FAQ zur Lehrkräfteausbildung in Hessen
Hier findest Du Antworten auf Deine Fragen rund um die Lehrkräfteausbildung in Hessen. Dazu gehören das Lehramtsstudium sowie die Phasen vor, während und nach dem Vorbereitungsdienst.
Hinweis: Die FAQ stellen eine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung dar. Rechtsansprüche sind hieraus nicht ableitbar.
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Lehramtsstudium und Erste Staatsprüfung
Alle Studierenden haben ein Betriebspraktikum von 8 Wochen Dauer mit etwa 40 Stunden pro Woche zu absolvieren (HLbG §15, HLbGDV §21). Für die Anerkennung sind die jeweiligen Prüfungsstellen der Hessischen Lehrkräfteakademie zuständig.
Die praktische Ausbildung im Rahmen des Studiums setzt sich aus einem Grundpraktikum (5 Wochen, 100 Unterrichtsstunden) in der ersten und einem Praxissemester in der zweiten Studienhälfte zusammen. Näheres regelt die jeweilige Praktikumsordnung. Die Zuständigkeit liegt hierbei bei den jeweiligen Zentren für Lehrkräftebildung.
Uni | ab WS 2023/24 | vor WS 2023/24 |
Darmstadt |
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Frankfurt am Main |
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Orientierungs- & Betriebspraktikum entfallen! Praxissemesterordnung vom 09. April 2015, Pilotprojekt Praxissemester L3 |
Gießen |
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Kassel |
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Marburg |
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Unsere Infografik zeigt Dir, wie sich Deine Examensnote im gymnasialen Lehramtsstudium (L3) in Hessen zusammensetzt:
60% der Gesamtnote sammelst Du bereits als Vornoten in den Semestern vor der Prüfung in 12 Modulen. Welche 12 Modulnoten genau einzubringen sind, regeln die Lehramtsstudien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Universitäten:
Uni (Prüfungsordnungen) |
Bildungswissen- schaften/EGL |
Fach 1 | Fach 2 |
TU Darmstadt | 4 Module | 4 Module | 4 Module |
Goethe Uni Frankfurt | 4 Module* | 4 Module | 4 Module |
JLU Gießen | 3 Module | 5 Module | 4 Module |
Uni Kassel | 4 Module (12 %) | 4 Module (24%)* | 4 Module (24%) |
Phillips-Uni Marburg | 3 Module | 5 Module | 4 Module |
* Sonderregelungen für die Fächer Kunst und Musik |
40% der Gesamtnote macht die Examensphase am Ende Deines Studiums aus: Die Wissenschaftliche Hausarbeit (WHA) ist mit 10% Bestandteil der Examensprüfungen. Wenn diese bestanden ist, wirst Du zu den Examensprüfungen zugelassen.
Die Examensprüfungen selbst fallen mit insgesamt 30% ins Gewicht: Dabei fließen mit je 5% die mdl. Prüfung (30 min.) und die Klausur (4 Std.) in den Bildungswissenschaften ein. Die 60-minütige mdl. Prüfung in Fach 1 sowie die 4-stündige Klausur in Fach 2 zählen jeweils 10%.
Du bestehst die Erste Staatsprüfung, wenn jeder der Prüfungsteile mit min. 5 Punkten bewertet wird.
Für die Erweiterungsprüfung in einem Drittfach erhältst Du eine separate Gesamtnote.
Hier findest Du unseren Notenrechner für die Erste und Zweite Staatsprüfung in Hessen (Beginn des Vorbereitungsdienstes nach November 2022). Mit ihm hast Du stets alle Deine Leistungen im Blick. Da die Lehramtsstudien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Universitäten sich etwas unterscheiden, beachte bitte folgendes: Studierst Du in Darmstadt, Frankfurt oder Kassel, nutze das erste Tabellenblatt. Studierst Du jedoch in Gießen oder Marburg, dann nutze das 2. Tabellenblatt.
Die Einstellung in den pädagogischen Vorbereitungsdienst findet in Hessen jeweils zum 1. Mai und zum 1. November eines jeden Jahres statt. Bewerbungsschluss ist jeweils entsprechend zum 1. Januar und zum 1. Juli. Da Du Dich erst nach der Zeugnisausgabe Deiner Ersten Staatsprüfung Mitte Juni und Mitte Dezember mit Deiner endgültigen Gesamtnote bewerben kannst, hast Du für Deine Bewerbung im Hauptverfahren ca. zwei Wochen Zeit. Im Falle einer Zusage startest Du ein halbes Jahr später in den Vorbereitungsdienst.
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, in dieser Übergangszeit in einer Hochschule eingeschrieben zu bleiben. Mit dem Studierendenstatus sicherst Du Dir das Semesterticket und die ggf. günstigeren Konditionen bei Deinen Versicherungen.
Nutze diese Übergangsphase zwischen Studienabschluss und Vorbereitungsdienst, um …
… Dich auf Deine Erweiterungsprüfung in einem möglichen Drittfach vorzubereiten und diese erfolgreich abzulegen.
… als angestellte Lehrkraft (TV-H oder VSS) an einer Schule zu unterrichten und für die spätere Einstellung in den Schuldienst Erfahrungen und ggf. Bonuspunkte zu sammeln.
… arbeiten zu gehen und Geld zu verdienen.
… zu reisen.
… das zu tun, worauf Du Lust hast – das hast Du Dir nach dem Studium verdient!
Bewerbung für den Vorbereitungsdienst
Auf dieser Seite der Hessischen Lehrkräfteakademie findest Du alle Informationen zu Bewerbungsfristen, Zulassung und dem Einstellungsverfahren in den pädagogischen Vorbereitungsdienst. Für das Gymnasiallehramt ist die zentrale Zulassungsstelle der Hessischen Lehrkräfteakademie in Kassel (Sachgebiet I.2-5) zuständig.
Bewerbungen für den pädagogischen Vorbereitungsdienst erfolgen seit Mai 2023 online über das Stellenportal des Landes Hessen.
Überlege Dir vorher, …
-
- wann Du mit dem Vorbereitungsdienst beginnen möchtest, entweder zum 1. Mai oder 1. November.
- in welcher Region bzw. an welchen Schulen Du Deinen Vorbereitungsdienst gerne absolvieren möchtest.
- in welchen beiden Fächern Du ausgebildet werden willst, falls Du ein Drittfach studiert hast.
- falls Du keine Zusage erhältst, was Dein Plan B ist. Unterrichte z.B. als angestellte Lehrkraft (TV-H oder VSS) an einer Schule und sammle für die spätere Einstellung in den Schuldienst Bonuspunkte. Oder vielleicht interessiert Dich eine berufliche Ausbildung, ein min. sechsmonatiger Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales Jahr? U.a. diese Härtekriterien verbessern Deine Einstellungschancen in den Vorbereitungsdienst. In jedem Fall sammelst Du Wartepunkte.
Für die Online-Bewerbung musst Du zunächst folgende Unterlagen hochladen:
- Zeugnis über die Erste Staatsprüfung oder Bachelor- und Masterabschluss
bzw. vorläufige Bescheinigung mit Gesamtnote - Modul-/Leistungsübersichten/Transcript of Records zu den Zeugnissen
- Lebenslauf
- ggf. Nachweise für eine Härtefallprüfung
- ggf. Nachweise über Erweiterungsprüfungen in weiteren Unterrichtsfächern
- ggf. Nachweis über Zusatzprüfungen für ein weiteres Lehramt
Wenn Du eine Zusage für den Vorbereitungsdienst in Hessen erhältst, wirst Du aufgefordert u.a. weitere Unterlagen nachzureichen:
- Schulabschlusszeugnis
- Geburtsurkunde
- erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- aktuelles ärztliches Gesundheitszeugnis
Nimmst Du am Hauptverfahren (HV) teil, erhältst Du Dein Einstellungsangebot bzw. den Absagebescheid etwa 8 Wochen vor dem Einstellungstermin.
Bisher war zur Übernahme in den pädagogischen Vorbereitungsdienst ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis notwendig. Nun reicht ein „aktuelles ärztliches Gesundheitszeugnis“ aus, welches z. B. vom Haus- oder Facharzt ausgestellt werden kann. Dieses kannst Du nachträglich bis spätestens 14 Tage vor Deinem Einstellungstermin einreichen.
Aus dem Gesundheitszeugnis muss hervorgehen, dass Du gesundheitlich geeignet, frei von ansteckenden Krankheiten bist und dass für die Dauer des Vorbereitungsdienstes voraussichtlich nicht mit dem Eintritt einer Dienstunfähigkeit zu rechnen ist. Außerdem muss Dir Masernschutz und ggf. Rötelnimmunität (bei weiblichen Personen) bescheinigt werden.
Leider gibt es keine Möglichkeit, gesundheitliche Ausschlusskriterien für den Beamtenstatus nachzulesen. Die Beurteilung ist höchst individuell und vom Amts- bzw. Hausarzt abzuklären.
Du kannst das „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“ über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz oder bei Deiner Stadt bzw. Gemeinde beantragen.
Die Gebühr von 13,00 Euro zahlst Du bei der Antragstellung und wird nicht erstattet.
Das Erweiterte Führungszeugnis darf zum Einstellungstermin nicht älter als 12 Monate sein!
Die Ausfertigung dauert in der Regel 1 bis 2 Wochen. Das Führungszeugnis wird der Hessischen Lehrkräfteakademie direkt zugestellt. Du musst also nichts weiter unternehmen.
Hier findest Du eine Übersicht über die 10 Studienseminare für Gymnasiallehramt in Hessen.
Besonders nachgefragt sind in der Regel Studienseminare in den größeren Städten oder Regionen mit guter Infrastruktur und hohem Freizeitwert. Oft wollen die Studierenden ihre Ausbildung an ihrem Hochschulort fortsetzen, um nicht umziehen zu müssen, und geben daher als Einsatzwunsch das Studienseminar in Universitätsnähe an. Das ist in den Universitätsstädten Frankfurt am Main, Kassel, Gießen, Marburg und Darmstadt der Fall.
Studienseminare in ländlicheren Gegenden oder weiter entfernt von Universitätsstandorten (z. B. in Fulda oder Wetzlar) sind häufig weniger nachgefragt. Dort sind die Chancen auf einen Platz eventuell höher.
Bei der Verteilung der LiV auf die Studienseminare wird auf die Ausbildungskapazitäten sowie eine gleichmäßige Auslastung der Seminarstandorte geachtet, wobei Wünsche berücksichtigt werden, wenn möglich, aber nicht garantiert sind.
Hier findest Du eine Karte mit allen 285 Ausbildungsschulen für Gymnasiallehramt in Hessen.
Eine Schule kann Dich erst anfordern, wenn Du eine Zusage des entsprechenden Studienseminars hast, zu dem die Schule gehört. Du benötigst also zuerst den Studienseminarplatz. Vorteile für das Bewerbungsverfahren hat es dementsprechend nicht.
Nein. Bestimmungen darüber, dass der pädagogische Vorbereitungsdienst innerhalb einer bestimmten Frist nach Ablegen der 1. Staatsprüfung begonnen werden muss, bestehen in Hessen gegenwärtig nicht.
Da sich die Ausbildung im Vorbereitungsdienst des gymnasialen Lehramts auf 2 Fächer beschränkt, wirst Du in Deinem Fach mit Erweiterungsprüfung nicht ausgebildet. Nach Deiner 2. Staatsprüfung wird Dir die Befähigung, Dein drittes Fach zu unterrichten, einfach zugesprochen. Es gibt keine Form von Zusatzprüfung für das Drittfach.
Hinweis für das Fach Religion:
Führst Du Religion „nur“ als Drittfach, erteilen manche hessischen Universitäten mit dem Ersten Staatsexamenszeugnis bzw. der Erweiterungsprüfung nicht die sog. „vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis“. Für den Vorbereitungsdienst brauchst Du diese zwar nicht, da Du im Drittfach nicht ausgebildet wirst, beantrage sie dennoch. Das erspart Dir später Probleme bei der Beantragung der richtigen Missio canonica.
Hast Du die vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis nicht mit dem Zeugnis erhalten, informiere bereits zu Anfang des Vorbereitungsdienstes das zuständige bischöfliche Ordinariat, damit später bei der Beantragung und Verleihung der Missio canonica keine Probleme auftreten.
Da im Vorbereitungsdienst die Ausbildung in 2 Fächern erfolgt, verbessern sich Deine Chancen, einen Referendariatsplatz zu bekommen nicht.
Eine wichtige Rolle spielt Dein Drittfach jedoch bei der Einstellung in den Schuldienst nach abgeschlossenem Vorbereitungsdienst. Schulen können Dich flexibler einsetzen und Dich gezielt anfordern, falls niemand anderes Deine Fächerkombination hat.
Ja, eine abgeschlossene berufliche Ausbildung oder einer min. 3-jährige berufliche Tätigkeit (mind. 50 % einer Vollbeschäftigung) zählt als Härtekriterium und kann Deine Einstellungschancen verbessern. Du musst sie durch Dein Abschluss- bzw. Arbeitszeugnis nachweisen.
Du kannst im Stellenportal aus den 10 Studienseminaren für Gymnasien in Hessen bis zu 3 Einsatzwünsche bezüglich der Studienseminarstandorte und eine Begründung angeben. Zunächst gilt aber Deine Bewerbung für ganz Hessen. Deine Einsatzwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Du hast leider keinen rechtlichen Anspruch darauf, einem bestimmten Studienseminar zugeordnet zu werden. Bei der Verteilung der LiV wird auf eine ähnliche Auslastung zwischen den Studienseminaren geachtet.
Viele Lehramtsstudierende wollen zunächst in der Nähe ihres Studienortes bleiben, um evtl. einen Umzug zu sparen, oder sie zieht es in Ballungszentren. Daher sind v.a. die Studienseminare Kassel, Marburg, Gießen und Frankfurt am Main nachgefragt – Standorte von Studienseminaren ohne Universität vergleichsweise weniger. Relativ gute Chancen hast Du, wenn Du unbekanntere „Flächenseminare“ wie z.B. Fulda und Heppenheim auf Deine Prioritätenliste setzt. Die Anzahl der vorgehaltenen Stellen hängt stets von der (Ausbildungs-)Kapazität der Studienseminare ab.
Finde auf unserer Karte mit allen 285 Ausbildungsschulen für Gymnasiallehramt in Hessen Deine Wunschschule und welchem Studienseminar sie zugeordnet ist. Du kannst sie z.T. auch der Homepage der Studienseminare entnehmen oder direkt dort erfragen. Da die Zuweisung an die Ausbildungsschule durch das zuständige Studienseminar erfolgt, gib dieses im Bewerbungsprozess als ersten Einsatzwunsch an.
Grundsätzlich erfolgt die Verteilung nach Deinen Ausbildungsfächern (z.B. wirst Du als Latein-LiV an keine Schule ohne Latein geschickt).
Hast Du die Zusage von Deinem Wunschseminar, zu dem Deine Wunschschule gehört, kommt es auf die Strukturen vor Ort an, ob Du von der Studienseminarleitung persönlich angerufen wirst, eine E-Mail bekommst oder die LiV-Vertretung Kontakt zu Dir aufnimmt. Es kann sein, dass Du dann nach Deinen Einsatzwünschen gefragt wirst, welche nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Manchmal werden Wohnlage oder die Verfügbarkeit eines Autos mit in die Planungen einbezogen.
Falls Du in Kontakt mit der Schulleitung Deiner Wunschschule bist, kann diese unter Umständen mit der Seminarleitung reden. Leider hast Du aber keinen Anspruch auf die Zuweisung zu einer bestimmten Schule.
Leider nicht. Zum Beispiel können die Fächer Italienisch, Griechisch und Russisch am Studienseminar Bad Vilbel nicht ausgebildet werden.
Informiere Dich im Vorfeld auf den Seiten der einzelnen Studienseminare. Zumeist gibt es dort eine Liste der Ausbildungskräfte mit ihren Ausbildungsfächern.
Das ist schwierig. Du erhältst eine sog. Umzugskostenvergütung, wenn Du umziehen musst, weil Dich das Land Hessen zwangsweise versetzt. Das betrifft aber weder die Einstellung in den Vorbereitungsdienst noch die Ersteinstellung in den hessischen Schuldienst.
Unter anderem für die Abrechnung von Umzugskosten ist die Hessische Bezügestelle (HBS) am Standort Kassel zuständig.
Ja, das ist möglich. Dein hessisches Erstes Staatsexamen wird als Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst in allen Bundesländern anerkannt. Beachte die unterschiedlichen Bewerbungsmodalitäten!
Sobald Du ein Angebot annimmst, melde dies umgehend den entsprechenden Stellen der anderen Bundesländer.
Im Rahmen Deiner Bewerbung wird geprüft, ob Dein Lehramtsabschluss (Erste Staatsprüfung, Bachelor oder Master) in Hessen einer Ersten Staatsprüfung gleichgestellt werden kann. Ein gesondertes Anerkennungsverfahren für die Gleichstellung außerhessischer Lehramtsabschlüsse gibt es in Hessen nicht.
Hast Du keinen Lehramtsabschluss, so fällst Du unter die Kategorie „Quereinsteiger“. Ein Quereinstieg in den hessischen Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien ist in den Mangelfächern Physik, Informatik und Kunst möglich.
Wenn Du Deinen Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland absolvieren möchtest, kannst Du Deine Erste Staatsprüfung aus Hessen dort anerkennen lassen. Die gegenseitige Anerkennung regelt der KMK-Beschluss „Regelungen und Verfahren zur Erhöhung der Mobilität und Qualität von Lehrkräften“ von 2013.
Schwierig wird es jedoch, wenn Deine Fächerkombination im Zielbundesland nicht angeboten wird.
Informiere Dich auf den entsprechenden Seiten des Zielbundeslandes.
Du benötigst entweder
- das 1. Staatsexamen für ein Lehramt (Gym, GHRF),
- einen Masterabschluss nach § 13 Abs. 1 des HLbG (Berufliche Schulen) oder
- eine Diplomhandelslehrerprüfung in Hessen.
Ja, das geht unter bestimmten Voraussetzungen. Ein Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien ist in den Mangelfächern Physik, Informatik und Kunst möglich.
Im Stellenportal gibt es Stellenausschreibungen für den Quereinstieg. Wähle in der Stellensuche „Art der Suche“ – „Freitext-Suche“ und gib in diesem Feld „Quereinstieg“ ein.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
Du hast einen universitären Studienabschluss (min. 8-semestriges Studium, Bachelorabschluss genügt nicht!) in Physik, Informatik oder einer künstlerischen Disziplin (z.B. Kunstgeschichte, Kunstpädagogik, Freie Kunst, Visuelle Kommunikation) mit min. befriedigenden Leistungen und es kann zusätzlich ein zweites Unterrichtsfach abgeleitet und anerkannt werden (bei Physik i.d.R. Mathematik). Für einige kunstpraktische Fertigkeiten musst Du außerdem universitäre Leistungsnachweise vorweisen.
Wirst Du schließlich in den Vorbereitungsdienst eingestellt, wird Dein universitärer Studienabschluss als eine der Ersten Staatsprüfung gleichwertigen Prüfung anerkannt.
Trotz Psychotherapie ist eine Verbeamtung (auf Widerruf im Vorbereitungsdienst und auch später “auf Probe” oder “auf Lebzeit”) möglich! Die Beweislast liegt seit 2013 beim Amtsarzt und dem Dienstherrn – nicht bei Dir.
Bei Ablehnung kannst Du als Beamtenanwärter/-in ein Gegengutachten in Auftrag geben. Erst wenn dieses Deine Dienstunfähigkeit zu 100% bescheinigt, darf der Dienstherr Deine Verbeamtung ablehnen. Und das passiert in den seltensten Fällen. Es müssen also tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass Du regelmäßig und langfristig wegen einer Krankheit ausfallen wirst und u.U. die vorzeitige Dienstunfähigkeit eintreten kann. Daher müssen heute auch die Untersuchungen beim Amtsarzt viel ausführlicher durchgeführt werden, da der Dienstherr sich hierauf in seiner Entscheidung stützen muss.
Es gilt: Jeder Fall muss einzeln geprüft werden und kann nicht pauschalisiert werden. Im Gegenteil: Eine erfolgte Psychotherapie kann sogar positiv gewertet werden, da Du Kompetenzen für die eigene Lebensbewältigung entwickelt hast. In einer Therapie wird die Erkrankung i.d.R. erfolgreich behandelt, sodass diese in der Zukunft meist nicht noch einmal auftritt und Deine Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt werden kann.
Mehr als jede/-r Dritte leidet in Deutschland innerhalb eines Jahres unter einer psychischen Störung (Depressionen, Suchterkrankungen, Belastungsreaktionen wie Burnout). Du bist nicht allein. Wir sind für Dich da. Hol Dir bei uns Beratung!
Während des Vorbereitungsdienstes
Im Vorbereitungsdienst als Beamter/-in auf Widerruf kannst Du auch gesetzlich versichert sein. Damit verzichtest Du jedoch auf die Beihilfe des Landes Hessen und musst die Versicherungssumme der KV komplett alleine tragen. Daher ist in den meisten Fällen der Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) sinnvoller.
Die Tarife bzw. Beiträge und Leistungen der Krankenkassen gestalten sich individuell und richten sich u.a. nach Deinem Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen.
Kläre das unbedingt mit Deinem bisherigen Versicherer ab und lasse Dich professionell und unabhängig beraten!
Du hast die Möglichkeit, innerhalb einer Woche nach der Benachrichtigung über das vorgesehene Studienseminar Einspruch gegen die Zuweisung an ein Studienseminar einlegen. Du musst Deinen Einspruch begründen (Schwerbehinderung, besondere soziale und familiäre Umstände, Pflege eines Familienangehörigen etc.) und ggf. durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen zu belegen. Der Einspruch wird bearbeitet und ohne anerkannte Gründe (Freundeskreis und familiäre Bindungen zählen nicht!) sehr wahrscheinlich abgelehnt. Über alle Einsprüche wird unter Beteiligung des Hauptpersonalrat Schule beim Hessischen Kultusministerium (HPRS) beraten. Im Falle einer für Dich ungünstigen Entscheidung bleibt Dir der Ausbildungsplatz in jedem Fall erhalten.
Lehnst Du Deinen Platz ab, weil Du nicht das zugewiesene Studienseminar möchtest, verfällt in diesem Durchgang Dein Anspruch auf einen Platz, Du kommst nicht ins Nachrückverfahren (NV), alle Deine Wartepunkte verfallen.
Ein Wechsel des Studienseminars während des Vorbereitungsdienstes ist grundsätzlich möglich. Stelle dazu einen begründeten schriftlichen Antrag, über den die Hessische Lehrkräfteakademie zusammen mit den Leitungen der betroffenen Studienseminare entscheidet (HLbGDV §40, Abs. 1).
Bedenke folgendes: Ausbildungskräfte sind i.d.R. gut vernetzt und kennen sich untereinander. Es kann passieren, dass sie sich über Dich austauschen. Dein Ruf eilt Dir dann evtl. voraus und es kann durchaus sein, dass es Dich am neuen Ausbildungsort am Ende härter trifft als am bisherigen.
Unser Tipp: Eruiere gründlich Deine Gründe für den Wechselwunsch und hinterfrage ihn kritisch. Womöglich kann eine tiefergehende Beratung (bspw. mit deiner BRH-Ausbildungskraft) zunächst helfen. Nimm Dir ausreichend Zeit für eine nachhaltige Entscheidungsfindung. Frag Deine Familie, Freunde und Bekannten. Deren Rat ist wertvoll, weil dieser Personenkreis wahrscheinlich keine Berührungspunkte mit Deinem Berufsfeld hat und so eine objektivere Hilfestellung bietet.
Wurdest Du von Deinem Studienseminar einer Schule zugewiesen, an die Du partout nicht möchtest, versuche, mit der Seminarleitung zu sprechen. Eventuell findet ihr noch vor Ausbildungsbeginn eine Lösung.
Grundsätzlich ist ein Schulwechsel möglich. Doch nur, wenn eine Beeinträchtigung der Ausbildung zu erwarten ist, würdest Du an Deiner bisherigen Ausbildungsschule bleiben. Dies entscheidet die Leitung des Studienseminars zusammen mit den Leitungen der betroffenen Ausbildungsschulen und dem jeweils zuständigen Staatlichen Schulamt (HLbGDV §40, Abs. 2). Die jeweiligen Personalräte sind zu beteiligen.
Willst Du während des bereits begonnenen Vorbereitungsdienstes die Schule wechseln, bedenke folgendes: Ausbildungskräfte und auch Kollegien verschiedener Schulen sind i.d.R. gut vernetzt und kennen sich untereinander. Es kann passieren, dass sie sich über Dich austauschen. Dein Ruf eilt Dir dann evtl. voraus und es kann durchaus sein, dass es Dich am neuen Ausbildungsort am Ende härter trifft als am bisherigen.
Unser Tipp: Eruiere gründlich Deine Gründe für den Wechselwunsch und hinterfrage ihn kritisch. Womöglich kann eine tiefergehende Beratung (bspw. mit deiner BRH-Ausbildungskraft) zunächst helfen. Nimm Dir ausreichend Zeit für eine nachhaltige Entscheidungsfindung. Frag Deine Familie, Freunde und Bekannten. Deren Rat ist wertvoll, weil dieser Personenkreis wahrscheinlich keine Berührungspunkte mit Deinem Berufsfeld hat und so eine objektivere Hilfestellung bietet.
Wenn es sich vermeiden lässt, absolviere Deinen Vorbereitungsdienst innerhalb eines Bundeslandes. Der Ablauf des Vorbereitungsdienstes unterscheidet sich in den verschiedenen Bundesländern teilweise deutlich. Daher ist ein Wechsel schwierig bis unmöglich. Am einfachsten wäre ein Abbruch und eine Neubewerbung in einem anderen Bundesland. Die bisher geleistete Ausbildungszeit kann nicht oder nur zum Teil angerechnet werden.
Hast Du Dich außerhalb Hessens bereits zu einer Zweiten Staatsprüfung gemeldet, ist eine Zulassung zum pädagogischen Vorbereitungsdienst in Hessen ausgeschlossen (HLbG §36, Abs. 6).
Du kannst Deinen in einem anderen Bundesland begonnenen Vorbereitungsdienst nicht in Hessen beenden. Du hast nur die Möglichkeit, Dich in Hessen für die Ableistung des gesamten Vorbereitungsdienstes zu bewerben und ggf. nach Dienstantritt einen Antrag auf Verkürzung des Vorbereitungsdienstes zu stellen (HLbG §38, Abs. 4; HLbGDV §42, Abs. 1-4).
Du kannst zum pädagogischen Vorbereitungsdienst nach vorherigem Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis oder nach Kündigung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses nur wieder zugelassen werden, wenn die Entlassung oder die Kündigung aus wichtigen sozialen Gründen erfolgt ist (HLbG §36, Abs. 6).
Wichtige soziale Gründe sind insbesondere Familienzusammenführung, Kindererziehung, alleinige Verantwortung für einen ärztlich anerkannten Pflegefall, längere schwere Erkrankung oder berufliche Weiterqualifizierung für den Beruf als Lehrkraft außerhalb des pädagogischen Vorbereitungsdienstes. Du musst entsprechende Nachweise (z. B. ärztliche Atteste, Geburtsurkunde, Meldebescheinigung) vorlegen.
Am Anfang jeden Monats bekommst Du Deine Anwärterbezüge. Sie variieren im Vorbereitungsdienst je nach Lehramt (Anwärtergrundbetrag), Zulagen und Zuschlägen (für Kinder und Ehepartner/-in).
Bist Du ledig ohne Kinder, dann verdienst Du als LiV für Gymnasiallehramt (A 13 + Zulage) seit 1. Januar 2024 1.682,65 € brutto. Hinzu kommt eine monatliche Sonderzahlung von 5 % (ca. 84 €).
Hier findest Du die aktuellen Besoldungstabellen für Hessen.
Mittlerweile sind die Ergebnisse der Tarifverhandlungen 2024 (TV-Hessen) auf die LiV-Gehälter übertragen worden. Demnach erhöht sich der Anwärtergrundbetrag (brutto) ab Februar 2025 auf 1.763,42 € und vsl. ab Dezember 2025 auf 1.860,41 €.
Ursprünglich war die zweite Erhöhung für August 2025 geplant. Warum sie aufgeschoben wird, lest hier (Pressemitteilung des dbb).
Als Beamte/-r auf Widerruf zahlst Du keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung und bist i.d.R. günstig privat krankenversichert (ca. 100 €). Daher bleibt – nach Abzügen der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und ggf. Kirchensteuer – recht viel Netto vom Brutto. Aktuell kannst Du mit ungefähr 1.500 € Netto rechnen.
Wenn Du Wahlleistungen Beihilfe, vermögenswirksame Leistungen oder eine andere Altersvorsorge festsetzt, weicht der Auszahlungsbetrag natürlich individuell davon ab.
Nein, die Anwärterbezüge variieren von Bundesland zu Bundesland. Im Folgenden findest Du einen bundesweiten Vergleich.
Mittlerweile sind die Ergebnisse der Tarifverhandlungen 2023 (TV der Länder) & 2024 (TV-Hessen) auf die LiV-Gehälter übertragen worden. Demnach erhöht sich der Anwärtergrundbetrag (brutto) ab Februar 2025 auf 1.763,42 € und vsl. ab Dezember 2025 auf 1.860,41 €.
Ursprünglich war die zweite Erhöhung für August 2025 geplant. Warum sie aufgeschoben wird, lest hier (Pressemitteilung des dbb).
Bundesland | seit | Monatsgehalt (gerundet) |
|
1 | Saarland |
Dez ’22 |
1533 € |
2 | Bremen |
“ |
1550 € |
3 | Niedersachsen |
“ |
1552 € |
4 | Mecklenburg-Vorpommern |
“ |
1553 € |
5 | Sachsen-Anhalt |
“ |
1569 € |
6 | Rheinland-Pfalz |
“ |
1573 € |
7 | Hamburg |
“ |
1575 € |
8 | Berlin |
“ |
1606 € |
9 | Baden-Württemberg |
“ |
1613 € |
10 | Nordrhein-Westfalen |
“ |
1619 € |
11 | Bayern |
“ |
1620 € |
12 | Brandenburg |
“ |
1624 € |
13 | Schleswig-Holstein |
“ |
1634 € |
14 | Thüringen |
Jan ’23 |
1642 € |
15 | Sachsen |
Aug ’23 |
1645 € |
16 | Hessen |
Jan ’24 |
1683 € |
In jedem Deiner beiden Fächer brauchst Du einen Mentor bzw. eine Mentorin. Diese suchst Du Dir zu Beginn der Einführungsphase und solltest sie möglichst nach den ersten 8 Wochen des Einführungssemesters benannt haben. Bei der Wahl der Mentorinnen und Mentoren kannst Du Dich von erfahreneren LiV beraten lassen, die Einschätzung der Fachsprecher(innen) erfragen und manchmal benennt auch die Schulleitung für Dich Ansprechpartner(innen).
Lerne zunächst möglichst alle Fachkolleginnen und Fachkollegen Deiner Fächer (und deren Unterricht) kennen. Auf dieser Grundlage wähle nach eigenen Gesichtspunkten aus: Ist dir bspw. das Fachliche wichtiger oder eher ein guter persönlicher Draht? Bedenke, dass das Mentorenverhältnis in der Regel über die gesamte Ausbildungszeit dauert. In Ausnahmefällen kannst Du ggf. die Mentorin bzw. den Mentor wechseln.
Auf Deinen Vorschlag hin werden dann die Lehrkräfte von der Schulleitung mit der Mentorentätigkeit beauftragt und das Studienseminar davon in Kenntnis gesetzt (nach §4 Abs. 3 und §43 Abs. 3 HLbGDV). Im begründeten Ausnahmefall kann auch Deine(n) Ausbilder(in) als Lehrkraft an Deiner Einsatzschule Dein(e) Mentor(in) werden.
Die Aufgabe von Mentoren ist es, Dich in Deinem Prozess der Professionalisierung zu begleiten und in mindestens zwei bis zu vier Deiner Unterrichtsstunden zu betreuen. Manchmal sind die Mentorinnen und Mentoren beim Bilanzierungsgespräch mit der Schulleitung in der Hälfte des Vorbereitungsdienstes dabei. Außerdem kannst Du zum Prüfungstag eine sog. “Lehrkraft des Vertrauens” benennen, die an Deiner Prüfung und an den Beratungen des Prüfungsausschusses mit beratender – nicht mit bewertender – Stimme teilnimmt (§44 Abs. 5 HLbG).
Wähle also mit Bedacht!
Nicht unbedingt.
Option 1: Wenn Deine Ausbildungsschule ein grundständiges Gymnasium ist, dann sind Deine Lerngruppen in der Regel gymnasial.
Option 2: Setzt sich Deine Ausbildungsschule jedoch aus unterschiedlichen Schulzweigen zusammen oder Du bist zwei Einsatzschulen zugewiesen und eine dieser Schulen ist bspw. eine Realschule mit gymnasialer Oberstufe, so kann es passieren, dass Du auch in nicht-gymnasialen Klassen unterrichtest. Das ist aber nicht schlimm: Somit lernst Du die Vielfalt der Schullandschaft und der Schülerklientel kennen!
Deine Lehrbefähigung erhältst Du dennoch im gymnasialen Lehramt – keine Sorge!
Ja, unter gewissen Bedingungen:
Verdienst Du mit Deinem Nebenjob max. 1.230 € im Jahr, so musst Du diese geringfügige Nebentätigkeit nur anzeigen. Sollte Dein Entgelt mehr als 1.230 € pro Jahr übersteigen, musst Du diese Nebentätigkeit genehmigen lassen. Auf den Seiten des Studienseminars (für berufliche Schulen) Kassel findest Du ein Beispiel für einen solchen Antrag bzw. die Anzeige über den Dienstweg bei der Hessischen Lehrkräfteakademie.
Eine Nebentätigkeit musst Du vor deren Aufnahme anzeigen bzw. genehmigen lassen. Willst Du einen Nebenjob im Vorbereitungsdienst weiterführen, den Du bereits vor dem Vorbereitungsdienst begonnen hast, musst Du diesen unmittelbar bei Dienstantritt anzeigen bzw. genehmigen lassen.
Die Nebentätigkeit darf “dienstliche Interessen nicht beeinträchtigen”. Deshalb darfst Du sie nur außerhalb der Dienst- und Unterrichtszeit ausüben. Außerdem darfst Du Schülerinnen und Schülern, die Du in der Schule unterrichtest, keinen bezahlten Nachhilfeunterricht erteilen (§ 7 Abs. 2 der Dienstordnung für Lehrkräfte).
Du darfst grundsätzlich nicht mehr als 8 Zeitstunden oder 6 Unterrichtsstunden pro Woche nebenher arbeiten. Hast Du bereits ein sog. “Kontaktstudium” genehmigt bekommen, kannst Du eine Nebentätigkeit nur dann bewilligt bekommen, wenn beides zusammen den Umfang von 6 Zeitstunden pro Woche nicht überschreitet.
Nein.
Ja. Mehr dazu findest Du in unserem Ratgeber für verbeamtete und angestellte Lehrkräfte “Eltern werden – Eltern sein” (Stand November 2023).
Zweite Staatsprüfung
Für die neue Generation von LiV (Beginn des Vorbereitungsdienstes ab November 2022) gilt das neue hessische Lehrkräftebildungsgesetz. Unsere Infografik zeigt Dir, wie sich Deine Examensnote im Vorbereitungsdienst in Hessen seit neustem zusammensetzt:
60% der Gesamtnote sammelst Du als Vornoten bereits in den Semestern vor der Prüfung. Dazu zählen zu 52,5% alle Unterrichtsbesuche und Deine Mitarbeit in den Seminaren am Studienseminar. Nur noch 7,5% macht das Gutachten Deiner Schulleitung aus. Die Pädagogische Facharbeit ist weggefallen.
Der Examenstag am Ende Deines Vorbereitungsdienstes fällt nach wie vor mit 40% ins Gewicht. Dabei fließen mit je 15% die Examenslehrproben in Deinen beiden Fächern und mit 10% das daran anschließende Kolloquium ein, welches auf Basis Deines Portfolios geführt wird.
Hier findest Du unseren Notenrechner für die Erste und Zweite Staatsprüfung in Hessen (Beginn des Vorbereitungsdienstes nach November 2022). Mit ihm hast Du stets alle Deine Leistungen im Blick. Du erfährst sogar Deine Punktzahl für die Rangliste (nicht den Listenplatz!).
Bestanden hast Du die Zweite Staatsprüfung, wenn…
- jede Lehrprobe mit mehr als 0 Punkten bewertet wird.
- die Punktsumme beider Lehrproben min. 10 Punkte beträgt. Ansonsten wird die Prüfung nach dem unterrichtspraktischen Teil nicht fortgesetzt.
- die mündliche Prüfung mit mehr als 0 Punkten bewertet wird.
- die Gesamtpunktzahl 100 Punkte übersteigt.
Du hast die Möglichkeit, die Prüfung zu wiederholen. Die Wiederholungsprüfung findet frühestens nach drei Monaten, spätestens jedoch im darauffolgenden Prüfungszeitraum statt. Die Prüfung wird vollständig und nicht in Teilen wiederholt. Die Ausbildungszeit verlängert sich dementsprechend.
Wenn besondere Gründe vorliegen und es aussichtsreich erscheint, kann eine zweite Wiederholungsprüfung zugelassen werden. Diese musst Du innerhalb einer Woche nach Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung beantragen.
Nach bestandenem Zweiten Staatsexamen kannst Du über Deine Unterrichtsverpflichtung (10-12 Unterrichtsstunden) hinaus zusätzlichen Unterricht erteilen, der dann als Mehrarbeit vergütet werden muss (nach HMVergARV).
Nach dem Vorbereitungsdienst
Schon vor Deiner Zweiten Staatsprüfung solltest Du Dir Gedanken machen, wie es nach Deinem Vorbereitungsdienst weitergehen soll. Du hast zum Beispiel die Möglichkeit, …
- Dich online im Stellenportal über das Ranglistenverfahren auf Beamtenstellen in Hessen zu bewerben,
- Dich auf schulbezogene Stellenausschreibungen zu bewerben,
- Dich als TV-H-Lehrkraft oder an einer Privatschule anstellen zu lassen,
- in den Auslandsschuldienst zu gehen,
- Dich im Kultusministerium zu bewerben,
- Dich für den Schuldienst in anderen Bundes- oder Nachbarländern (A, CH) zu bewerben,
- zu promovieren oder
- einen schulnahen oder pädagogischen Beruf zu wählen.
Sollte es mit keiner der Optionen direkt im Anschluss funktionieren, (da die Ausbildung zum 31. Juli endet, die Einstellung aber erst 3 Tage vor Unterrichtsbeginn erfolgt) kann es im schlimmsten Fall passieren, dass Du Dich zunächst arbeitslos melden und Bürgergeld beantragen musst.
Tschüss Papierkram, hallo online! Seit dem 04.10.2022 kannst Du Dich für das Ranglistenverfahren in Hessen online über das Stellen- und Bewerberportal bewerben. Beachte bitte das Informationsblatt zum Ranglistenverfahren (Stand Aug. 2023).
Wähle im Portal in der „Erweiterten Suche“ das Ressort „Kultus“ aus und dann das Verfahren „Ranglistenverfahren Schulbereich“. Dort ist für das Gymnasiallehramt eine Stellenausschreibung hinterlegt. Über diese ist eine pauschale Bewerbung auf unbefristet zu besetzende Stellen möglich.
LiV des aktuellen Prüfungsdurchgangs können sich bereits ab dem Zeitpunkt der Anmeldung zur Zweiten Staatsprüfung bewerben. Die Bewerbung in der Rangliste bleibt solange inaktiv, bis Du eine vorläufige Bescheinigung der Gesamtnote Deines Studienseminars hochgeladen hast.
Die Rangliste wird einmal jährlich zum 15. März bereinigt. Um Deine Bewerbung zu verlängern, musst Du Dich daher jedes Jahr über das Stellenportal wieder bewerben. Vermerke im Feld „Bemerkungen zu meiner Bewerbung“ Deine Bewerbernummer.
Über die Rangliste werden nur Planstellen vergeben – Vertretungsunterricht bzw. TV-H-Verträge vergibt das jeweilige Schulamt.
Nutze aktiv die beiden Bewerbungsmöglichkeiten (Ranglistenverfahren und schulbezogene Stellenausschreibungen). Bewirb Dich möglichst breit. Wenn Du bestimmte Schulamtsbezirke nicht angibst, wirst Du von diesen auch nicht berücksichtigt.
Sammle Bonuspunkte, um Deinen Ranglistenplatz zu verbessern durch Unterrichtserfahrung (Vertretungsverträge), den Erwerb zusätzlicher Fächer oder Lehrämter, sonstige Berufserfahrung etc.
Bist Du bereit, auch für einige Jahre an eine Grundschule abgeordnet (“Gym an G”, für min. 4 Jahre + Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen) oder als Haupt- oder Realschullehrkraft tätig zu sein (“Gym auf HR”, A13 ohne Z)? Dann wird Dir bei einem möglichen Angebot eine Planstelle zugesichert.
Ja, definitiv. Ein Drittfach qualifiziert Dich zusätzlich und macht Dich für Schulen attraktiver. Schulen können Dich flexibler einsetzen und Dich gezielt anfordern, falls niemand anderes Deine Fächerkombination hat.
Falls Du einen TV-H- oder VSS-Vertrag annimmst oder eine Stelle als angestellte Lehrkraft antrittst, scheidest Du aus dem Beamtenverhältnis aus. Auf diese Weise kannst Du Bonuspunkte für das landesweite Ranglistenverfahren sammeln.
Im schlimmsten Fall wirst Du jedoch arbeitslos. Da Du im Vorbereitungsdienst keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlt hast, hast Du auch leider keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, sondern musst Bürgergeld beantragen.
Nein, keine Sorge. Mit Deinem Staatsexamen kannst Du Dich jederzeit für die Einstellung in den Schuldienst bewerben.
Eine Verbeamtung ist in Hessen bis 50 Jahre möglich. Das heißt, die Ernennungsurkunde kann Dir bis einen Tag vor Deinem 51. Lebensjahr überreicht werden.
Nein. Du wirst weder im Bereich Deines Studienseminars bevorzugt noch in Einzugsgebieten anderer Studienseminare abgelehnt. Mit Deiner 2. Staatsprüfung ist es Dir möglich, Dich an Schulen in ganz Hessen und anderen Bundesländern zu bewerben.
Das ist möglich, Du musst Dich ja nicht sofort auf eine Planstelle im Ranglistenverfahren bewerben.
Du kannst auch zunächst im Angestelltenverhältnis beschäftigt werden, um Bonuspunkte zu sammeln und Deine Einstellungschancen zu verbessern. Es ist allerdings nicht unüblich, auf eine Planstelle zu warten. Deshalb ist es insbesondere im gymnasialen Bereich empfehlenswert, direkt am Ranglistenverfahren teilzunehmen.
Ja, entweder Du bewirbst Dich nicht direkt im Anschluss für den Schuldienst in Deutschland oder bewirb Dich für den Auslandsschuldienst.
Je nach Programm gibt es unterschiedliche Auswahl- und Bewerbungsverfahren:
- Unmittelbar nach dem erfolgreich absolvierten Vorbereitungsdienst kannst Du Dich als Bundesprogrammlehrkraft (BPLK) entsenden lassen. Ein aktueller aktiver Schuldienst muss nicht gegeben sein. Aus dem Vorbereitungsdienst können Bewerbungen 6 bis 9 Monate vor der Zweiten Staatsprüfung eingereicht werden.
- Für eine Lehrtätigkeit als Ortslehrkraft (OLK) wird das 2. Staatsexamen nicht immer zwingend vorausgesetzt. Du würdest an einer Schule im Ausland nach jeweiligem Landesrecht angestellt und schließt direkt mit dem jeweiligen Schulträger einen Anstellungsvertrag. Setze Dich dafür mit den örtlichen Schulträgern direkt in Verbindung.
- Außerdem besteht die Möglichkeit, Dich im Rahmen eines gemeinsamen Programms von Bund und Ländern als Landesprogrammlehrkraft (LPLK) bis max. 6 Jahre an einer staatlichen Schule oder Bildungseinrichtung in verschiedenen Ländern einsetzen zu lassen. Schwerpunkt ist das Angebot qualifizierten Deutschunterrichts. Mehr Infos – auch zur Bewerbung – gibt es bei den Landeskoordinatoren der Lehrerentsendeprogramme der einzelnen Bundesländer.
- Später, wenn Du bereits im innerdeutschen Schuldienst verbeamtet oder unbefristet angestellt bist und Dich bewährt hast, kannst Du Dich als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK) bewerben.
Nähere Infos findest Du auf den Seiten der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen.
Möchtest Du einfach nur auf Reisen gehen, so kannst Du das unbesorgt, da Du Dich mit Deinem Staatsexamen jederzeit für die Einstellung in den Schuldienst bewerben kannst. Du sammelst in dieser Zeit jedoch keine Bonus- bzw. Wartepunkte!
Mit Deiner 2. Staatsprüfung ist es Dir möglich, Dich an Schulen in ganz Hessen und allen anderen Bundesländern zu bewerben. Aufgrund der evtl. vorgegebenen Fächerkombinationen kann Dir jedoch ein Wechsel verweigert werden. Informiere Dich auf den entsprechenden Seiten der Einstellungsbehörde des Zielbundeslandes.