Wertschätzung aller Lehrämter – aber keine Nivellierung bei der Besoldung, sondern Beachtung der unterschiedlichen Arbeitsbelastung

vom | Kategorie: hphv Mitteilungen

Der Kultusminister ist einer Dauerforderung nachgekommen: Die Lehrkräfte in den Grundschulen werden in die Besoldungsgruppe A13 eingeordnet. Den Lehrkräften sei dies gegönnt, gestaltet sich doch ihre wichtige Basisarbeit in den letzten Jahren deutlich schwieriger. Herausfordernde Unterrichtssituationen ergeben sich aufgrund der Heterogenität der Lerngruppen, von Migration, Integrationsproblemen, Inklusionsbedarf, weiterhin aufgrund emotional-sozialer Defizite und mangelhafter Deutschkenntnisse auf Seiten der Schülerinnen und Schüler. Höchst problematisch ist es, wenn Lehrkräfte sich nicht mehr auf die Mitarbeit der Eltern bei der Erziehung der Kinder verlassen können.

Diese Verschärfungen im Arbeitsumfeld betreffen aber ebenso die weiterführenden Schulen. Gymnasien kennen explodierende Klassen, die sowohl pädagogisch als auch unterrichtlich höchst herausfordernd sind, besetzt mit nicht immer für gymnasiale Lernprozesse geeigneten Schülerinnen und Schülern. Und solche schwierigen, teilweise kritischen  Arbeitsbedingungen erstrecken sich nicht nur über vier, sondern über neun Jahre. Gymnasiallehrkräfte begleiten Schüler vom Kindes- bis zum Erwachsenenalter, u.a. über die schwierige pubertäre Phase hinweg. Auch umfasst der zu vermittelnde Lernstoff ein Vielfaches dessen, was in der Grundschule zu leisten ist, und muss regelmäßig aktualisiert werden.

Der quasi voruniversitäre Unterricht in der Oberstufe, der zur allgemeinen Hochschulreife führen soll, erfordert eine tiefgründige, zeitintensive  Unterrichtsvorbereitung. Hinzu kommen die Abiturprüfungen mit hoheitlichem – auch justiziablem – Charakter, die entsprechenden Vorbereitungs-, Korrektur- und Prüfungsstress verursachen. Diese Arbeitsbelastung muss sich auch in der Besoldung spiegeln.

Das Hessische Kultusministerium muss nach der Anhebung der Einstiegsbesoldung für Grundschullehrkräfte auch die für das gymnasiale Personal konsequenterweise auf A14 steigern, zumindest aber rasch die Regelbeförderung wieder einführen. Flankierend sollte ebenfalls eine Amtszulage für Leiter großer Schulen gewährt werden. Eine einheitliche Besoldung für gleichermaßen wertvolle, aber unterschiedliche Arbeit ist nicht zu legitimieren. Wie kann man guten Lehrernachwuchs gewinnen, wenn die schulischen  Arbeitsbedingungen immer unattraktiver werden und man sich als Lehrkraft in eingeebneten Besoldungsverhältnissen wiederfindet?

hphv-Pressemeldung vom 13.01.2023

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