurch, wie es das Gericht betont hat, nicht beschnitten. Dies wird nach Ansicht der Philologen u.a. an dem Beispiel deutlich, dass man weiterhin Druck auf die Landesregierung ausübt, die Besoldung der hessischen Beamtinnen und Beamten verfassungskonform zu gestalten. „Auch ohne das Streikrecht haben wir es über den dbb Hessen vor zwei Jahren auf dem Klageweg geschafft, dass endlich eine verfassungsrechtlich konforme Lösung angegangen worden ist,“ konstatiert Weigand. Seine Schlussfolgerung: „Es gibt ausreichend Möglichkeiten, bei berechtigten Forderungen andere legitime Maßnahmen zu ergreifen. Streik ist nicht die ultima ratio.“ Als unglücklich empfindet der Vorsitzende lediglich die lange Verfahrensdauer zwischen den Streiks damals und der Urteilsverkündigung, die zwischenzeitlich mancherorts bedauerlicherweise zu der Fehleinschätzung über die Gültigkeit des Streikverbots geführt hat. Die überaus deutliche Entscheidung am 14. Dezember 2023 hat nun endlich Fakten geschaffen.

hphv-Pressemeldung vom 15.12.2023

← zurück