FAQ zur Lehrkräfteausbildung in Hessen

Hier findest Du Antworten auf Deine Fragen rund um die Lehrkräfteausbildung in Hessen. Dazu gehören das Lehramtsstudium sowie die Phasen vor, während und nach dem Vorbereitungsdienst.

Hinweis: Die FAQ stellen eine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung dar. Rechtsansprüche sind hieraus nicht ableitbar.

Lehramtsstudium und Erste Staatsprüfung
Welche Praktika muss ich an welcher Uni absolvieren?

Alle Studierenden haben ein Betriebspraktikum von 8 Wochen Dauer mit etwa 40 Stunden pro Woche zu absolvieren (HLbG §15, HLbGDV §21). Für die Anerkennung sind die jeweiligen Prüfungsstellen der Hessischen Lehrkräfteakademie zuständig.

Die praktische Ausbildung im Rahmen des Studiums setzt sich aus einem Grundpraktikum (5 Wochen, 100 Unterrichtsstunden) in der ersten und einem Praxissemester in der zweiten Studienhälfte zusammen. Näheres regelt die jeweilige Praktikumsordnung. Die Zuständigkeit liegt hierbei bei den jeweiligen Zentren für Lehrkräftebildung.

Uni ab WS 2023/24 vor WS 2023/24
Darmstadt
  • Grundpraktikum
  • Praxissemester (150 Schulstunden)
  • Betriebspraktikum

PO 2023, mehr Infos

  • Orientierungspraktikum
  • Praxisphase I: Allgemeinpädagogisches Schulpraktikum (5 Wochen)
  • Praxisphase II: Außerschulische Lehrpraktische Studien
  • Praxisphase III: Fachdidaktisches Praktikum (5 Wochen-Block oder semesterbegleitend)
  • Betriebspraktikum

Praktikumsordnung 2017, mehr Infos

Frankfurt am Main
  • Grundpraktikum
  • Praxissemester
  • Betriebspraktikum

mehr Infos

  • Praxissemester (15 Wochen)

Orientierungs- & Betriebspraktikum entfallen!

Praxissemesterordnung vom 09. April 2015, Pilotprojekt Praxissemester L3

Gießen
  • Grundpraktikum
  • Praxissemester (8 Wochen, 160 Unterrichtsstunden)
  • Betriebspraktikum

Schulpraktikumsordnung vom 29.03.2023

  • Orientierungspraktikum
  • Allgemeines Schulpraktikum (5 Wochen)
  • Fachpraktikum (5 Wochen)
  • Betriebspraktikum

mehr Infos

Kassel
  • Grundpraktikum
  • Praxissemester (150 Schulstunden)
  • Betriebspraktikum

Allgemeine Bestimmungen vom 07. Juni 2023, PO 2023

  • Orientierungspraktikum
  • Schulpraktische Studien I (5 Wochen)
  • Schulpraktische Studien II (8 Wochen)
  • Betriebspraktikum

Praktikumsordnung SPS

Marburg
  • Beobachtungspraktikum (PraxisStart, 2 Wochen, 50 Stunden)
    = Grundpraktikum
  • Blockpraktikum (PraxisLab, 8 Wochen, 150 Stunden)
    = Praxissemester
  • Betriebspraktikum

StPO L3 2023, Marburger Praxismodule (MPM)

  • Orientierungspraktikum
  • Beobachtungspraktikum (PraxisStart, 2 Wochen, 50 Stunden)
  • Blockpraktikum (PraxisLab, 8 Wochen, 150 Stunden)
  • Betriebspraktikum

StPO L3 2018Marburger Praxismodule (MPM)

Wie setzt sich meine Note im 1. Staatsexamen zusammen?

Unsere Infografik zeigt Dir, wie sich Deine Examensnote im gymnasialen Lehramtsstudium (L3) in Hessen zusammensetzt:

60% der Gesamtnote sammelst Du bereits als Vornoten in den Semestern vor der Prüfung in 12 Modulen. Welche 12 Modulnoten genau einzubringen sind, regeln die Lehramtsstudien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Universitäten:

Uni
(Prüfungsordnungen)
Bildungswissen-
schaften/EGL
Fach 1 Fach 2
TU Darmstadt 4 Module 4 Module 4 Module
Goethe Uni Frankfurt 4 Module* 4 Module 4 Module
JLU Gießen 3 Module 5 Module 4 Module
Uni Kassel 4 Module (12 %) 4 Module (24%)* 4 Module (24%)
Phillips-Uni Marburg 3 Module 5 Module 4 Module
* Sonderregelungen für die Fächer Kunst und Musik

40% der Gesamtnote macht die Examensphase am Ende Deines Studiums aus: Die Wissenschaftliche Hausarbeit (WHA) ist mit 10% Bestandteil der Examensprüfungen. Wenn diese bestanden ist, wirst Du zu den Examensprüfungen zugelassen.

Die Examensprüfungen selbst fallen mit insgesamt 30% ins Gewicht: Dabei fließen mit je 5% die mdl. Prüfung (30 min.) und die Klausur (4 Std.) in den Bildungswissenschaften ein. Die 60-minütige mdl. Prüfung in Fach 1 sowie die 4-stündige Klausur in Fach 2 zählen jeweils 10%.

Du bestehst die Erste Staatsprüfung, wenn jeder der Prüfungsteile mit min. 5 Punkten bewertet wird.

Für die Erweiterungsprüfung in einem Drittfach erhältst Du eine separate Gesamtnote.

Wie berechne ich meine Note im 1. Staatsexamen?

Hier findest Du unseren Notenrechner für die Erste und Zweite Staatsprüfung in Hessen (Beginn des Vorbereitungsdienstes nach November 2022). Mit ihm hast Du stets alle Deine Leistungen im Blick.

Bewerbung für den Vorbereitungsdienst
Wie bewerbe ich mich für den Vorbereitungsdienst in Hessen?

Auf dieser Seite der Hessischen Lehrkräfteakademie findest Du alle Informationen zu Bewerbungsfristen, Zulassung und dem Einstellungsverfahren in den pädagogischen Vorbereitungsdienst. Für das Gymnasiallehramt ist die zentrale Zulassungsstelle der Hessischen Lehrkräfteakademie in Kassel (Sachgebiet I.2-5) zuständig.

Bewerbungen für den pädagogischen Vorbereitungsdienst erfolgen seit Mai 2023 online über das Stellenportal des Landes Hessen.

Überlege Dir vorher, …

    • wann Du mit dem Vorbereitungsdienst beginnen möchtest, entweder zum 1. Mai oder 1. November.
    • in welcher Region bzw. an welchen Schulen Du Deinen Vorbereitungsdienst gerne absolvieren möchtest.
    • in welchen beiden Fächern Du ausgebildet werden willst, falls Du ein Drittfach studiert hast.
    • falls Du keine Zusage erhältst, was Dein Plan B ist. Unterrichte z.B. als angestellte Lehrkraft (TV-H oder VSS) an einer Schule und sammle für die spätere Einstellung in den Schuldienst Bonuspunkte. Oder vielleicht interessiert Dich eine berufliche Ausbildung, ein min. sechsmonatiger Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales Jahr? U.a. diese Härtekriterien verbessern Deine Einstellungschancen in den Vorbereitungsdienst. In jedem Fall sammelst Du Wartepunkte.
Welche Unterlagen benötige ich für die Bewerbung?

Für die Online-Bewerbung musst Du zunächst folgende Unterlagen hochladen:

  • Zeugnis über die Erste Staatsprüfung oder Bachelor- und Masterabschluss
    bzw. vorläufige Bescheinigung mit Gesamtnote
  • Modul-/Leistungsübersichten/Transcript of Records zu den Zeugnissen
  • Lebenslauf
  • ggf. Nachweise für eine Härtefallprüfung
  • ggf. Nachweise über Erweiterungsprüfungen in weiteren Unterrichtsfächern
  • ggf. Nachweis über Zusatzprüfungen für ein weiteres Lehramt

Wenn Du eine Zusage für den Vorbereitungsdienst in Hessen erhältst, wirst Du aufgefordert u.a. weitere Unterlagen nachzureichen:

  • Schulabschlusszeugnis
  • Geburtsurkunde
  • erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • aktuelles ärztliches Gesundheitszeugnis
Wann bekomme ich eine Zu- oder Absage?

Nimmst Du am Hauptverfahren (HV) teil, erhältst Du Dein Einstellungsangebot bzw. den Absagebescheid etwa 8 Wochen vor dem Einstellungstermin.

Bei einer Zusage: Für das ärztliche Gesundheitszeugnis muss ich zum Gesundheitsamt?

Bisher war zur Übernahme in den pädagogischen Vorbereitungsdienst ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis notwendig. Nun reicht ein „aktuelles ärztliches Gesundheitszeugnis“ aus, welches z. B. vom Haus- oder Facharzt ausgestellt werden kann. Dieses kannst Du nachträglich bis spätestens 14 Tage vor Deinem Einstellungstermin einreichen.

Aus dem Gesundheitszeugnis muss hervorgehen, dass Du gesundheitlich geeignet, frei von ansteckenden Krankheiten bist und dass für die Dauer des Vorbereitungsdienstes voraussichtlich nicht mit dem Eintritt einer Dienstunfähigkeit zu rechnen ist. Außerdem muss Dir Masernschutz und ggf. Rötelnimmunität (bei weiblichen Personen) bescheinigt werden.

Bei einer Zusage: Wie und wo beantrage ich das Erweiterte Führungszeugnis?

Du kannst das „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“ über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz oder bei Deiner Stadt bzw. Gemeinde beantragen.

Die Gebühr von 13,00 Euro zahlst Du bei der Antragstellung und wird nicht erstattet.

Das Erweiterte Führungszeugnis darf zum Einstellungstermin nicht älter als 12 Monate sein!

Die Ausfertigung dauert in der Regel 1 bis 2 Wochen. Das Führungszeugnis wird der Hessischen Lehrkräfteakademie direkt zugestellt. Du musst also nichts weiter unternehmen.

Wo sind die Standorte der Studienseminare in Hessen?
Welche Ausbildungsschulen gehören zu welchem Studienseminar?
Können mich Schulen „anfordern“ und welche Vorteile habe ich dadurch?

Eine Schule kann Dich erst anfordern, wenn Du eine Zusage des entsprechenden Studienseminars hast, zu dem die Schule gehört. Du benötigst also zuerst den Studienseminarplatz. Vorteile für das Bewerbungsverfahren hat es dementsprechend nicht.

Gibt es nach dem Ablegen des 1. Staatsexamens eine Frist, innerhalb derer ich mich für den Vorbereitungsdienst bewerben muss?

Bestimmungen darüber, dass der pädagogische Vorbereitungsdienst innerhalb einer bestimmten Frist nach Ablegen der 1. Staatsprüfung begonnen werden muss, bestehen in Hessen gegenwärtig nicht.

Mache ich den Vorbereitungsdienst auch für mein Drittfach?

Da sich die Ausbildung im Vorbereitungsdienst des gymnasialen Lehramts auf 2 Fächer beschränkt, wirst Du in Deinem Fach mit Erweiterungsprüfung nicht ausgebildet. Nach Deiner 2. Staatsprüfung wird Dir die Befähigung, Dein drittes Fach zu unterrichten, einfach zugesprochen. Es gibt keine Form von Zusatzprüfung für das Drittfach.

Hinweis für das Fach Religion:
Führst Du Religion „nur“ als Drittfach, erteilen manche hessischen Universitäten mit dem Ersten Staatsexamenszeugnis bzw. der Erweiterungsprüfung nicht die sog. „vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis“. Für den Vorbereitungsdienst brauchst Du diese zwar nicht, da Du im Drittfach nicht ausgebildet wirst, beantrage sie dennoch. Das erspart Dir später Probleme bei der Beantragung der richtigen
Missio canonica.
Hast Du die vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis nicht mit dem Zeugnis erhalten, informiere bereits zu Anfang des Vorbereitungsdienstes das zuständige bischöfliche Ordinariat, damit später bei der Beantragung und Verleihung der Missio canonica keine Probleme auftreten.

Habe ich durch mein Drittfach bessere Einstellungschancen?

Da im Vorbereitungsdienst die Ausbildung in 2 Fächern erfolgt, verbessern sich Deine Chancen, einen Referendariatsplatz zu bekommen nicht.

Eine wichtige Rolle spielt Dein Drittfach jedoch bei der Einstellung in den Schuldienst nach abgeschlossenem Vorbereitungsdienst. Schulen können Dich flexibler einsetzen und Dich gezielt anfordern, falls niemand anderes Deine Fächerkombination hat.

Kann ich mir meine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit für den Vorbereitungsdienst anerkennen lassen?

Ja, eine abgeschlossene berufliche Ausbildung oder einer min. 3-jährige berufliche Tätigkeit (mind. 50 % einer Vollbeschäftigung) zählt als Härtekriterium und kann Deine Einstellungschancen verbessern. Du musst sie durch Dein Abschluss- bzw. Arbeitszeugnis nachweisen.

Wie komme ich an mein Wunschseminar?

Du kannst im Stellenportal aus den 10 Studienseminaren für Gymnasien in Hessen bis zu 3 Einsatzwünsche bezüglich der Studienseminarstandorte und eine Begründung angeben. Zunächst gilt aber Deine Bewerbung für ganz Hessen. Deine Einsatzwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Du hast leider keinen rechtlichen Anspruch darauf, einem bestimmten Studienseminar zugeordnet zu werden. Bei der Verteilung der LiV wird auf eine ähnliche Auslastung zwischen den Studienseminaren geachtet.

An welchem Studienseminar habe ich bessere Chancen?

Viele Lehramtsstudierende wollen zunächst in der Nähe ihres Studienortes bleiben, um evtl. einen Umzug zu sparen, oder sie zieht es in Ballungszentren. Daher sind v.a. die Studienseminare Kassel, Marburg, Gießen und Frankfurt am Main nachgefragt – Standorte von Studienseminaren ohne Universität vergleichsweise weniger. Relativ gute Chancen hast Du, wenn Du unbekanntere „Flächenseminare“ wie z.B. Fulda und Heppenheim auf Deine Prioritätenliste setzt. Die Anzahl der vorgehaltenen Stellen hängt stets von der (Ausbildungs-)Kapazität der Studienseminare ab.

Wie komme ich an meine Wunschschule?

Informiere Dich, welchem Studienseminar Deine Wunschschule zugeordnet ist. Du kannst sie z.T. der Homepage der Studienseminare entnehmen oder direkt dort erfragen. Da die Zuweisung an die Ausbildungsschule durch das zuständige Studienseminar erfolgt, gib dieses im Bewerbungsprozess als ersten Einsatzwunsch an.

Grundsätzlich erfolgt die Verteilung nach Deinen Ausbildungsfächern (z.B. wirst Du als Latein-LiV an keine Schule ohne Latein geschickt).

Hast Du die Zusage von Deinem Wunschseminar, zu dem Deine Wunschschule gehört, kommt es auf die Strukturen vor Ort an, ob Du von der Studienseminarleitung persönlich angerufen wirst, eine E-Mail bekommst oder die LiV-Vertretung Kontakt zu Dir aufnimmt. Es kann sein, dass Du dann nach deinen Einsatzwünschen gefragt wirst, welche nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Manchmal werden Wohnlage oder die Verfügbarkeit eines Autos mit in die Planungen einbezogen.

Falls Du in Kontakt mit der Schulleitung Deiner Wunschschule bist, kann diese unter Umständen mit der Seminarleitung reden. Leider hast Du aber keinen Anspruch auf die Zuweisung zu einer bestimmten Schule.

Können alle Fächer an allen Studienseminaren und Ausbildungsschulen ausgebildet werden?

Leider nicht. Zum Beispiel können die Fächer Italienisch, Griechisch und Russisch am Studienseminar Bad Vilbel nicht ausgebildet werden.

Informiere Dich im Vorfeld auf den Seiten der einzelnen Studienseminare. Zumeist gibt es dort eine Liste der Ausbildungskräfte mit ihren Ausbildungsfächern.

Kann ich mich gleichzeitig in mehreren Bundesländern bewerben?

Ja, das ist möglich. Dein hessisches Erstes Staatsexamen wird als Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst in allen Bundesländern anerkannt. Beachte die unterschiedlichen Bewerbungsmodalitäten!

Sobald Du ein Angebot annimmst, melde dies umgehend den entsprechenden Stellen der anderen Bundesländer.

Ich habe in einem anderen Bundesland mein (Lehramts-)Studium abgeschlossen. Kann ich in Hessen den Vorbereitungsdienst machen?

Im Rahmen Deiner Bewerbung wird geprüft, ob Dein Lehramtsabschluss (Erste Staatsprüfung, Bachelor oder Master) in Hessen einer Ersten Staatsprüfung gleichgestellt werden kann. Ein gesondertes Anerkennungsverfahren für die Gleichstellung außerhessischer Lehramtsabschlüsse gibt es in Hessen nicht.

Hast Du keinen Lehramtsabschluss, so fällst Du unter die Kategorie „Quereinsteiger“. Ein Quereinstieg in den hessischen Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien ist in den Mangelfächern Physik, Informatik und Kunst möglich.

Ist mein Erstes Staatsexamen aus Hessen in anderen Bundesländern gleich viel wert wie dortige Studienabschlüsse?

Wenn Du Deinen Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland absolvieren möchtest, kannst Du Deine Erste Staatsprüfung aus Hessen dort anerkennen lassen. Die gegenseitige Anerkennung regelt der KMK-Beschluss „Regelungen und Verfahren zur Erhöhung der Mobilität und Qualität von Lehrkräften“ von 2013.

Schwierig wird es jedoch, wenn Deine Fächerkombination im Zielbundesland nicht angeboten wird.

Informiere Dich auf den entsprechenden Seiten des Zielbundeslandes.

Welche Voraussetzungen brauche ich für den Vorbereitungsdienst in Hessen?

Du benötigst entweder

  • das 1. Staatsexamen für ein Lehramt (Gym, GHRF),
  • einen Masterabschluss nach § 13 Abs. 1 des HLbG (Berufliche Schulen) oder
  • eine Diplomhandelslehrerprüfung in Hessen.
Ich habe zwar kein Lehramt studiert, möchte aber Lehrkraft werden. Geht das?

Ja, das geht unter bestimmten Voraussetzungen. Ein Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien ist in den Mangelfächern Physik, Informatik und Kunst möglich.

Im Stellenportal gibt es Stellenausschreibungen für den Quereinstieg. Wähle in der Stellensuche „Art der Suche“ – „Freitext-Suche“ und gib in diesem Feld „Quereinstieg“ ein.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
Du hast einen universitären Studienabschluss (min. 8-semestriges Studium, Bachelorabschluss genügt nicht!) in Physik, Informatik oder einer künstlerischen Disziplin (z.B. Kunstgeschichte, Kunstpädagogik, Freie Kunst, Visuelle Kommunikation) mit min. befriedigenden Leistungen und es kann zusätzlich ein zweites Unterrichtsfach abgeleitet und anerkannt werden (bei Physik i.d.R. Mathematik). Für einige kunstpraktische Fertigkeiten musst Du außerdem universitäre Leistungsnachweise vorweisen.

Wirst Du schließlich in den Vorbereitungsdienst eingestellt, wird Dein universitärer Studienabschluss als eine der Ersten Staatsprüfung gleichwertigen Prüfung anerkannt.

Ich habe eine Therapie gemacht und nun Angst, nicht in den hessischen Schuldienst bzw. den Vorbereitungsdienst eingestellt zu werden. Was kann ich tun?

Trotz Psychotherapie ist eine Verbeamtung (auf Widerruf im Vorbereitungsdienst) möglich! Die Beweislast liegt seit 2013 beim Amtsarzt und dem Dienstherrn – nicht bei Dir.

Bei Ablehnung kannst Du als Beamtenanwärter/-in ein Gegengutachten in Auftrag geben. Erst wenn dieses Deine Dienstunfähigkeit zu 100% bescheinigt, darf der Dienstherr Deine Verbeamtung ablehnen. Und das passiert in den seltensten Fällen. Es müssen also tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass Du regelmäßig wegen einer Krankheit ausfallen wirst und u.U. die vorzeitige Dienstunfähigkeit eintreten kann. Daher müssen heute auch die Untersuchungen beim Amtsarzt viel ausführlicher durchgeführt werden, da der Dienstherr sich hierauf in seiner Entscheidung stützen muss.

Es gilt: Jeder Fall muss einzeln geprüft werden und kann nicht pauschalisiert werden. Im Gegenteil: Eine erfolgte Psychotherapie kann sogar positiv gewertet werden, da Du Kompetenzen für die eigene Lebensbewältigung entwickelt hast. In einer Therapie wird die Erkrankung i.d.R. erfolgreich behandelt, sodass diese in der Zukunft meist nicht noch einmal auftritt.

Mehr als jede/-r Dritte leidet in Deutschland innerhalb eines Jahres unter einer psychischen Störung (Depressionen, Suchterkrankungen, Belastungsreaktionen wie Burnout). Du bist nicht allein. Wir sind für Dich da. Hol Dir bei uns Beratung!

Während des Vorbereitungsdienstes
Kann ich das Studienseminar wechseln?

Du hast die Möglichkeit, innerhalb einer Woche nach der Benachrichtigung über das vorgesehene Studienseminar Einspruch gegen die Zuweisung an ein Studienseminar einlegen. Du musst Deinen Einspruch begründen (Schwerbehinderung, besondere soziale und familiäre Umstände, Pflege eines Familienangehörigen etc.) und ggf. durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen zu belegen. Der Einspruch wird bearbeitet und ohne anerkannte Gründe (Freundeskreis und familiäre Bindungen zählen nicht!) sehr wahrscheinlich abgelehnt. Über alle Einsprüche wird unter Beteiligung des Hauptpersonalrat Schule beim Hessischen Kultusministerium (HPRS) beraten. Im Falle einer für Dich ungünstigen Entscheidung bleibt Dir der Ausbildungsplatz in jedem Fall erhalten. 

Lehnst Du Deinen Platz ab, weil Du nicht das zugewiesene Studienseminar möchtest, verfällt in diesem Durchgang Dein Anspruch auf einen Platz, Du kommst nicht ins Nachrückverfahren (NV), alle Deine Wartepunkte verfallen.

Ein Wechsel des Studienseminars während des Vorbereitungsdienstes ist grundsätzlich möglich. Stelle dazu einen begründeten schriftlichen Antrag, über den die Hessische Lehrkräfteakademie zusammen mit den Leitungen der betroffenen Studienseminare entscheidet (HLbGDV §40, Abs. 1).

Bedenke folgendes: Ausbildungskräfte sind i.d.R. gut vernetzt und kennen sich untereinander. Es kann passieren, dass sie sich über Dich austauschen. Dein Ruf eilt Dir dann evtl. voraus und es kann durchaus sein, dass es Dich am neuen Ausbildungsort am Ende härter trifft als am bisherigen.

Unser Tipp: Eruiere gründlich Deine Gründe für den Wechselwunsch und hinterfrage ihn kritisch. Womöglich kann eine tiefergehende Beratung (bspw. mit deiner BRH-Ausbildungskraft) zunächst helfen. Nimm Dir ausreichend Zeit für eine nachhaltige Entscheidungsfindung. Frag Deine Familie, Freunde und Bekannten. Deren Rat ist wertvoll, weil dieser Personenkreis wahrscheinlich keine Berührungspunkte mit Deinem Berufsfeld hat und so eine objektivere Hilfestellung bietet.

Kann ich die Schule wechseln?

Wurdest Du von Deinem Studienseminar einer Schule zugewiesen, an die Du partout nicht möchtest, versuche, mit der Seminarleitung zu sprechen. Eventuell findet ihr noch vor Ausbildungsbeginn eine Lösung.

Grundsätzlich ist ein Schulwechsel möglich. Doch nur, wenn eine Beeinträchtigung der Ausbildung zu erwarten ist, würdest Du an Deiner bisherigen Ausbildungsschule bleiben. Dies entscheidet die Leitung des Studienseminars zusammen mit den Leitungen der betroffenen Ausbildungsschulen und dem jeweils zuständigen Staatlichen Schulamt (HLbGDV §40, Abs. 2). Die jeweiligen Personalräte sind zu beteiligen.

Willst Du während des bereits begonnenen Vorbereitungsdienstes die Schule wechseln, bedenke folgendes: Ausbildungskräfte und auch Kollegien verschiedener Schulen sind i.d.R. gut vernetzt und kennen sich untereinander. Es kann passieren, dass sie sich über Dich austauschen. Dein Ruf eilt Dir dann evtl. voraus und es kann durchaus sein, dass es Dich am neuen Ausbildungsort am Ende härter trifft als am bisherigen.

Unser Tipp: Eruiere gründlich Deine Gründe für den Wechselwunsch und hinterfrage ihn kritisch. Womöglich kann eine tiefergehende Beratung (bspw. mit deiner BRH-Ausbildungskraft) zunächst helfen. Nimm Dir ausreichend Zeit für eine nachhaltige Entscheidungsfindung. Frag Deine Familie, Freunde und Bekannten. Deren Rat ist wertvoll, weil dieser Personenkreis wahrscheinlich keine Berührungspunkte mit Deinem Berufsfeld hat und so eine objektivere Hilfestellung bietet.

Kann ich das Bundesland während des Vorbereitungsdienstes wechseln?

Wenn es sich vermeiden lässt, absolviere Deinen Vorbereitungsdienst innerhalb eines Bundeslandes. Der Ablauf des Vorbereitungsdienstes unterscheidet sich in den verschiedenen Bundesländern teilweise deutlich. Daher ist ein Wechsel schwierig bis unmöglich. Am einfachsten wäre ein Abbruch und eine Neubewerbung in einem anderen Bundesland. Die bisher geleistete Ausbildungszeit kann nicht oder nur zum Teil angerechnet werden.

Hast Du Dich außerhalb Hessens bereits zu einer Zweiten Staatsprüfung gemeldet, ist eine Zulassung zum pädagogischen Vorbereitungsdienst in Hessen ausgeschlossen (HLbG §36, Abs. 6).

Ich absolviere meinen Vorbereitungsdienst aktuell in einem anderen Bundesland, möchte aber wechseln. Kann ich dieses in Hessen ohne Nachteile fortsetzen?

Du kannst Deinen in einem anderen Bundesland begonnenen Vorbereitungsdienst nicht in Hessen beenden. Du hast nur die Möglichkeit, Dich in Hessen für die Ableistung des gesamten Vorbereitungsdienstes zu bewerben und ggf. nach Dienstantritt einen Antrag auf Verkürzung des Vorbereitungsdienstes zu stellen (HLbG §38, Abs. 4; HLbGDV §42, Abs. 1-4).

Ich bin auf eigenen Wunsch aus dem Beamtenstatus entlassen worden bzw. habe gekündigt, möchte nun aber doch den Vorbereitungsdienst fortsetzen. Geht das?

Du kannst zum pädagogischen Vorbereitungsdienst nach vorherigem Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis oder nach Kündigung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses nur wieder zugelassen werden, wenn die Entlassung oder die Kündigung aus wichtigen sozialen Gründen erfolgt ist (HLbG §36, Abs. 6).

Wichtige soziale Gründe sind insbesondere Familienzusammenführung, Kindererziehung, alleinige Verantwortung für einen ärztlich anerkannten Pflegefall, längere schwere Erkrankung oder berufliche Weiterqualifizierung für den Beruf als Lehrkraft außerhalb des pädagogischen Vorbereitungsdienstes. Du musst entsprechende Nachweise (z. B. ärztliche Atteste, Geburtsurkunde, Meldebescheinigung) vorlegen.

Wie viel verdiene ich im Vorbereitungsdienst?

Am Anfang jeden Monats bekommst Du Deine Anwärterbezüge. Sie variieren im Vorbereitungsdienst je nach Lehramt (Anwärtergrundbetrag), Zulagen und Zuschlägen (für Kinder und Ehepartner/-in).

Bist Du ledig ohne Kinder, dann verdienst Du als LiV für Gymnasiallehramt (A 13 + Zulage)…
… seit dem 1. April 2023 1 603,34 €,
… ab 1. August 2023 1 633,64 €,
… ab 1. Januar 2024 1 682,65 €.

Hier findest Du die aktuellen Besoldungstabellen für Hessen.

Als Beamte/-r auf Widerruf zahlst Du keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung und bist i.d.R. günstig privat krankenversichert. Daher bleibt recht viel Netto vom Brutto.

Ist das Gehalt in allen Bundesländern gleich?

Nein, die Anwärterbezüge variieren von Bundesland zu Bundesland. Hier findest Du einen bundesweiten Vergleich (Stand 01.08.2023):

Bundesland seit Monatsgehalt
(gerundet)
1 Saarland

Dez ’22

1533 €
2 Bremen

1550 €
3 Niedersachsen

1552 €
4 Mecklenburg-Vorpommern

1553 €
5 Sachsen-Anhalt

1569 €
6 Rheinland-Pfalz

1573 €
7 Hamburg

1575 €
8 Thüringen

1590 €
9 Berlin

1606 €
10 Baden-Württemberg

1613 €
11 Nordrhein-Westfalen

1619 €
12 Bayern

1620 €
13 Brandenburg

1624 €
14 Schleswig-Holstein

1634 €
15 Hessen

Aug ’23

1634 €
16 Sachsen

1645 €
Wann ist Seminartag?

Die Tage, an denen Du unter der Woche an Veranstaltungen im Studienseminar teilnimmst, werden vom jeweiligen Studienseminar festgelegt. Oft finden die Modulveranstaltungen des 1. und 2. Hauptsemesters zusammen statt. Am Wochenende findet i.d.R. kein Seminar statt.

Wie viele Stunden muss ich unterrichten?

Im Einführungssemester musst Du min. 10 Unterrichtsstunden in der Woche hospitieren und zunächst unter Anleitung einer Lehrkraft unterrichten. Da das Einführungssemester mitten im Schulhalbjahr beginnt, bist Du noch nicht im Stundenplan eingeplant und hast somit noch keine eigenen Klassen.

In den beiden Hauptsemestern und im Prüfungssemester musst Du min. 10 bis 12 Wochenstunden eigenverantwortlich unterrichten. Bei 2 bis 4 Wochenstunden ist Deine Mentorin bzw. Dein Mentor im Unterricht anwesend und betreut Dich. Zusätzlich musst Du mindestens 2 Wochenstunden hospitieren.

Mit welchem Zeitaufwand bzw. Stundenumfang kann ich im Vorbereitungsdienst rechnen?

In der Regel bist Du an einem Tag der Woche im Seminar. An den anderen hast du Präsenzpflicht an Deiner Ausbildungsschule.

Der Zeitaufwand steigt von Semester zu Semester. In der Einführungsphase musst Du nur hospitieren (min. 10 Unterrichtsstunden pro Woche) und hast am Seminar Einführungsveranstaltungen (50 Zeitstunden). Die ersten 3 Monate sind also relativ entspannt.

Im 1. Hauptsemester hältst Du an der Schule eigenverantworteten Ausbildungsunterricht (10-12 Unterrichtsstunden pro Woche) und hospitierst zusätzlich min. 2 Wochenstunden. Die 3 Module (2x Fach, LLG) und die Ausbildungsveranstaltung EBB umfassen jeweils 20 Zeitstunden (= 80 Zeitstunden). Du wirst merken, dass Du nun oft am Schreibtisch sitzt für Deine Unterrichtsvorbereitungen und Dich mit deinen Mentorinnen und Mentoren absprichst.

Der zeitliche Aufwand im 2. Hauptsemester scheint auf dem Papier weniger zu werden, da es evtl. weniger Seminarveranstaltungen sind (Wegfall VEBB, MDFB statt MLLG) – bedenke jedoch, dass Du vermehrt lange Unterrichtsentwürfe schreibst (pro Fachmodul 2) und Dein Unterricht sowie die Bewertung anspruchsvoller werden.

Die vorgeschriebenen Stunden Ausbildungsunterricht und Hospitation bleiben auch im Prüfsemester gleich. Neben dem letzten Fachmodul (20 Zeitstunden) läuft die Vorbereitung auf die Zweite Staatsprüfung. Die Zeit vor der Examensprüfung ist intensiv. Danach kannst Du wieder Luft holen und die letzten Wochen an Deiner Ausbildungsschule “genießen”.

Die Ausbildungsveranstaltungen VBRH (40 Präsenzstunden, 10 Zeitstunden eigenverantwortliche Arbeit) und VINN (30 Zeitstunden) erstrecken sich (fast) über die Gesamtdauer des pädagogischen Vorbereitungsdienstes. Auch die Portfolioarbeit ist fortlaufend.

Die Verortung und Dauer der Module und Ausbildungsveranstaltungen sind abhängig von den einzelnen Strukturmodellen der Studienseminare. Teilweise bieten Studienseminare zusätzlich obligatorische und optionale Veranstaltungen an. Beachte auch, dass die Vor- und Nachbereitung von Unterrichtsbesuchen, die fortlaufende Portfolioarbeit sowie die eigenverantwortliche zusätzliche Arbeit zeitlich sehr individuell sind!

Das Studienseminar Offenbach hat in seinem Strukturmodell für den Vorbereitungsdienst am Studienseminar für Gymnasien in Offenbach (Ausbildung ab 01.11.2022) folgende Präsenzstundenzahlen veröffentlicht:
In der Einführungsphase 69 Präsenzstunden am Seminar, im 1. Hauptsemester 95 Präsenzstunden, im 2. Hauptsemester 91 Präsenzstunden und schließlich im Prüfsemester nur noch 25 Präsenzstunden. In Summe sind dies ebenso 280 Präsenzstunden. Zu denen müssen jedoch noch die oben genannten Verpflichtungen in Deiner Ausbildungsschule aufaddiert werden.

Darf ich als LiV im Vertretungsunterricht eingesetzt werden?

Als LiV sollst Du nur in begründeten Ausnahmefällen zu Vertretungsstunden herangezogen werden. Die Schule hat dabei zu beachten, dass Dein Einsatz möglichst nur in Deinen Lerngruppen und Fächern stattfindet (HLbGDV §43, Abs. 6).

Sieh Vertretungsstunden als Chance, neue Lerngruppen und Fächer kennenzulernen. Nimmt der Einsatz in Vertretungsstunden jedoch überhand, suche das Gespräch mit Deiner BRH-Betreuerin bzw. -Betreuer und Deiner Schulleitung.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um den Vorbereitungsdienst zu verkürzen?

Du kannst eine Verkürzung innerhalb der ersten 9 Ausbildungsmonate beantragen und den Vorbereitungsdienst um höchstens 9 Monate verkürzen. Es kann nur HS 1 oder HS 2 übersprungen werden. Dazu musst Du einen Ausbildungsvorsprung nachweisen. Dieser besteht, wenn Du z. B.

  • eine eigenverantwortete Unterrichtstätigkeit von min. 120 Stunden an Schulen vor Beginn der Ausbildung nachweisen kannst (Beratung und Antrag zeitnah in Einführungsphase),
  • Teile einer auf das Berufsbild einer Lehrkraft ausgerichtete Ausbildung absolviert hast oder
  • im 1. Hauptsemester hervorragende Leistungen von mind. 13 Punkten in allen Modulen aufweist (Antrag Mitte/Ende HS 1).

Nähere Bestimmungen dazu findest Du im HLbG §38, Abs. 4 und HLbGDV §42, Abs. 1-4.

Hinweis: Uns berichten Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Nachhinein vermehrt, dass sie sich nicht wieder für eine Verkürzung entscheiden würden, weil sie sich selbst wichtige Eingewöhnungs- und Hospitationszeit genommen haben.

Bis wann brauche ich den Erste-Hilfe-Kurs und wie alt darf dieser sein?

Den Nachweis über die Befähigung zum Leisten Erster Hilfe (9 Unterrichtseinheiten) musst Du mit der Meldung zur Prüfung spätestens 2 Monate nach Beginn des Prüfungssemesters vorlegen. Dieser darf nicht älter als 3 Jahre sein (HLbGDV §48 Abs. 2, Nr. 2).

An wen wende ich mich bei Problemen in der Ausbildung, mit Ausbildenden oder der Studienseminarleitung?

Sprich zunächst deine BRH-Ausbildungskraft an. Es kann ein erweitertes Beratungsgespräch mit allen an der Ausbildung Beteiligten folgen.

Leider gibt es (noch) keine übergeordnete Personalvertretungsebene über dem Personalrat im Studienseminar. Der Personalrat an Deiner Schule wird Dir höchstwahrscheinlich nicht weiterhelfen können, da er nicht für Angelegenheiten im Studienseminar zuständig ist. Wende Dich vertrauensvoll an uns oder im Rechtsfall an unseren Justiziar – gemeinsam finden wir eine Lösung!

Was passiert, wenn ich im Vorbereitungsdienst schwanger werde?

Informiere als erstes Deine Dienstvorgesetzten (Schulleitung & Seminarleitung), denn während der Schwangerschaft und innerhalb von 4 Monaten nach der Entbindung (sowie bis zum Ablauf von 4 Monaten nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche) darfst Du gegen Deinen Willen nicht entlassen werden. Außerdem dürfen schwangere Lehrkräfte nicht mehr in Pausenaufsichten und z.T. nicht im Sport-, Physik- und Werkunterricht eingesetzt werden.

Im sog. Mutterschutz, 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und 8 Wochen (bzw. 12 Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten) nach Entbindung darfst Du nicht beschäftigt werden, außer mit Deiner Einwilligung.

Bei einem zuvor erteilten individuellen Beschäftigungsverbot (z.B. bei Risikoschwangerschaft) und während des Mutterschutzes bekommst Du weiterhin Deine vollen Anwärterbezüge.

Endet Dein Beamtenverhältnis während der Schutzfrist (z.B. wegen erfolgreichem Ablegen oder Nichtbestehen der 2. Staatsprüfung), erhältst Du auf Antrag für die Zeit bis zum Ende Deines Beamtenverhältnisses monatlich 261 Euro Mutterschaftsgeld.

Anschließend hast Du Anspruch auf Elternzeit ohne Anwärterbezüge. Für die Dauer der Elternzeit gilt der Vorbereitungsdienst als unterbrochen und verlängert sich entsprechend. Während dieser Elternzeit (ohne Teilzeitbeschäftigung beim selben Dienstherren) darfst Du nicht gegen Deinen Willen entlassen werden und die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung werden teilweise erstattet. Du kannst aber auch Deinen Vorbereitungsdienst in Teilzeit in Elternzeit ableisten. Die wöchentliche Arbeitszeit darf dabei nicht weniger als die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit betragen.

Du hast die Möglichkeit, Deinen Vorbereitungsdienst nach der Schutzfrist in Teilzeit fortzusetzen.

Nähere Infos findest Du in der “Hessischen Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen und die Elternzeit für Beamtinnen und Beamte” (HMuSchEltZVO).

Über die möglichen Konsequenzen von Beurlaubungen bzw. Verlängerungen der Ausbildung bspw. durch Teilzeitmodelle solltest Du ein Gespräch mit der Seminarleitung führen. Eine individuelle Beratung kann alle Deine persönlichen Fragen klären.

Tipp: Weitere Informationen erhältst Du in unserer Info-Broschüre ‘Eltern werden – Eltern sein’!

Zweite Staatsprüfung
Wie setzt sich meine Note im Zweiten Staatsexamen zusammen?

Für die neue Generation von LiV (Beginn des Vorbereitungsdienstes ab November 2022) gilt das neue hessische Lehrkräftebildungsgesetz. Unsere Infografik zeigt Dir, wie sich Deine Examensnote im Vorbereitungsdienst in Hessen seit neustem zusammensetzt:

60% der Gesamtnote sammelst Du als Vornoten bereits in den Semestern vor der Prüfung. Dazu zählen zu 52,5% alle Unterrichtsbesuche und Deine Mitarbeit in den Seminaren am Studienseminar. Nur noch 7,5% macht das Gutachten Deiner Schulleitung aus. Die Pädagogische Facharbeit ist weggefallen.

Der Examenstag am Ende Deines Vorbereitungsdienstes fällt nach wie vor mit 40% ins Gewicht. Dabei fließen mit je 15% die Examenslehrproben in Deinen beiden Fächern und mit 10% das daran anschließende Kolloquium ein, welches auf Basis Deines Portfolios geführt wird.

Wie berechne ich meine Note im 2. Staatsexamen?

Hier findest Du unseren Notenrechner für die Erste und Zweite Staatsprüfung in Hessen (Beginn des Vorbereitungsdienstes nach November 2022). Mit ihm hast Du stets alle Deine Leistungen im Blick. Du erfährst sogar Deine Punktzahl für die Rangliste (nicht den Listenplatz!).

Welche Noten sind notwendig, um das 2. Staatsexamen zu bestehen?

Bestanden hast Du die Zweite Staatsprüfung, wenn…

  • jede Lehrprobe mit mehr als 0 Punkten bewertet wird.
  • die Punktsumme beider Lehrproben min. 10 Punkte beträgt. Ansonsten wird die Prüfung nach dem unterrichtspraktischen Teil nicht fortgesetzt.
  • die mündliche Prüfung mit mehr als 0 Punkten bewertet wird.
  • die Gesamtpunktzahl 100 Punkte übersteigt.
Was passiert, wenn ich die 2. Staatsprüfung nicht bestehe?

Du hast die Möglichkeit, die Prüfung zu wiederholen. Die Wiederholungsprüfung findet frühestens nach drei Monaten, spätestens jedoch im darauffolgenden Prüfungszeitraum statt. Die Prüfung wird vollständig und nicht in Teilen wiederholt. Die Ausbildungszeit verlängert sich dementsprechend.

Wenn besondere Gründe vorliegen und es aussichtsreich erscheint, kann eine zweite Wiederholungsprüfung zugelassen werden. Diese musst Du innerhalb einer Woche nach Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung beantragen.

Kann ich nach meiner Zweiten Staatsprüfung zusätzliche Stunden unterrichten?

Nach bestandenem Zweiten Staatsexamen kannst Du über Deine Unterrichtsverpflichtung (10-12 Unterrichtsstunden) hinaus zusätzlichen Unterricht erteilen, der dann als Mehrarbeit vergütet werden muss (nach HMVergARV).

Nach dem Vorbereitungsdienst
Wie geht es nach dem Vorbereitungsdienst weiter?

Schon vor Deiner Zweiten Staatsprüfung solltest Du Dir Gedanken machen, wie es nach Deinem Vorbereitungsdienst weitergehen soll. Du hast zum Beispiel die Möglichkeit, …

Sollte es mit keiner der Optionen direkt im Anschluss funktionieren, (da die Ausbildung zum 31. Juli endet, die Einstellung aber erst 3 Tage vor Unterrichtsbeginn erfolgt) kann es im schlimmsten Fall passieren, dass Du Dich zunächst arbeitslos melden und Bürgergeld beantragen musst.

Wie bewerbe ich mich nun auf eine Stelle in Hessen?

Tschüss Papierkram, hallo online! Seit dem 04.10.2022 kannst Du Dich für das Ranglistenverfahren in Hessen online über das Stellen- und Bewerberportal bewerben. Beachte bitte das Informationsblatt zum Ranglistenverfahren (Stand Aug. 2023).

Wähle im Portal in der „Erweiterten Suche“ das Ressort „Kultus“ aus und dann das Verfahren „Ranglistenverfahren Schulbereich“. Dort ist für das Gymnasiallehramt eine Stellenausschreibung hinterlegt. Über diese ist eine pauschale Bewerbung auf unbefristet zu besetzende Stellen möglich.

LiV des aktuellen Prüfungsdurchgangs können sich bereits ab dem Zeitpunkt der Anmeldung zur Zweiten Staatsprüfung bewerben. Die Bewerbung in der Rangliste bleibt solange inaktiv, bis Du eine vorläufige Bescheinigung der Gesamtnote Deines Studienseminars hochgeladen hast.

Die Rangliste wird einmal jährlich zum 15. März bereinigt. Um Deine Bewerbung zu verlängern, musst Du Dich daher jedes Jahr über das Stellenportal wieder bewerben. Vermerke im Feld „Bemerkungen zu meiner Bewerbung“ Deine Bewerbernummer.

Über die Rangliste werden nur Planstellen vergeben – Vertretungsunterricht bzw. TV-H-Verträge vergibt das jeweilige Schulamt.

Wie verbessere ich meine Einstellungschancen?

Nutze aktiv die beiden Bewerbungsmöglichkeiten (Ranglistenverfahren und schulbezogene Stellenausschreibungen). Bewirb Dich möglichst breit. Wenn Du bestimmte Schulamtsbezirke nicht angibst, wirst Du von diesen auch nicht berücksichtigt.

Sammle Bonuspunkte, um Deinen Ranglistenplatz zu verbessern durch Unterrichtserfahrung (Vertretungsverträge), den Erwerb zusätzlicher Fächer oder Lehrämter, sonstige Berufserfahrung etc.

Bist Du bereit, auch für einige Jahre an eine Grundschule abgeordnet (“Gym an G”, für min. 4 Jahre + Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen) oder als Haupt- oder Realschullehrkraft tätig zu sein (“Gym auf HR”, A13 ohne Z)? Dann wird Dir bei einem möglichen Angebot eine Planstelle zugesichert.

Habe ich durch mein Drittfach bessere Einstellungschancen?

Ja, definitiv. Ein Drittfach qualifiziert Dich zusätzlich und macht Dich für Schulen attraktiver. Schulen können Dich flexibler einsetzen und Dich gezielt anfordern, falls niemand anderes Deine Fächerkombination hat.

Was ist, wenn ich nach dem Vorbereitungsdienst keine (Beamten-)Stelle finde?

Falls Du einen TV-H- oder VSS-Vertrag annimmst oder eine Stelle als angestellte Lehrkraft antrittst, scheidest Du aus dem Beamtenverhältnis aus. Auf diese Weise kannst Du Bonuspunkte für das landesweite Ranglistenverfahren sammeln.

Im schlimmsten Fall wirst Du jedoch arbeitslos. Da Du im Vorbereitungsdienst keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlt hast, hast Du auch leider keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, sondern musst Bürgergeld beantragen.

Hat das Zweite Staatsexamen so etwas wie ein „Verfallsdatum“?

Nein, keine Sorge. Mit Deinem Staatsexamen kannst Du Dich jederzeit für die Einstellung in den Schuldienst bewerben.

Bis zu welchem Alter werde ich in Hessen noch verbeamtet?

Eine Verbeamtung ist in Hessen bis 50 Jahre möglich. Das heißt, die Ernennungsurkunde kann Dir bis einen Tag vor Deinem 51. Lebensjahr überreicht werden.

Hat das Studienseminar Auswirkungen auf die gebietliche Einstellung nach dem Vorbereitungsdienst?

Nein. Du wirst weder im Bereich Deines Studienseminars bevorzugt noch in Einzugsgebieten anderer Studienseminare abgelehnt. Mit Deiner 2. Staatsprüfung ist es Dir möglich, Dich an Schulen in ganz Hessen und anderen Bundesländern zu bewerben.

Kann ich nach der Zweiten Staatsprüfung pausieren, bevor ich eine Planstelle antrete?

Das ist möglich, Du musst Dich ja nicht sofort auf eine Planstelle im Ranglistenverfahren bewerben.

Du kannst auch zunächst im Angestelltenverhältnis beschäftigt werden, um Bonuspunkte zu sammeln und Deine Einstellungschancen zu verbessern. Es ist allerdings nicht unüblich, auf eine Planstelle zu warten. Deshalb ist es insbesondere im gymnasialen Bereich empfehlenswert, direkt am Ranglistenverfahren teilzunehmen.

Kann ich nach dem Vorbereitungsdienst für ein Jahr ins Ausland?

Ja, entweder Du bewirbst Dich nicht direkt im Anschluss für den Schuldienst in Deutschland oder bewirb Dich für den Auslandsschuldienst.

Je nach Programm gibt es unterschiedliche Auswahl- und Bewerbungsverfahren:

  • Unmittelbar nach dem erfolgreich absolvierten Vorbereitungsdienst kannst Du Dich als Bundesprogrammlehrkraft (BPLK) entsenden lassen. Ein aktueller aktiver Schuldienst muss nicht gegeben sein. Aus dem Vorbereitungsdienst können Bewerbungen 6 bis 9 Monate vor der Zweiten Staatsprüfung eingereicht werden.
  • Für eine Lehrtätigkeit als Ortslehrkraft (OLK) wird das 2. Staatsexamen nicht immer zwingend vorausgesetzt. Du würdest an einer Schule im Ausland nach jeweiligem Landesrecht angestellt und schließt direkt mit dem jeweiligen Schulträger einen Anstellungsvertrag. Setze Dich dafür mit den örtlichen Schulträgern direkt in Verbindung.
  • Außerdem besteht die Möglichkeit, Dich im Rahmen eines gemeinsamen Programms von Bund und Ländern als Landesprogrammlehrkraft (LPLK) bis max. 6 Jahre an einer staatlichen Schule oder Bildungseinrichtung in verschiedenen Ländern einsetzen zu lassen. Schwerpunkt ist das Angebot qualifizierten Deutschunterrichts. Mehr Infos – auch zur Bewerbung – gibt es bei den Landeskoordinatoren der Lehrerentsendeprogramme der einzelnen Bundesländer.
  • Später, wenn Du bereits im innerdeutschen Schuldienst verbeamtet oder unbefristet angestellt bist und Dich bewährt hast, kannst Du Dich als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK) bewerben.

Nähere Infos findest Du auf den Seiten der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen.

Möchtest Du einfach nur auf Reisen gehen, so kannst Du das unbesorgt, da Du Dich mit Deinem Staatsexamen jederzeit für die Einstellung in den Schuldienst bewerben kannst. Du sammelst in dieser Zeit jedoch keine Bonus- bzw. Wartepunkte!

Kann ich mich mit dem hessischen 2. Staatsexamen in anderen Bundesländern bewerben?

Mit Deiner 2. Staatsprüfung ist es Dir möglich, Dich an Schulen in ganz Hessen und allen anderen Bundesländern zu bewerben. Aufgrund der evtl. vorgegebenen Fächerkombinationen kann Dir jedoch ein Wechsel verweigert werden. Informiere Dich auf den entsprechenden Seiten der Einstellungsbehörde des Zielbundeslandes.

Wie viel verdiene ich in anderen Bundesländern als Einstiegsgehalt?