Geltendmachung/Wahrung von besoldungsrechtlichen Ansprüchen für 2023

vom | Kategorie: dbb Mitteilungen, Tipps und Hinweise

Vom dbb Hessen: Da sich das Jahr dem Ende zuneigt und der dbb Hessen zuletzt mit zahlreichen Anfragen befasst waren, spricht er nachstehend für die einzelnen Fallkonstellationen Empfehlungen zur Geltendmachung bzw. Wahrung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Ansprüche für das Haushaltsjahr 2023 aus.

Landesbeamtinnen und -beamte (auch auf Probe) sowie Landesversorgungsempfängerinnen und -empfänger, die in den zurückliegenden Jahren ihre Ansprüche bereits geltend gemacht hatten:

Mit Schreiben vom 16. November 2021 sowie weiterem Schreiben vom 30. November 2022 hat der Hessische Innenminister Peter Beuth versichert, dass er an seinem bereits erklärten Verzicht auf die Einrede der zeitnahen Geltendmachung von Besoldungsansprüchen weiterhin festhält. Insofern hält der dbb Hessen die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen für das Jahr 2023 für entbehrlich.

Hinzu kommt, dass das BVerfG sowie der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinen Entscheidungen v. 4. Mai 2020 bzw. v. 30.11.2021 festgelegt hatten, dass Beamtinnen und Beamte, die einmal ihre Ansprüche geltend gemacht haben, dies nicht in den folgenden Jahren wiederholen müssen.

Landesbeamtinnen und -beamte (auch auf Probe) sowie Landesversorgungsempfängerinnen und -empfänger, die bislang noch keine Ansprüche geltend gemacht hatten:

Bezugnehmend auf die Rechtsprechung des BVerfG, zuletzt v. 4. Mai 2020, sowie die Entscheidung des VGH v. 30.11.2021 empfiehlt der dbb Hessen hier, für das laufende Haushaltsjahr 2023 Widerspruch einzulegen und den Anspruch geltend zu machen.

Beamtinnen und -beamte (auch auf Probe) sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger beim Bund und bei den Kommunen:

Hier empfiehlt der dbb Hessen auch, für das laufende Haushaltsjahr 2023 Widerspruch einzulegen und den Anspruch geltend zu machen, sofern nicht eine entsprechende Erklärung des Dienstherrn über die fortdauernde Wirkung bereits geltend gemachter Ansprüche bzw. über den Verzicht auf die Einrede der zeitnahen Geltendmachung von Ansprüchen abgegeben wurde.

Als Hilfestellung stellt der dbb Hessen seinen Mitgliedsgewerkschaften ein entsprechendes Musterschreiben für die Mitglieder zur Verfügung. Dieses finden Sie unter https://www.hphv.de/downloads/-> FORMULARE.

Der dbb Hessen weist darauf hin, dass die Geltendmachung der Ansprüche bei der jeweiligen Bezügestelle spätestens bis zum 31.12.2023 erfolgt sein muss. Es ist sinnvoll, sich eine Eingangs- bzw. Sendebestätigung aufzubewahren.

← zurück