Besoldung und Versorgung: Die Inflationsausgleichsprämie kommt

vom | Kategorie: dbb Mitteilungen, Tipps und Hinweise

Alle Landesregierungen haben die Übertragung des Inflationsausgleichs zugesagt oder bereits durch Vorlage eines entsprechenden Landesgesetzes auf den Weg gebracht.
Neben den Beamtinnen und Beamten des Bundes erhalten nun auch die Beamtinnen und Beamten aller Länder und Kommunen eine Inflationsausgleichsprämie von 3.000 Euro (Versorgungsempfänger und Hinterbliebene grundsätzlich jeweils entsprechend ihrem Ruhegehalts- bzw. Anteilssatz) zum Ausgleich der stark gestiegenen Lebenshaltungskosten. „Dies ist nur durch die beharrliche Arbeit des dbb und seiner Landesbünde gelungen“, sagte der Bundesvorsitzende des dbb, Ulrich Silberbach, am 20. März 2024 in Berlin.
Hintergrund ist die am 15. März 2024 erzielte Tarifeinigung in Hessen, bei der unmittelbar auch die Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten seitens der Landesregierung zugesichert wurde. Silberbach: „Dies ist ein klares Signal der Wertschätzung, aber auch der Anerkennung des Grundsatzes auf gleiche Teilhabe an der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes.“
Die Zahlungen sollen beziehungsweise sind bereits überwiegend mit den Bezügen März oder April für die zurückliegenden Monate erfolgt und werden zudem bis Oktober 2024 in monatlichen Raten zusätzlich zur Besoldung gewährt.
Auch hinsichtlich der zum 1. November 2024 im Tarifvertrag vereinbarten Gewährung eines Sockels von 200 Euro und der zum 1. Februar 2025 vorgesehenen Linearanpassung von 5,5 Prozent haben bereits alle Dienstherrn eine zeit- und systemgerechte Übertragung zugesagt und befinden sich hinsichtlich deren konkreten Ausgestaltung noch in der Abstimmung/Beratung des jeweiligen Gesetzentwurfes.

>>> Mehr Informationen unter www.dbb.de

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