Fortsetzungsseminar: Dienstrecht und Aufsichtspflicht (online) am 3. Juli von 16 – 18 Uhr
Aufgrund der großen Nachfrage bieten wir ein weiteres Fortsetzungsseminar mit Dr. Hoegg zu den Themen “Dienstrecht und Aufsichtspflicht” mit den folgenden Inhalten an.
1. Dienstrecht der Lehrkräfte
Dieses Thema gibt Antwort auf die Frage, in welchem Maße Lehrkräfte ihre Grundrechte in der Schule verwirklichen dürfen. Es folgt die Behandlung der Alimentations- und Fürsorgepflicht des Dienstherrn (Arbeitsmaterialien vom Dienstherrn?). Danach werden die arbeitsrechtlichen Vorgaben für Pausen und Frühbereitschaft erklärt sowie das Einhalten des Dienstwegs und die Anforderungen Amtsverschwiegenheit. Zum Abschluss geht es um das Verhalten bei vermutlich rechtswidrigen Anweisungen (Remonstration) und Versetzung und Abordnung.
2. Schulische Aufsichtspflicht und Haftung
Eingangs werden die sog. Stufen der Schuld, insbesondere die grobe Fahrlässigkeit, erklärt. Hieran schließt sich die Behandlung von typischen Aufsichtssituationen auf dem Schulgelände an, dabei auch die sog. gefahrgeneigten Tätigkeiten, die Mitbeaufsichtigung der Nachbarklassen und die Mitnahme im Pkw. Abschließend geht es um Tagesfahrten und Klassenfahrten (auch ins Ausland) und die Frage, welche Möglichkeiten man als Lehrkraft hat, wenn man den Eindruck hat, die Schüler hätten Alkohol getrunken.
Das Ziel des Webinars ist es, Ihnen einen praxisnahen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten zu vermitteln und Ihnen anhand typischer Situationen zu zeigen, wann Sie die Beaufsichtigung von Schülern entspannt angehen können – und wann nicht.
Das Seminar wird digital über Webex durchgeführt. Einen Link zur Veranstaltung erhalten Sie rechtzeitig vorher. Bitte melden Sie sich bis zum 22. Juni 2023 bei Herrn Thorsten Rohde (rohde@hphv.de) an. Der Eigenbeitrag beträgt 19 Euro. Eine Rechnung (absetzbar) kann ausgestellt werden. Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Veranstaltung.
Dr. jur. Günther Hoegg ist nicht nur Jurist (Schwerpunkt Schulrecht), sondern auch Lehrer mit jahrelanger Praxiserfahrung. Viele schulrechtliche Veröffentlichungen, Lehraufträge an Universitäten und Fortbildungen für Lehrkräfte weisen ihn als praxisnahen Experten für Rechtsprobleme des Schulalltags aus.
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