Sicherheit für Referendarinnen und Referendare im Prüfungssemester dringend erforderlich!
Der hphv fordert: Vereinbarungen konkretisieren und auf die beiden Hauptsemester ausdehnen!
Die Kultusministerkonferenz hat für die Referendarinnen und Referendare, die im Sommer 2020 ihre Staatsprüfung ablegen, beschlossen, dass sie keine Nachteile aufgrund von Maßnahmen des Infektionsschutzes im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus haben sollen.
Sollten im weiteren Verlauf des Schuljahres 2019/2020 unterrichtspraktische Prüfungen im Rahmen von Staatsprüfungen in schulischen Lerngruppen nicht oder nicht im geforderten Mindestumfang möglich sein, stehen andere Prüfungsformate beziehungsweise Prüfungsersatzleistungen der gegenseitigen Anerkennung der Abschlüsse zwischen den Ländern nicht entgegen. Darüber hinaus haben die Länder die Möglichkeit, für das Ergebnis der Staatsprüfung Vorleistungen aus dem Vorbereitungsdienst stärker als bisher zu berücksichtigen. Die Länder stimmen sich im Rahmen der Kultusministerkonferenz eng über das weitere Vorgehen ab.
Das Referendariat ist schon unter „Normalbedingungen“ anstrengend und kräftezehrend. Die aktuell entstehenden psychischen und physischen Zusatzbelastungen dürfen nicht unterschätzt werden. Für die Lehrerinnen und Lehrer im Vorbereitungsdienst steht die gesamte Karriere und berufliche Zukunft auf dem Spiel. Die Corona-Epidemie ist eine Zäsur, deren Einfluss auf den Vorbereitungsdienst unbedingt berücksichtigt werden muss.
Wir weisen daher darauf hin,
- dass in den Familien der Referendarinnen und Referendare in den kommenden Wochen mit zusätzlichen familiären Belastungen verschiedenster Art bis hin zu Trauerfällen zu rechnen ist. Unter diesen Umständen ist es ein Gebot der Menschlichkeit, nicht zu verlangen, dass die Referendarinnen und Referendare hundert Prozent ihrer Zeit gedanklich in der Schule sind.
- dass Referendarinnen und Referendare, die eigene Kinder haben, aktuell einer überproportional hohen Belastung ausgesetzt sind. Dies muss bei allen getroffenen Regelungen berücksichtigt werden.
Im Hinblick auf das Prüfungssemester fordern wir für alle hessischen Referendarinnen und Referendare konkret:
- Es müssen schnellstmöglich rechtssichere Lösungen für die Staatsexamensprüfung ausgearbeitet werden, die keinen Mehraufwand gegenüber „normalen“ Examenslehrproben bedeuten.
- Sollten keine normalen Unterrichtsbesuche möglich sein, müssen die Referendarinnen und Referendare schnellstmöglich wissen, welche Ersatzleistungen stattdessen erbracht werden sollen. Möglich wäre beispielsweise die Durchführung mündlicher Prüfungsgespräche via Online-Konferenztools (wie Skype, Zoom, Jitsi, Microsoft Teams, Blizz, GoToMeeting, WebEx u.v.m.) in den Fächern auf Basis zuvor ausgearbeiteter Unterrichtsentwürfe.
- Die Prüfungsform der mündlichen Prüfung sollte jedoch nicht überstrapaziert werden – bei mündlichen Prüfungen statt Lehrproben sollte die normal vorgesehene mündliche Examensprüfung entfallen. Stattdessen sollten dem KMK-Beschluss folgend Vorleistungen höher gewichtet werden.
- Bei den Kriterien zur Bewertung gilt es zu beachten, dass die Referendarinnen und Referendare der Situation geschuldet nur schwer Zugang zu Fachliteratur haben (geschlossene Bibliotheken). Bei der Bewertung von theoretischen Ausarbeitungen (inkl. Unterrichtsentwürfen) ist diesem Umstand unbedingt Rechnung zu tragen.
- Sollten aufgrund der Schulschließungen vor den Osterferien noch fehlende Leistungen (inkl. Lehrproben) aus dem Modul des Prüfungssemesters nicht zeitnah nachgeholt werden können, so sollten auch diese unkompliziert durch eine höhere Gewichtung von Vorleistungen gemäß KMK-Beschluss kompensiert werden können.
- Bei der anstehenden Bewerbung an Schulen sollten die Schulleitungen die besonderen Umstände, unter denen die Examina abgelegt wurden, berücksichtigen.
Im Hinblick auf die Hauptsemester fordern wir konkret:
- Sollte der Unterricht tatsächlich nach den Osterferien beginnen, muss die vorgegebene Mindestanzahl von Unterrichtsbesuchen entfallen. Sind überhaupt keine Unterrichtsbesuche aufgrund der Terminenge an den Schulen mehr möglich, sollen die Beurteilungen auf der Grundlage der bisherigen Unterrichtsbesuche und Eindrücke erstellt werden.
- Sollten die Schulschließungen nach den Osterferien noch andauern, muss ebenfalls die Mindestanzahl von Unterrichtsbesuchen entfallen. Statt eines Unterrichtsbesuches sind alternative, auf die Unterrichtsplanung bezogene Formate, für die Beratung und Begleitung der Referendarinnen und Referendare durchzuführen, z. B. gemeinsame Unterrichtsplanung zu bestimmten Aspekten des Unterrichts mit anschließendem schriftlichem Entwurf als Grundlage für ein Reflexions- und Beratungsgespräch. Mündliche und multimediale Prüfungen können mit Zustimmung der Referendarin/des Referendars auch via Online-Konferenztools erfolgen. Es sollten nach Möglichkeit nur Einzelprüfungen durchgeführt werden.
- Um Ausfall zu vermeiden, können Seminare der Fach- und Pädagogikmodule im Sinne des digitalen Lernens problemlos mit Hilfe von Online-Konferenztools von zu Hause aus weitergeführt werden.
- Von Modulprüfungen (falls Modulnote unter 5 Punkten, nur in den HS) sollte unter den gegebenen Umständen nach Möglichkeit kein Gebrauch gemacht werden.
Derzeit existiert noch ein Flickteppich an Entscheidungen und den Referendarinnen und Referendaren fehlt es somit an Orientierung. In jedem Fall sollte es von seiten des Kultusministeriums klare Weisungen geben, welche die Studienseminare und Ausbilderinnen und Ausbilder einheitlich umsetzen können. Erst dann kann für die hessischen Referendarinnen und Referendare Sicherheit geschaffen werden.
Sicherheit für Referendare in Hessen_BPA_hphv_04.04.2020
Der Ausschuss für berufspraktische Fragen (BPA) des hphv 04.04.2020
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