KMK überarbeitet „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung“ – DPhV erfreut über höhere Vergleichbarkeit und Bildungsgerechtigkeit beim Abitur
Entlastung der Lehrkräfte gleichzeitig unabdingbar
Berlin – Der Deutsche Philologenverband (DPhV) verzeichnet die von den Kultusministerinnen und -ministern angestrebten Änderungen beim Abitur als Erfolg. „Wenn sie so beschlossen werden, ist noch nicht alles, aber viel von dem erreicht worden, wofür der Deutsche Philologenverband seit Langem eintritt“, so die DPhV-Bundesvorsitzende, Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing, zur Überarbeitung der „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung“. Hier hatte der Deutsche Philologenverband nicht nur mehr Vergleichbarkeit auf höherem Niveau bei den Abiturprüfungen selbst gefordert, sondern gerade auch bei den Einbringungsverpflichtungen aus zwei Jahren Gymnasialer Oberstufe, da diese die Abiturnote zu zwei Drittel bestimmen. Die „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung“ steht nun bei der KMK-Sitzung am Donnerstag und Freitag auf der Tagesordnung.
Zu den wichtigen Elementen, die die DPhV-Bundesvorsitzende Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing zuvor gefordert hatte, gehören:
- Statt aktuell bis zu vier „Leistungskursen“ soll die Anzahl der „Leistungskurse“ auf zwei bis drei in jedem Bundesland beschränkt werden. Sie sollen jeweils vier bis fünf Stunden umfassen. Eine Beschränkung der möglichen Anzahl der Leistungskurse in den Ländern führt zu mehr Vergleichbarkeit.
- Bisher können die Schülerinnen und Schüler in dem einen Land 32 Kursbewertungen und in dem anderen Land 40 Kursbewertungen aus der gesamten Gymnasialen Oberstufe für die Berechnung ihrer Abiturnote einbringen. Diese Kursbewertungen machen zwei Drittel der Abiturnote aus. Der Deutsche Philologenverband hat deshalb die KMK dazu aufgefordert, diese Ungleichheit zu reduzieren, nämlich auf eine Einbringungsverpflichtung von mindestens 36 bis zu maximal 40 Kursbewertungen zu gehen. Auch dieses Ziel wird voraussichtlich erreicht.
Folgendes ist noch nicht erreicht:
- Der DPhV fordert: Die „Grundkurse“ Deutsch und Mathematik sollten in der Oberstufe über die vier Halbjahre mit mindestens „Ausreichend“ abgeschlossen werden. Das ist bisher nicht der Fall. Die KMK erlaubt bisher – und scheinbar auch in Zukunft – , dass alle „Grundkurse“ in Deutsch oder in Mathematik in allen vier Halbjahren mit einer Bewertung unterhalb von Ausreichend, also z.B. auch mit nur einem Punkt (= Note 5minus), abgeschlossen werden dürfen. Das sichert weder Studier- noch Ausbildungsfähigkeit!
Lin-Klitzing: „Wir sind froh, wenn die Kultusministerkonferenz den Auftrag des Bundesverfassungs-gerichts von 2017 nun erfüllt und für mehr Vergleichbarkeit beim Abitur sorgt, damit insbesondere die Studienzulassungen über den Numerus clausus gerechter verteilt werden können. Gleichwohl gibt es noch viel zu tun, um das inhaltliche Niveau des Abiturs nicht nur zu sichern, sondern angesichts der großen Herausforderungen, vor denen wir stehen, kontinuierlich zu steigern. Daher werden wir auch in den nächsten Jahren weitere Vorschläge für Verbesserungen einbringen, die mehr Vergleichbarkeit auf höherem Niveau des Abiturs befördern sollen, also an höherer Qualität orientiert sind.“
Da diese neuen KMK-Regelungen, wenn sie so beschlossen werden, im Abitur 2030 gelten sollen, fordert der Deutsche Philologenverband gleichzeitig schon jetzt deutliche Entlastungen für die Kollegen und Kolleginnen, damit diese das Niveau des Unterrichts und des Abiturs für ihre Schülerinnen und Schüler sichern können. Denn die Lehrkräfte arbeiten schon längst, u.a. angesichts des Lehrkräftemangels, über ihre Belastungsgrenze hinaus.
DPhV-Pressemeldung vom 16.03.2023
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